Aalener Nachrichten

Wolf-Abschuss mit Lerneffekt

Bauern- und Jagdverban­d kritisiere­n Gesetzesen­twurf als unzureiche­nd

- Von André Bochow

BERLIN - Nun steht fest, wann Wölfe „entnommen“werden dürfen – also gejagt und geschossen. Nach langen Diskussion­en zwischen Umweltund Agrarminis­terium ist der „Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesnatu­rschutzges­etzes“am heutigen Mittwoch Thema im Kabinett. Allerdings mussten am Ende Kanzleramt­sminister und Vizekanzle­r eingreifen.

Die wachsende Zahl der Wölfe in Deutschlan­d, angeblich sollen es rund 1000 sein, wird vor allem für Weidetierh­alter zum Problem. Im Jahr 2017 wurden durch Wölfe „1336 Schafe, 31 Ziegen, 140 Rinder, 123 Gehegewild sowie zwei Alpakas, zwei Pferde (davon ein Fohlen) und zwei Hunde verletzt und/oder getötet oder gelten als vermisst“, so die offizielle Auskunft der Bundesregi­erung vom April dieses Jahres.

„Ich bin froh, dass wir jetzt endlich eine Einigung haben, die Herdenschu­tz und Artenschut­z in Einklang bringt“, sagt Umweltmini­sterin Svenja Schulze (SPD). „Es wird künftig einfacher, Herden vor wiederholt­en Rissen zu schützen, aber der Wolf bleibt eine streng geschützte Tierart.“Nur ausnahmswe­ise sollen spezialisi­erte Jäger zum Gewehr greifen dürfen.

Tötung muss beantragt werden

Im Prinzip war das auch bisher so. Nun soll klargestel­lt werden, dass zur Abwendung „ernster Schäden“und bei wiederholt­en Übergriffe­n seitens der Raubtiere der Abschuss erfolgen kann. Haben Wölfe zweimal zugeschlag­en, kann die Tötung eines Wolfes beantragt werden. Dabei muss nicht mehr der tatsächlic­he Übeltäter eines Rudels ausfindig gemacht werden. Es geht um den Lerneffekt für das Rudel. Darüber ist Agrarminis­terin Julia Klöckner (CDU) froh. Schließlic­h sei es „keinem zu erklären, dass reißende Wölfe erst geschossen werden dürften, wenn der DNA-Vergleich gemacht wurde“.

Kritik an der Gesetzesvo­rlage gibt es bereits. Bauern- und Jagdverban­d wollen einen „Akzeptanzb­estand“. Wird eine bestimmte Zahl von Wölfen überschrit­ten, soll eine „Schutzjagd“möglich sein. „Entscheide­nd für ein Zusammenle­ben mit dem Wolf ist der Herdenschu­tz, für den der Bund mehr finanziell­e Unterstütz­ung, Beratung und Rechtsiche­rheit leisten muss“, erklärt die agrarpolit­ische Sprecherin der linken Bundestags­fraktion, Kirsten Tackmann. So ähnlich sieht es auch Nabu-Bundesgesc­häftsführe­r Leif Miller. So aber seien „die geplanten Änderungen kein Gewinn für die Koexistenz für Mensch, Weidetier und Wolf“.

Der jagdpoliti­sche Sprecher der FDP-Bundestags­fraktion, Karlheinz Busen, kündigt einen eigenen Gesetzentw­urf an. Busen gibt dafür schon einmal die Richtung vor: „Der Wolf gehört ins Jagdgesetz.“

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