Wölfe dürfen leichter abgeschossen werden
Bundesregierung einigt sich auf Gesetzesänderung – Hauk: „Ein Anfang ist gemacht“
BERLIN/STUTTGART - Seit Jahren tobt die Debatte über den Wolf. Die Rückkehr des Raubtieres in unsere Breiten hat Diskussionen über den Umgang mit dem Tier ausgelöst. Nach mehr als einjährigem Ringen gibt es nun in der Bundesregierung eine Einigung über einen leichteren Abschuss. Der Gesetzentwurf helfe, das Nebeneinander von Wolf und Weidetierhaltung in Deutschland zu ermöglichen, sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze am Dienstag in Berlin zum Entwurf aus ihrem Haus. „Wir haben auf die Sorgen vor Ort reagiert: Da, wo es ein Problem gibt, lösen wir es. Und da wo es keines gibt, gilt der Artenschutz uneingeschränkt“, erklärte die SPD-Politikerin. Die Vorlage soll heute vom Kabinett beschlossen werden.
Erfreut über den Kompromiss zeigte sich Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU), die zuvor lange mit Schulze über die Änderung gestritten hatte. Forderungen nach wolfsfreien Zonen sowie nach anlasslosen, vorbeugenden Abschüssen, wie von Klöckner gefordert, werden aber nicht aufgegriffen.
Kritik kam von Naturschützern und der FDP. Auch Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk ist nicht gänzlich zufrieden. „Mit der Entscheidung in Berlin ist ein Anfang gemacht. Für ein echtes und erfolgreiches Management, das für alle Tiere in einer Kulturlandschaft nötig ist, fehlt nun aber noch die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht“, sagte der CDU-Politiker am Dienstag der „Schwäbischen Zeitung“. Nach Schulzes Entwurf gibt es lediglich eine Änderung des Naturschutzgesetzes. Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) wollte sich nicht im Detail äußern. Es sei noch sehr früh im Gesetzgebungsverfahren.
Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass künftig nach Wolfsrissen auch dann Wölfe geschossen werden dürfen, wenn nicht klar ist, welches Tier genau zugebissen hat, und zwar so lange, bis es keine weiteren Risse gibt. Das kann auch bedeuten, dass ein ganzes Rudel geschossen wird, wie es in den Erläuterungen zum Gesetzentwurf heißt. Allerdings muss jeder Abschuss eines Raubtieres zuvor von den Landesbehörden genehmigt werden.
BERLIN (dpa) - Bundeswahlleiter Georg Thiel sieht die steigende Zahl der Briefwähler kritisch. „Eine hohe Wahlbeteiligung ist gut für den demokratischen Willensbildungsprozess. Die Verfassung und die darauf beruhenden Gesetze sehen aber die Stimmabgabe an der Urne, also am Wahlsonntag, als Grundsatz vor“, sagte Thiel den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Die Briefwahl beeinflusse die Prinzipien der gleichen und geheimen Wahl. Thiel sieht vor allem zwei Probleme: Der Zeitraum der Stimmabgabe wird auf mehrere Wochen gestreckt. Das bedeutet, dass zwischen Stimmabgabe und Wahltag unvorhergesehene Ereignisse liegen könnten, die noch Einfluss auf die Stimmabgabe haben könnten. Das gilt aktuell beispielsweise für die Ibiza-Affäre in Österreich. Hinzu kommt, dass das Prinzip der geheimen Wahl unterlaufen werden kann, wenn man zu Hause wählt.
Seit Jahren steigt der Anteil von Briefwählern in Deutschland. Bei der Europawahl 2014 lag er bei 25,3 Prozent. Bei den Bundestagswahlen gab es seit 1994 einen Anstieg von 13,4 auf 28,6 Prozent bei der Wahl 2017.