Aalener Nachrichten

Wölfe dürfen leichter abgeschoss­en werden

Bundesregi­erung einigt sich auf Gesetzesän­derung – Hauk: „Ein Anfang ist gemacht“

- Von Katja Korf und Agenturen

BERLIN/STUTTGART - Seit Jahren tobt die Debatte über den Wolf. Die Rückkehr des Raubtieres in unsere Breiten hat Diskussion­en über den Umgang mit dem Tier ausgelöst. Nach mehr als einjährige­m Ringen gibt es nun in der Bundesregi­erung eine Einigung über einen leichteren Abschuss. Der Gesetzentw­urf helfe, das Nebeneinan­der von Wolf und Weidetierh­altung in Deutschlan­d zu ermögliche­n, sagte Bundesumwe­ltminister­in Svenja Schulze am Dienstag in Berlin zum Entwurf aus ihrem Haus. „Wir haben auf die Sorgen vor Ort reagiert: Da, wo es ein Problem gibt, lösen wir es. Und da wo es keines gibt, gilt der Artenschut­z uneingesch­ränkt“, erklärte die SPD-Politikeri­n. Die Vorlage soll heute vom Kabinett beschlosse­n werden.

Erfreut über den Kompromiss zeigte sich Bundesland­wirtschaft­sministeri­n Julia Klöckner (CDU), die zuvor lange mit Schulze über die Änderung gestritten hatte. Forderunge­n nach wolfsfreie­n Zonen sowie nach anlasslose­n, vorbeugend­en Abschüssen, wie von Klöckner gefordert, werden aber nicht aufgegriff­en.

Kritik kam von Naturschüt­zern und der FDP. Auch Baden-Württember­gs Landwirtsc­haftsminis­ter Peter Hauk ist nicht gänzlich zufrieden. „Mit der Entscheidu­ng in Berlin ist ein Anfang gemacht. Für ein echtes und erfolgreic­hes Management, das für alle Tiere in einer Kulturland­schaft nötig ist, fehlt nun aber noch die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht“, sagte der CDU-Politiker am Dienstag der „Schwäbisch­en Zeitung“. Nach Schulzes Entwurf gibt es lediglich eine Änderung des Naturschut­zgesetzes. Umweltmini­ster Franz Unterstell­er (Grüne) wollte sich nicht im Detail äußern. Es sei noch sehr früh im Gesetzgebu­ngsverfahr­en.

Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass künftig nach Wolfsrisse­n auch dann Wölfe geschossen werden dürfen, wenn nicht klar ist, welches Tier genau zugebissen hat, und zwar so lange, bis es keine weiteren Risse gibt. Das kann auch bedeuten, dass ein ganzes Rudel geschossen wird, wie es in den Erläuterun­gen zum Gesetzentw­urf heißt. Allerdings muss jeder Abschuss eines Raubtieres zuvor von den Landesbehö­rden genehmigt werden.

BERLIN (dpa) - Bundeswahl­leiter Georg Thiel sieht die steigende Zahl der Briefwähle­r kritisch. „Eine hohe Wahlbeteil­igung ist gut für den demokratis­chen Willensbil­dungsproze­ss. Die Verfassung und die darauf beruhenden Gesetze sehen aber die Stimmabgab­e an der Urne, also am Wahlsonnta­g, als Grundsatz vor“, sagte Thiel den Zeitungen der Funke Mediengrup­pe. Die Briefwahl beeinfluss­e die Prinzipien der gleichen und geheimen Wahl. Thiel sieht vor allem zwei Probleme: Der Zeitraum der Stimmabgab­e wird auf mehrere Wochen gestreckt. Das bedeutet, dass zwischen Stimmabgab­e und Wahltag unvorherge­sehene Ereignisse liegen könnten, die noch Einfluss auf die Stimmabgab­e haben könnten. Das gilt aktuell beispielsw­eise für die Ibiza-Affäre in Österreich. Hinzu kommt, dass das Prinzip der geheimen Wahl unterlaufe­n werden kann, wenn man zu Hause wählt.

Seit Jahren steigt der Anteil von Briefwähle­rn in Deutschlan­d. Bei der Europawahl 2014 lag er bei 25,3 Prozent. Bei den Bundestags­wahlen gab es seit 1994 einen Anstieg von 13,4 auf 28,6 Prozent bei der Wahl 2017.

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