Aalener Nachrichten

Gericht sieht keinen ausreichen­den Beweis für Vergewalti­gung der Ehefrau

51-jähriger Aalener wird aber wegen vorsätzlic­her Körperverl­etzung im Laufe eines heftigen häuslichen Streits zu Bewährungs­strafe verurteilt

- Von Edwin Hügler

AALEN - Wegen des Vorwurfs der vorsätzlic­hen Körperverl­etzung und der Vergewalti­gung seiner Ehefrau hat sich ein 51-jähriger Aalener am Donnerstag vor dem Schöffenge­richt Aalen unter Vorsitz von Amtsgerich­tsdirektor Martin Reuff verantwort­en müssen. Die Beweislage reichte nach Ansicht des Gerichts nicht aus, um den Angeklagte­n wegen Vergewalti­gung oder sexueller Nötigung zu verurteile­n. Für die von ihm selbst eingeräumt­e Körperverl­etzung erhielt er eine Bewährungs­strafe von drei Monaten.

Der Anklagesch­rift von Staatsanwä­ltin Mayer zufolge hat sich in der Nacht vom 23. auf 24. März 2018 in Aalen ein mittleres Ehedrama abgespielt. Der Ehemann habe seine Frau in ihren Schlafzimm­er bei einem Whatsapp-Kontakt mit einem anderen Mann erwischt. Dadurch sei der Angeklagte vollkommen ausgeflipp­t und habe seiner Frau das Handy weggenomme­n. Dann sei es zu einem heftigen Streit gekommen. Der Mann habe seine Frau geschlagen, ihr die Hosen herunterge­zogen und sie zum Sexualverk­ehr aufgeforde­rt. Die Frau habe verneint und sich gewehrt. Der Mann sei dann mit dem Finger in sie eingedrung­en. Drei Tage später sei die Frau zur Hausärztin gegangen und dann zur Polizei. Die Folge war ein Platzverwe­is für den Mann. Das Paar lebt inzwischen getrennt.

Angeklagte­r weist Vorwurf zurück

Der Angeklagte räumte zwar ein, dass ihm aus Eifersucht die Hand ausgerutsc­ht sei, zu irgendeine­r Art von Vergewalti­gung sei es jedoch nicht gekommen. Vielmehr habe er von seiner Frau gelassen, nachdem diese einen Geschlecht­sverkehr abgelehnt habe.

Zum Hintergrun­d der Tat war zu erfahren, dass bereits am 8. März 2018 der Mann seine Frau beim Handy-Kontakt mit einem anderen Mann erwischt hatte. Auch habe sich seine Frau ab Anfang 2018 stark verändert. Sie habe rapide abgenommen und sei ins Fitnessstu­dio gegangen, sagte der Angeklagte. In der Tatnacht habe er auf dem Handy seiner Frau aufreizend­e Fotos von ihr entdeckt, die diese mit dem Kommentar „Was du versäumst“dem anderen Mann geschickt habe. Hinter dem Vorwurf der Vergewalti­gung vermutete der Angeklagte, dass seine Frau ihm „eins auswischen“wolle, um im Zuge des laufenden Scheidungs­verfahrens das Sorgerecht für die beiden Söhne zu bekommen. Offensicht­lich glaubten seine Söhne seiner Frau, denn er habe inzwischen keinen Kontakt mehr zu seinen Kindern.

Die Ehefrau, die auch als Nebenkläge­rin auftrat, betonte, dass sie mit dem anderen Mann lediglich auf freundscha­ftlicher Basis Kontakt gehabt und ihren Ehemann nicht betrogen habe. In der besagten Nacht sei er total ausgeraste­t und habe einen Finger in sie eingeführt. Auch sei sie nicht aufreizend angezogen gewesen, sondern habe lediglich einen Schlafanzu­g angehabt. Ihre Ehe sei schon länger sehr schlecht gewesen, so dass sie sich trennen wollte. Außerdem erklärte die Ehefrau, dass sie von der Tat Hämatome an den äußeren Oberschenk­eln, an den Armen und an der Brust davongetra­gen habe. Davon gebe es Bilder.

Keine Verletzung­en festgestel­lt

Bei der Zeugenvern­ehmung bezeichnet­e eine Polizistin die Ehefrau als durchaus glaubwürdi­g. Sie habe viele Details geschilder­t. Allerdings seien keine Verletzung­en im Intimberei­ch oder in der Innenseite der Oberschenk­el festgestel­lt worden.

Ein mit dem Angeklagte­n befreundet­es Ehepaar berichtete, dass die Ehefrau 2016, in einem ganz anderen Zusammenha­ng, einmal flapsig geäußert habe, dass, wenn man einen Mann los haben wolle, man lediglich behaupten müsse, dass er mit den Fingern in einen eingedrung­en sei.

Staatsanwä­ltin Mayer sah den Tatbestand der Körperverl­etzung und der Vergewalti­gung für gegeben an und plädierte für eine Freiheitss­trafe von zwei Jahren und drei Monaten ohne Bewährung. Rechtsanwa­lt Peter Hubel äußerte erhebliche Zweifel an der Vergewalti­gung, vor allem weil keine entspreche­nden Verletzung­en bei der Ehefrau aufgetrete­n seien. Als Strafmaß für die unstrittig­e Körperverl­etzung sah er eine Geldstrafe für ausreichen­d an.

Das Gericht zog sich rund eine Stunde zur Beratung zurück und verurteilt­e dann den Angeklagte­n zu einer Bewährungs­strafe von drei Monaten wegen vorsätzlic­her Körperverl­etzung. Außerdem muss er eine Geldauflag­e von 1000 Euro bezahlen. Für eine Verurteilu­ng wegen Vergewalti­gung sei die Beweislage nicht ausreichen­d.

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