Gericht sieht keinen ausreichenden Beweis für Vergewaltigung der Ehefrau
51-jähriger Aalener wird aber wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Laufe eines heftigen häuslichen Streits zu Bewährungsstrafe verurteilt
AALEN - Wegen des Vorwurfs der vorsätzlichen Körperverletzung und der Vergewaltigung seiner Ehefrau hat sich ein 51-jähriger Aalener am Donnerstag vor dem Schöffengericht Aalen unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Martin Reuff verantworten müssen. Die Beweislage reichte nach Ansicht des Gerichts nicht aus, um den Angeklagten wegen Vergewaltigung oder sexueller Nötigung zu verurteilen. Für die von ihm selbst eingeräumte Körperverletzung erhielt er eine Bewährungsstrafe von drei Monaten.
Der Anklageschrift von Staatsanwältin Mayer zufolge hat sich in der Nacht vom 23. auf 24. März 2018 in Aalen ein mittleres Ehedrama abgespielt. Der Ehemann habe seine Frau in ihren Schlafzimmer bei einem Whatsapp-Kontakt mit einem anderen Mann erwischt. Dadurch sei der Angeklagte vollkommen ausgeflippt und habe seiner Frau das Handy weggenommen. Dann sei es zu einem heftigen Streit gekommen. Der Mann habe seine Frau geschlagen, ihr die Hosen heruntergezogen und sie zum Sexualverkehr aufgefordert. Die Frau habe verneint und sich gewehrt. Der Mann sei dann mit dem Finger in sie eingedrungen. Drei Tage später sei die Frau zur Hausärztin gegangen und dann zur Polizei. Die Folge war ein Platzverweis für den Mann. Das Paar lebt inzwischen getrennt.
Angeklagter weist Vorwurf zurück
Der Angeklagte räumte zwar ein, dass ihm aus Eifersucht die Hand ausgerutscht sei, zu irgendeiner Art von Vergewaltigung sei es jedoch nicht gekommen. Vielmehr habe er von seiner Frau gelassen, nachdem diese einen Geschlechtsverkehr abgelehnt habe.
Zum Hintergrund der Tat war zu erfahren, dass bereits am 8. März 2018 der Mann seine Frau beim Handy-Kontakt mit einem anderen Mann erwischt hatte. Auch habe sich seine Frau ab Anfang 2018 stark verändert. Sie habe rapide abgenommen und sei ins Fitnessstudio gegangen, sagte der Angeklagte. In der Tatnacht habe er auf dem Handy seiner Frau aufreizende Fotos von ihr entdeckt, die diese mit dem Kommentar „Was du versäumst“dem anderen Mann geschickt habe. Hinter dem Vorwurf der Vergewaltigung vermutete der Angeklagte, dass seine Frau ihm „eins auswischen“wolle, um im Zuge des laufenden Scheidungsverfahrens das Sorgerecht für die beiden Söhne zu bekommen. Offensichtlich glaubten seine Söhne seiner Frau, denn er habe inzwischen keinen Kontakt mehr zu seinen Kindern.
Die Ehefrau, die auch als Nebenklägerin auftrat, betonte, dass sie mit dem anderen Mann lediglich auf freundschaftlicher Basis Kontakt gehabt und ihren Ehemann nicht betrogen habe. In der besagten Nacht sei er total ausgerastet und habe einen Finger in sie eingeführt. Auch sei sie nicht aufreizend angezogen gewesen, sondern habe lediglich einen Schlafanzug angehabt. Ihre Ehe sei schon länger sehr schlecht gewesen, so dass sie sich trennen wollte. Außerdem erklärte die Ehefrau, dass sie von der Tat Hämatome an den äußeren Oberschenkeln, an den Armen und an der Brust davongetragen habe. Davon gebe es Bilder.
Keine Verletzungen festgestellt
Bei der Zeugenvernehmung bezeichnete eine Polizistin die Ehefrau als durchaus glaubwürdig. Sie habe viele Details geschildert. Allerdings seien keine Verletzungen im Intimbereich oder in der Innenseite der Oberschenkel festgestellt worden.
Ein mit dem Angeklagten befreundetes Ehepaar berichtete, dass die Ehefrau 2016, in einem ganz anderen Zusammenhang, einmal flapsig geäußert habe, dass, wenn man einen Mann los haben wolle, man lediglich behaupten müsse, dass er mit den Fingern in einen eingedrungen sei.
Staatsanwältin Mayer sah den Tatbestand der Körperverletzung und der Vergewaltigung für gegeben an und plädierte für eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten ohne Bewährung. Rechtsanwalt Peter Hubel äußerte erhebliche Zweifel an der Vergewaltigung, vor allem weil keine entsprechenden Verletzungen bei der Ehefrau aufgetreten seien. Als Strafmaß für die unstrittige Körperverletzung sah er eine Geldstrafe für ausreichend an.
Das Gericht zog sich rund eine Stunde zur Beratung zurück und verurteilte dann den Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Außerdem muss er eine Geldauflage von 1000 Euro bezahlen. Für eine Verurteilung wegen Vergewaltigung sei die Beweislage nicht ausreichend.