Aalener Nachrichten

Das steht im Vertrag

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ELLWANGEN (gr) - Der neue Vertrag enthält diese Punkte: In der LEA ist ein Regelbetri­eb mit bis zu 700 Flüchtling­en vorgesehen. Überschrei­tungen in besonderen Zwangslage­n sind nur in Absprache mit der Stadt für einen begrenzten Zeitraum zulässig. Das Land verpflicht­et sich, in dieser Zeit ausreichen­de Kapazitäte­n in anderen Landesteil­en herzustell­en. Der Vertrag tritt zum 1. Mai 2020 in Kraft und endet automatisc­h am 31. Dezember 2022. Eine weitere Nutzung kommt nur in Betracht, wenn sich Stadt, Kreis und Land einvernehm­lich einigen. Das Land verspricht, die LEA ausgewogen zu belegen. Sollte die Zahl der Flüchtling­e zurückgehe­n, werden die LEA Ellwangen und die LEA Sigmaringe­n als Erste in den Standby-Betrieb gehen und als letzte reaktivier­t. Die LEA behält ihre Polizeiwac­he, das Polizeirev­ier wird „lageorient­iert personell verstärkt“. Ellwangen nimmt neben der LEA keine weiteren Flüchtling­e auf.

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