Gericht: Bäckereien dürfen sonntags länger öffnen
MÜNCHEN (dpa) - Eine trockene Semmel ist eine zubereitete Speise. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag entschieden. Das Gericht wies eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen eine Bäckereikette in zweiter Instanz ab. Sie hatte versucht, der Bäckerei den Verkauf von Backwaren für mehr als drei Stunden an Sonn- und Feiertagen zu verbieten.