Ausreichender Brandschutz geht alle an
Nach der Katastrophe im Kubus wollen ACA, Stadt und Feuerwehr Geschäfte und Gastronomie sensibilisieren
AALEN - Nach dem verheerenden Brand im Kubus will Citymanager Reinhard Skusa in den Mitgliedsbetrieben des Innenstadtvereins Aalen City aktiv (ACA) verstärkt Wert auf den Brandschutz legen. Am Dienstag findet ein Treffen mit dem Bauordnungsamt der Stadt Aalen und dem Kommandanten der Aalener Feuerwehr, Kai Niedziella, statt. In diesem soll erörtert werden, was künftig Geschäfte und Gastronomiebetriebe tun können, um zu verhindern, dass es bei ihnen einmal lichterloh brennt.
Vier Wochen ist es mittlerweile her, dass auf der Dachterrasse des Enchilada im Kubus ein Feuer ausgebrochen ist. Die Bilder werden viele so schnell nicht vergessen. So mancher Einzelhändler ist seit der Tragödie des frühen 23. April in Sachen Brandschutz sensibler geworden. „Kaum einer vertraut noch darauf, dass so etwas bei ihm nicht passieren könnte“, sagt Skusa. Einige hätten nach dem Brand auch einen Elektriker beauftragt, der ihren Betrieb hinsichtlich veralteter Geräte unter die Lupe genommen hat. Auch kuriose Kabelverlegungen, die nicht mehr zeitgemäß seien, seien begutachtet worden. Denn zu groß sei die Gefahr, dass etwa hinter dem Herd verlegte Kabel durchschmoren.
Geräte ausschalten und alte durch neue ersetzen
Für den Feuerwehrkommandanten Kai Niedziella sei diese Überprüfung eine sinnvolle Investition. Denn die häufigste Brandursache sei ein technischer Defekt in den elektrischen Anlagen. Insofern sei es ratsam, dass jeder Inhaber von Geschäften oder Lokalen regelmäßig seine Elektroinstallationen checken lässt, beim Verlassen des Ladens alle Geräte ausschaltet und aussteckt sowie veraltete Geräte austauscht.
Im Gegensatz zu privaten Haushalten, in denen Rauchwarnmelder seit über vier Jahren in Schlafräumen sowie in Fluren Pflicht sind, gelte das für Geschäfte und Gastronomiebetriebe nicht, sagt Niedziella. Die brandschutztechnischen Auflagen seien mit Blick auf Sonderbauten sehr komplex. Hierfür würden besondere Verordnungen gelten. Grundlage für Wohngebäude sei die Landesbauordnung, die Gebäude in verschiedene Klassen einteilt. Je vielfältiger die Gebäudenutzung, je größer die Anzahl der Nutzer und je größer die Fläche nach Quadratmetern, desto höher seien die brandschutztechnischen Anforderungen. Die brandschutztechnischen Vorschriften für diese Gebäude werden mit Sonderbauvorschriften wie beispielsweise der Versammlungsstättenverordnung geregelt, sagt Niedziella.
Eine Sondervorschrift für Verkaufsstätten gelte etwa für den Kubus und das Mercatura. In diesen Einkaufscentern seien ebenso wie im Reichsstädter Markt oder im Modepark Röther auch Sprinkleranlagen vorhanden. Auch die Brandmeldeanlagen dieser Objekte seien im Rettungszentrum aufgeschaltet. Dasselbe gelte für Krankenhäuser, Altenund Pflegeheime, Hotels mit über 60 Betten, Behörden oder den Rombachtunnel sowie für größere Firmen. Insgesamt bei 93 Einrichtungen im Stadtgebiet seien die Brandmeldeanlagen an die Empfangszentrale der Leitstelle Ostwürttemberg im Rettungszentrum angeschlossen, sagt Niedziella
Neben der Landesbauordnung gebe es von der Bundesbauministerkonferenz auch technische Bauvorschriften, deren jeweilige Umsetzung in der Hoheit der Länder stehe. Die Einhaltung solcher technischer Bauvorschriften werde von den jeweiligen Unteren Baurechtsbehörden geprüft. In regelmäßigen Abständen schreibe der Gesetzgeber sogenannte Brandverhütungsschauen vor, an denen die Feuerwehr beteiligt sei und in deren Rahmen Mängel unter die Lupe genommen werden und anschließend behoben werden müssen. Das gelte etwa für Krankenhäuser, Pflegeheime, Versammlungsstätten oder große Firmen. Grundsätzlich sei jedoch der Bestandsschutz bei rechtmäßig genehmigten baulichen Anlagen zu beachten. Nur bei konkreten Gefahrensituationen liege ein Handlungsbedarf durch die Behörde vor, sagt Niedziella.
Sicherheit von Menschen ist das A und O
Da kleine Geschäfte, Kneipen und Lokale nicht unter die entsprechenden Sonderbauvorschriften fallen, seien im Einzelfall der Unteren Baurechtsbehörde die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen für die Sicherheit von Personal und Kunden nachzuweisen. Dies gelte auch für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen und die nicht so einfach mit Brandschutzvorschriften überzogen und umgebaut werden können, sagt Niedziella.
Dass der Citymanager den Brand im Kubus zum Anlass nimmt, seine Mitgliedsbetriebe zu sensibilisieren, findet Niedziella positiv. Jeder sollte seinen Betrieb dahingehend überprüfen, ob die Elektrik noch zeitgemäß ist, ob Feuerlöscher zur Verfügung stehen und die Rettungswege nicht zugestellt sind. „Es muss gewährleistet sein, dass sich jeder beim Ausbruch eines Feuers in Sicherheit bringen kann“, sagt Niedziella. Einen ausgefeilten Rettungswegeplan gibt es seit langem für die Aalener Innenstadt. Und die Stadt achte im Rahmen ihres Sicherheitskonzeptes verstärkt darauf, dass die Rettungswege auch bei Stadtfesten, Sonderveranstaltungen, Wochenmarkt und Außenbewirtung frei sind.
Ein Brand im Gebäude hat nicht nur Auswirkungen auf den einzelnen Betrieb, sondern auch auf das Umfeld, sagt Skusa. Angesichts des KubusBrandes sei es ein Glück gewesen, dass das Feuer nicht auf die Bäckerei Walter übergegriffen ist. Dank des Einsatzes der Aalener Feuerwehr, lobt Skusa. Hier habe es sich auch bewährt, dass Aalen über zwei Drehleitern verfügt, betont OB Thilo Rentschler.
„Inhaber sollten regelmäßig nach der Elektrik schauen“, sagt Kai Niedziella.