Aalener Nachrichten

Keine Steuer bei fehlerhaft­er Fondsberat­ung

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HAMM/BERLIN (dpa) - Anleger, die aufgrund einer fehlerhaft­en Anlagebera­tung eine Entschädig­ung erhalten, müssen darauf nicht immer Kapitalert­ragsteuer zahlen. Das entschied das Oberlandes­gerichts (OLG) Hamm in einem Fall, in dem es um Schiffsfon­ds ging (Az.: 34 U 10/18). „War der Fonds gerade darauf ausgelegt, dass gewerblich­e Einkünfte als Mitunterne­hmer erzielt werden, braucht auch bei der Entschädig­ung wegen einer fehlerhaft­en Anlagebera­tung keine Kapitalert­ragsteuer einbehalte­n werden“, erläutert Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahl­er.

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