Wider die Netz-Giganten
EU reformiert das Urheberrecht im Internet – Verlage jubeln, Kritiker mäkeln
BRÜSSEL - Für die einen ist es ein Meilenstein im modernen Urheberrecht, für die anderen der Grabstein des freien Internets. Am späten Mittwochabend hatten Unterhändler von EU-Parlament, Kommission und Rat nach jahrelangem Streit doch noch einen Kompromiss bei der Reform des Schutzes digitaler Inhalte gefunden. Die Piratenpartei allerdings ist unzufrieden und kündigte für Ende März europaweite Demonstrationen dagegen an. Die Grünen im Europaparlament wollen versuchen, das Gesetz in der Plenarabstimmung noch zu kippen.
Worum geht es?
Der Streit entzündet sich vor allem an zwei Punkten: Nachrichtenkanäle wie Google News oder Yahoo müssen Verlagen auf deren Verlangen Lizenzgebühren zahlen, wenn sie Ausschnitte aus journalistischen Texten veröffentlichen wollen. Das gilt für alle Inhalte, die nicht älter sind als zwei Jahre. Ferner müssen Plattformen wie Youtube sicherstellen, dass ihre Nutzer nur rechtefreies Material hochladen.
Gibt es Ausnahmen?
Kleine Textschnipsel oder einzelne Wörter dürfen aus Verlagsmaterial genutzt werden, ohne dass Gebühren fällig werden. Plattformen, deren Unternehmensgründung keine drei Jahre zurückliegt, deren Jahresumsatz weniger als zehn Millionen Euro beträgt und die weniger als fünf Millionen Besucher monatlich haben, sind von der Vorschrift ausgenommen, das Copyright sämtlichen Materials zu prüfen. Die grüne EU-AbEinsatz, geordnete Julia Reda glaubt allerdings, dass auch größere Unternehmen damit überfordert sind. Uploadfilter taugten wenig, da sie legales nicht von illegalem Material unterscheiden könnten. Eine totale Blockade des Internets sei die Folge.
Was sind Upload-Filter?
Dabei handelt es sich um eine Software, die Informationen und Daten beim Hochladen auf eine Webseite überprüft. Illegale oder urheberrechtlich geschützte Inhalte werden durch den Filter abgewiesen. Dabei kommen Algorithmen zur Bild-, Sprach- und Texterkennung zum die allerdings bislang nicht ausgereift sind. Laut Reda sind sie nicht in der Lage, den Unterschied zwischen Urheberrechtsverletzungen und zum Beispiel einer Nutzung in satirischer Absicht zu erkennen. „Selbst anspruchsvolle Upload-Filter blockieren regelmäßig völlig legale Inhalte“, sagt Reda. Kleinere Betriebe, die sich keine derartigen Filter leisten können, seien in ihrer Existenz bedroht.
Dürfen Privatleute weiter Inhalte teilen?
Ja. Das Verbreiten von Schnipseln, Fotos oder anderen Inhalten für private Zwecke ist von den Schutzbestimmungen ausgenommen – „als Zitat, Kritik, Besprechung, Karikatur oder Parodie“, wie das EU-Parlament nach der Einigung mitteilte. Die bei Internetnutzern sehr beliebten „Memes“und „Gifs“dürfen weiterhin auf Online-Plattformen verbreitet und geteilt werden.
Wem nutzt die Reform?
Verleger können sich nun auf eine EU-weite Gesetzgebung berufen, wenn sie mit Google und Co. über Nutzungslizenzen verhandeln. Allerdings zeigt sich in Spanien und Deutschland, wo es jetzt schon entsprechende Schutzgesetze gibt, dass sich die Internetriesen stur stellen und auf ihre Marktmacht vertrauen. Bei Google zitiert zu werden, sichert eine riesige Verbreitung, die ein Verlag aus eigener Kraft nicht erreichen könnte. Das ist für viele so attraktiv, dass sie bereitwillig gratis die Plattformen füttern – und die anderen, die auf ihrem Urheberrecht bestehen, werden einfach abgehängt.
Wie geht es nun weiter?
Das EU-Parlament tagt noch je zwei Mal im März und April, bevor es in die heiße Phase des Europawahlkampfs eintritt. Da sowohl Konservative als auch Sozialisten den Kompromiss gutheißen, wird die erforderliche Mehrheit wohl zustande kommen. Dann muss die Richtlinie in Kraft treten und in den Mitgliedsländern in nationale Gesetze umgesetzt werden. Erst danach wird man sehen, ob sie dazu taugt, die Rechte von Autoren, Fotografen, Filmemachern und Verlagen besser zu schützen oder ob sie den freien Austausch von Inhalten und Ideen im Internet abwürgt.