Sparerfreibetrag gezielt verteilen
BERLIN (dpa) - Anleger sollten ihren Sparerfreibetrag gezielt verteilen. Der Grund: Seit Anfang Januar kommt bei der Besteuerung von thesaurierenden – also nicht ausschüttenden – Fonds die sogenannte Vorabpauschale zum Einsatz. Das heißt, es wird ein Gewinn besteuert, der sich aufgrund der Kursentwicklung des Fonds und einer Basisverzinsung ergeben würde, auch wenn er nicht durch Veräußerung realisiert wurde. Dafür zuständig ist die depotführende Bank. Sie bucht das Geld für die Steuer von einem bei ihm unterhaltenen Konto des Anlegers ab. Das ist auch zulässig, wenn das Konto dadurch in den Dispositionskredit rutscht. Allerdings wird die Steuer erst einbehalten, wenn der Sparerfreibetrag überschritten wird. Für Ledige liegt der Freibetrag bei 801 Euro und bei Zusammenveranlagten bei 1602 Euro.