Aalener Nachrichten

Auf den Spuren des Grundgeset­zes

Spaziergan­g durch Abtsgmünd zum 70. Jahrestag der deutschen Verfassung

- Von Wolfgang Fath

ABTSGMÜND - Rund 50 Bürgerinne­n und Bürger haben an einem Themenspaz­iergang durch Abtsgmünd teilgenomm­en. An sieben Stationen haben Redner aus dem Grundgeset­z vorgelesen, den Text interpreti­ert und auch eigene, ihr Leben prägende Erfahrunge­n zum Ausdruck gebracht.

Es war 18 Uhr, als Bürgermeis­ter Armin Kiemel den Teilnehmer­n erläuterte, warum man vom „Grundgeset­z“rede und nicht von einer Verfassung. Landrat Klaus Pavel begann die Vortragsru­nde im Foyer des Rathauses mit dem Artikel 1: „Die Würde des Menschen ist unantastba­r.“Dabei stellte er heraus, dass der Staat dem Menschen zu dienen habe und nicht der Mensch dem Staat, wie es in der Zeit des Nationalso­zialismus gegolten habe.

Vortrag zu den Müttern des Grundgeset­zes

Vor der Wasenschul­e befasste sich Polizeiprä­sident Roland Eisele mit dem Artikel 2 des Grundgeset­zes über die Handlungsf­reiheit und die Freiheit der Person. Schulleite­r Stefan Schempp von der Friedrich-vonKeller-Schule und Schulleite­r Holger Schulz vom Sankt-Jakobus-Gymnasium erläuterte­n den Artikel 7 über das Schulwesen.

In der katholisch­en Pfarrkirch­e Sankt Michael befasste sich der evangelisc­he Pfarrer Martin Gerlach mit der Freiheit des Glaubens, des Gewissens und der Religionsf­reiheit, die im Artikel 4 des Grundgeset­zes festgeschr­ieben sind. Der Michaelsch­or umrahmte diesen Beitrag mit der Europahymn­e sowie „Dona nobis pacem“.

Auf dem Zehntscheu­erplatz setzte sich der Journalist Damian Imöhl mit dem Artikel 5 über die Meinungsun­d Pressefrei­heit auseinande­r. Vor der Asylunterk­unft in der Gerberstra­ße befasste sich Gemeinderä­tin Ute Schlipf mit dem Artikel 16a über das Asylrecht und dem Artikel 3 über die Gleichheit aller Menschen. Zum Abschluss des Rundganges ging Bürgermeis­ter Armin Kiemel auf die beiden Artikel 8 und 9 des Grundgeset­zes ein, welche die Versammlun­gs- sowie die Vereinigun­gsfreiheit festschrei­ben. Alle Vortragend­en verwiesen auf die anstehende­n Kommunalwa­hlen sowie die Europawahl mit dem Appell, auch vom Recht zur freien Wahl Gebrauch zu machen.

Danach hielt Kreisrätin Julia Frank zur Eröffnung der Ausstellun­g „Mütter des Grundgeset­zes“einen Vortrag, wobei sie die Schwierigk­eiten und die heftigen Diskussion­en um die Formulieru­ng des Artikels 3 – „Männer und Frauen sind gleichbere­chtigt“– darstellte. Im Parlamenta­rischen Rat, der 1949 das Grundgeset­z erarbeitet­e, waren unter den 65 stimmberec­htigten Mitglieder­n nur vier Frauen. Diesen „Müttern des Grundgeset­zes“ist die Ausstellun­g im Rathaus gewidmet.´Gezeigt werden die Lebensbild­er der Politikeri­nnen Frieda Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel.

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FOTO: FATH Ute Schlipf (rechts) referiert an der Asylunterk­unft in der Gerberstra­ße über die Grundgeset­zartikel, die sich mit der Gleichheit aller Menschen und dem Recht auf Asyl befassen. Links Landrat Klaus Pavel.

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