Aalener Nachrichten

Gericht: Bäckereien dürfen sonntags länger öffnen

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MÜNCHEN (dpa) - Eine trockene Semmel ist eine zubereitet­e Speise. Das hat das Oberlandes­gericht (OLG) München am Donnerstag entschiede­n. Das Gericht wies eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerb­s gegen eine Bäckereike­tte in zweiter Instanz ab. Sie hatte versucht, der Bäckerei den Verkauf von Backwaren für mehr als drei Stunden an Sonn- und Feiertagen zu verbieten.

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