Verfassungsbeschwerde zur Notariatsreform erfolglos
RAVENSBURG (sz) - Die Verfassungsbeschwerde des Bad Wurzacher Rechtsanwalts Günter Beer gegen die Notariatsreform hat wenig Aussicht auf Erfolg. Das teilte der Verfassungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg in einem Schreiben an den Rechtsanwalt mit. Beer hatte seit über einem halben Jahr auf den Erbschein für seine verstorbene Mutter beim Amtsgericht Ravensburg gewartet, das seit der Notariatsreform mit Stichtag 1. Januar 2018 für Erbschaftsangelegenheiten zuständig ist. Diese regelten vor der Reform die Notariate. In den Augen des Klägers habe der Gesetzgeber die Folgen durch eine Übergangsregelung abzumildern, wenn er wie im vorliegenden Fall ein Recht aufhebe.