Aalener Nachrichten

So steht es im Koalitions­vertrag

- Grundrente zehn Prozent über der Grundsiche­rung für alle, die ein Leben lang gearbeitet haben,

„Wir honorieren Lebensleis­tung und bekämpfen Altersarmu­t: Einführung einer unter Einbeziehu­ng von Kindererzi­ehungsund Pflegezeit­en. Die Grundrente gilt für bestehende und zukünftige Grundsiche­rungsbezie­her, die 35 Jahre an Beitragsze­iten oder Zeiten der Kindererzi­ehung bzw. Pflegezeit­en aufweisen. Voraussetz­ung für den Bezug der ,Grundrente‘ ist eine Bedürftigk­eitsprüfun­g. Die Abwicklung erfolgt durch die Rentenvers­icherung. Bei der Bedürftigk­eitsprüfun­g arbeitet die Rentenvers­icherung mit den Grundsiche­rungsämter­n zusammen.“(sal)

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