So steht es im Koalitionsvertrag
„Wir honorieren Lebensleistung und bekämpfen Altersarmut: Einführung einer unter Einbeziehung von Kindererziehungsund Pflegezeiten. Die Grundrente gilt für bestehende und zukünftige Grundsicherungsbezieher, die 35 Jahre an Beitragszeiten oder Zeiten der Kindererziehung bzw. Pflegezeiten aufweisen. Voraussetzung für den Bezug der ,Grundrente‘ ist eine Bedürftigkeitsprüfung. Die Abwicklung erfolgt durch die Rentenversicherung. Bei der Bedürftigkeitsprüfung arbeitet die Rentenversicherung mit den Grundsicherungsämtern zusammen.“(sal)