Keine Steuer bei fehlerhafter Fondsberatung
HAMM/BERLIN (dpa) - Anleger, die aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung eine Entschädigung erhalten, müssen darauf nicht immer Kapitalertragsteuer zahlen. Das entschied das Oberlandesgerichts (OLG) Hamm in einem Fall, in dem es um Schiffsfonds ging (Az.: 34 U 10/18). „War der Fonds gerade darauf ausgelegt, dass gewerbliche Einkünfte als Mitunternehmer erzielt werden, braucht auch bei der Entschädigung wegen einer fehlerhaften Anlageberatung keine Kapitalertragsteuer einbehalten werden“, erläutert Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.