Einigung im Streit um gefährlichen Schulweg eines 13-Jährigen
Strecke führte zu Fuß über die Landstraße – Landkreis zahlt Taxikosten
MARKTSCHORGAST (dpa) - Der Streit um den Schulweg eines 13-Jährigen in Oberfranken ist beigelegt. Der Landkreis Kulmbach erklärte sich am Dienstag nach einer mündlichen Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof bereit, die Kosten für die Beförderung des Schülers bis einschließlich zum 10. Schuljahr zu übernehmen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
Der Landkreis folgte damit einer Empfehlung des Gerichts, das sich vorher ein Bild von dem Weg des Jungen zur Bushaltestelle gemacht hatte. Die Strecke führt über eine kurvige Landstraße ohne Gehweg. Der Schulweg sei zu gefährlich, so die Einschätzung des Verwaltungsgerichtshofes. Mit der Einigung ist ein jahrelanger Rechtsstreit beigelegt, das Verfahren wurde eingestellt.
Einmal, erzählt Marc, war es ganz knapp. Da sei ein Auto dicht an ihm vorbeigerauscht und habe ihn fast erwischt. Ob er sich erschrocken hat? Marc macht große Augen. „Ja, ziemlich.“Der 13-Jährige kommt aus Marktschorgast, tief in Oberfranken. Um zu seiner Schule im Nachbarort zu gelangen, muss er zur Bushaltestelle laufen – über eine kurvige Landstraße, auf der Tempo 80 gilt.
Marcs Stiefvater, Günter Landendörfer, findet das viel zu gefährlich. Er forderte, dass das Landratsamt Kulmbach Marc das ganze Schuljahr über eine Taxifahrt am Tag bezahlt. Die andere Fahrt kann in der Regel die Mutter übernehmen. Das Landratsamt aber sagte lange, im Sommer sei der Fußweg zumutbar – und wollte nur im Winter für das Taxi zahlen.
Nach jahrelangem Streit landete die Auseinandersetzung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Marc und sein Stiefvater bekamen recht. Das Gericht empfahl dem Landkreis, die Kosten für die Beförderung zu übernehmen – und zwar nicht nur im Winter, sondern auch in den Sommermonaten.
Die Beförderung von Schülern ist in Bayern Aufgabe der Kommunen. Die müssen den Transport dann übernehmen, wenn der Schulweg in einer Richtung mehr als drei Kilometer beträgt und es nicht zumutbar ist, den Weg auf andere Weise zurückzulegen.