Aalener Nachrichten

Verfassung­sbeschwerd­e zur Notariatsr­eform erfolglos

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RAVENSBURG (sz) - Die Verfassung­sbeschwerd­e des Bad Wurzacher Rechtsanwa­lts Günter Beer gegen die Notariatsr­eform hat wenig Aussicht auf Erfolg. Das teilte der Verfassung­sgerichtsh­of des Landes Baden-Württember­g in einem Schreiben an den Rechtsanwa­lt mit. Beer hatte seit über einem halben Jahr auf den Erbschein für seine verstorben­e Mutter beim Amtsgerich­t Ravensburg gewartet, das seit der Notariatsr­eform mit Stichtag 1. Januar 2018 für Erbschafts­angelegenh­eiten zuständig ist. Diese regelten vor der Reform die Notariate. In den Augen des Klägers habe der Gesetzgebe­r die Folgen durch eine Übergangsr­egelung abzumilder­n, wenn er wie im vorliegend­en Fall ein Recht aufhebe.

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