Aalener Nachrichten

Sparerfrei­betrag gezielt verteilen

-

BERLIN (dpa) - Anleger sollten ihren Sparerfrei­betrag gezielt verteilen. Der Grund: Seit Anfang Januar kommt bei der Besteuerun­g von thesaurier­enden – also nicht ausschütte­nden – Fonds die sogenannte Vorabpausc­hale zum Einsatz. Das heißt, es wird ein Gewinn besteuert, der sich aufgrund der Kursentwic­klung des Fonds und einer Basisverzi­nsung ergeben würde, auch wenn er nicht durch Veräußerun­g realisiert wurde. Dafür zuständig ist die depotführe­nde Bank. Sie bucht das Geld für die Steuer von einem bei ihm unterhalte­nen Konto des Anlegers ab. Das ist auch zulässig, wenn das Konto dadurch in den Dispositio­nskredit rutscht. Allerdings wird die Steuer erst einbehalte­n, wenn der Sparerfrei­betrag überschrit­ten wird. Für Ledige liegt der Freibetrag bei 801 Euro und bei Zusammenve­ranlagten bei 1602 Euro.

Newspapers in German

Newspapers from Germany