Das steht im Vertrag
ELLWANGEN (gr) - Der neue Vertrag enthält diese Punkte: In der LEA ist ein Regelbetrieb mit bis zu 700 Flüchtlingen vorgesehen. Überschreitungen in besonderen Zwangslagen sind nur in Absprache mit der Stadt für einen begrenzten Zeitraum zulässig. Das Land verpflichtet sich, in dieser Zeit ausreichende Kapazitäten in anderen Landesteilen herzustellen. Der Vertrag tritt zum 1. Mai 2020 in Kraft und endet automatisch am 31. Dezember 2022. Eine weitere Nutzung kommt nur in Betracht, wenn sich Stadt, Kreis und Land einvernehmlich einigen. Das Land verspricht, die LEA ausgewogen zu belegen. Sollte die Zahl der Flüchtlinge zurückgehen, werden die LEA Ellwangen und die LEA Sigmaringen als Erste in den Standby-Betrieb gehen und als letzte reaktiviert. Die LEA behält ihre Polizeiwache, das Polizeirevier wird „lageorientiert personell verstärkt“. Ellwangen nimmt neben der LEA keine weiteren Flüchtlinge auf.