Wolf-Abschuss mit Lerneffekt
Bauern- und Jagdverband kritisieren Gesetzesentwurf als unzureichend
BERLIN - Nun steht fest, wann Wölfe „entnommen“werden dürfen – also gejagt und geschossen. Nach langen Diskussionen zwischen Umweltund Agrarministerium ist der „Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“am heutigen Mittwoch Thema im Kabinett. Allerdings mussten am Ende Kanzleramtsminister und Vizekanzler eingreifen.
Die wachsende Zahl der Wölfe in Deutschland, angeblich sollen es rund 1000 sein, wird vor allem für Weidetierhalter zum Problem. Im Jahr 2017 wurden durch Wölfe „1336 Schafe, 31 Ziegen, 140 Rinder, 123 Gehegewild sowie zwei Alpakas, zwei Pferde (davon ein Fohlen) und zwei Hunde verletzt und/oder getötet oder gelten als vermisst“, so die offizielle Auskunft der Bundesregierung vom April dieses Jahres.
„Ich bin froh, dass wir jetzt endlich eine Einigung haben, die Herdenschutz und Artenschutz in Einklang bringt“, sagt Umweltministerin Svenja Schulze (SPD). „Es wird künftig einfacher, Herden vor wiederholten Rissen zu schützen, aber der Wolf bleibt eine streng geschützte Tierart.“Nur ausnahmsweise sollen spezialisierte Jäger zum Gewehr greifen dürfen.
Tötung muss beantragt werden
Im Prinzip war das auch bisher so. Nun soll klargestellt werden, dass zur Abwendung „ernster Schäden“und bei wiederholten Übergriffen seitens der Raubtiere der Abschuss erfolgen kann. Haben Wölfe zweimal zugeschlagen, kann die Tötung eines Wolfes beantragt werden. Dabei muss nicht mehr der tatsächliche Übeltäter eines Rudels ausfindig gemacht werden. Es geht um den Lerneffekt für das Rudel. Darüber ist Agrarministerin Julia Klöckner (CDU) froh. Schließlich sei es „keinem zu erklären, dass reißende Wölfe erst geschossen werden dürften, wenn der DNA-Vergleich gemacht wurde“.
Kritik an der Gesetzesvorlage gibt es bereits. Bauern- und Jagdverband wollen einen „Akzeptanzbestand“. Wird eine bestimmte Zahl von Wölfen überschritten, soll eine „Schutzjagd“möglich sein. „Entscheidend für ein Zusammenleben mit dem Wolf ist der Herdenschutz, für den der Bund mehr finanzielle Unterstützung, Beratung und Rechtsicherheit leisten muss“, erklärt die agrarpolitische Sprecherin der linken Bundestagsfraktion, Kirsten Tackmann. So ähnlich sieht es auch Nabu-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. So aber seien „die geplanten Änderungen kein Gewinn für die Koexistenz für Mensch, Weidetier und Wolf“.
Der jagdpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Karlheinz Busen, kündigt einen eigenen Gesetzentwurf an. Busen gibt dafür schon einmal die Richtung vor: „Der Wolf gehört ins Jagdgesetz.“