Immobilienkredite müssen umschuldbar sein
HAMM (dpa) - Kreditnehmer haben das Recht, zum Ende der Zinsbindung zu einer anderen Bank zu wechseln. Geldinstitute dürfen Kunden diesen Wechsel nicht unnötig erschweren. Aus diesem Grund sind Gebühren für die Übertragung der Grundschuld im Rahmen eines Treuhandverhältnisses auf den neuen Kreditgeber unzulässig, entschied das Oberlandesgericht Hamm (Az.: I-19 U 27/18).