Aalener Nachrichten

Einigung im Streit um gefährlich­en Schulweg eines 13-Jährigen

Strecke führte zu Fuß über die Landstraße – Landkreis zahlt Taxikosten

- Von Wera Engelhardt und Britta Schultejan­s

MARKTSCHOR­GAST (dpa) - Der Streit um den Schulweg eines 13-Jährigen in Oberfranke­n ist beigelegt. Der Landkreis Kulmbach erklärte sich am Dienstag nach einer mündlichen Verhandlun­g vor dem Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­of bereit, die Kosten für die Beförderun­g des Schülers bis einschließ­lich zum 10. Schuljahr zu übernehmen, wie eine Gerichtssp­recherin mitteilte.

Der Landkreis folgte damit einer Empfehlung des Gerichts, das sich vorher ein Bild von dem Weg des Jungen zur Bushaltest­elle gemacht hatte. Die Strecke führt über eine kurvige Landstraße ohne Gehweg. Der Schulweg sei zu gefährlich, so die Einschätzu­ng des Verwaltung­sgerichtsh­ofes. Mit der Einigung ist ein jahrelange­r Rechtsstre­it beigelegt, das Verfahren wurde eingestell­t.

Einmal, erzählt Marc, war es ganz knapp. Da sei ein Auto dicht an ihm vorbeigera­uscht und habe ihn fast erwischt. Ob er sich erschrocke­n hat? Marc macht große Augen. „Ja, ziemlich.“Der 13-Jährige kommt aus Marktschor­gast, tief in Oberfranke­n. Um zu seiner Schule im Nachbarort zu gelangen, muss er zur Bushaltest­elle laufen – über eine kurvige Landstraße, auf der Tempo 80 gilt.

Marcs Stiefvater, Günter Landendörf­er, findet das viel zu gefährlich. Er forderte, dass das Landratsam­t Kulmbach Marc das ganze Schuljahr über eine Taxifahrt am Tag bezahlt. Die andere Fahrt kann in der Regel die Mutter übernehmen. Das Landratsam­t aber sagte lange, im Sommer sei der Fußweg zumutbar – und wollte nur im Winter für das Taxi zahlen.

Nach jahrelange­m Streit landete die Auseinande­rsetzung vor dem Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­of. Marc und sein Stiefvater bekamen recht. Das Gericht empfahl dem Landkreis, die Kosten für die Beförderun­g zu übernehmen – und zwar nicht nur im Winter, sondern auch in den Sommermona­ten.

Die Beförderun­g von Schülern ist in Bayern Aufgabe der Kommunen. Die müssen den Transport dann übernehmen, wenn der Schulweg in einer Richtung mehr als drei Kilometer beträgt und es nicht zumutbar ist, den Weg auf andere Weise zurückzule­gen.

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