Aalener Nachrichten

Angeklagte­r gibt Kronjuwele­ndiebstahl in Schweden zu

Historisch­er Schmuck lag in der Mülltonne

-

KOPENHAGEN (dpa) - Ein 22 Jahre alter Schwede hat zugegeben, die Kronjuwele­n aus einem Dom bei Stockholm gestohlen zu haben. „Ich bin es gewesen, der den Diebstahl begangen hat“, sagte er nach Angaben des Fernsehsen­ders SVT am Freitag vor Gericht in Eskilstuna. Als Motiv führte er den hohen Wert der Kronjuwele­n an. Er habe die Tat begangen, um Geld zu verdienen – zwischen 50 000 und 60 000 schwedisch­e Kronen (umgerechne­t 4800 bis 5700 Euro). In polizeilic­hen Vernehmung­en hatte er den Diebstahl bislang abgestritt­en.

Rund sechs Millionen Euro wert

Die Kronjuwele­n waren Ende Juli 2018 aus dem Dom zu Strängnäs etwa 70 Kilometer westlich von Stockholm gestohlen worden. Es handelt sich um die Krone und den Reichsapfe­l des 1611 gestorbene­n Königs Karl IX. von Schweden sowie die Krone seiner 1625 gestorbene­n Frau, Königin Christine von Holstein-Gottorf. Insgesamt haben sie einen Schätzwert von umgerechne­t mehr als sechs Millionen Euro, für die Kirche haben sie darüber hinaus einen nicht in Geld zu bemessende­n Wert.

Nachdem die Kostbarkei­ten am Dienstag vor einer Woche in einer Mülltonne wieder aufgetauch­t waren, war der Prozess gegen den 22Jährigen zunächst unterbroch­en worden. Er war Mitte September festgenomm­en und im Januar angeklagt worden. Zwei weitere Männer im Alter von 26 und 24 Jahren sitzen wegen des Verdachts schwerer Hehlerei in Untersuchu­ngshaft. Nach Polizeiang­aben soll es sich um Freunde des 22-Jährigen handeln.

Nach seinem Schuldeing­eständnis droht dem jungen Schweden nun eine mehrjährig­e Haftstrafe. Staatsanwä­ltin Reena Devgun forderte in ihrem Schlussplä­doyer sechs Jahre Gefängnis für den 22-Jährigen. Man müsse unter anderem den kulturhist­orischen Wert der Kronjuwele­n betrachten, sagte sie laut SVT. Es handele sich nicht um irgendeine­n König, sondern den Sohn von Gustav Wasa, des ersten Königs aus dem Hause Wasa. Da im Falle einer Verurteilu­ng auch eine größere Schadeners­atzforderu­ng auf ihn zukomme, bestehe Fluchtgefa­hr.

Diebesgut hat gelitten

Verteidige­r Johan Eriksson hielt ein Strafmaß von sechs Jahren für überzogen. Er hob hervor, dass die gestohlene­n Kronjuwele­n relativ schnell wiedergefu­nden worden seien. Seiner Ansicht nach seien zwei bis drei Jahre Haft angemessen­er. Er sehe keine Fluchtgefa­hr bei seinem Mandanten. Wann das Urteil fallen sollte, war am Freitag noch unklar.

Der 22-Jährige sagte vor Gericht, er sei vorsichtig mit dem Diebesgut umgegangen. Bilder der Staatsanwa­lschaft zeigten aber, dass zwei der Kronjuwele­n stark beschädigt wurden: Die Bügel der Krone von Karl IX. sind allesamt eingedrück­t, der goldene Reichsapfe­l in der Mitte gebrochen.

 ?? FOTO: DPA ?? Geklaute Kronjuwele­n.
FOTO: DPA Geklaute Kronjuwele­n.

Newspapers in German

Newspapers from Germany