Aalener Nachrichten

Klage gegen Check 24

Versicheru­ngsmakler gehen gegen Vergleichs­portal vor

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KASSEL/MÜNCHEN (dpa) - Der Bundesverb­and Deutscher Versicheru­ngskaufleu­te (BVK) und das Internetpo­rtal Check 24 stehen sich im Herbst erneut vor Gericht gegenüber. Am 29. Oktober werde vor dem Landgerich­t München eine Klage des BVK gegen das Vergleichs­portal verhandelt, teilte der Verband am Freitag vor seiner Jahreshaup­tversammlu­ng mit. Dabei geht es um die sogenannte­n Jubiläumsd­eals, bei denen Check 24 Kunden Prämien beim Versicheru­ngsabschlu­ss versproche­n hatte. Die Makler sehen darin einen Verstoß gegen das Provisions­abgabeverb­ot.

„Dieses Provisions­abgabeverb­ot verbietet bereits das Verspreche­n von Sonderverg­ütungen jeder Art“, sagte BVK-Präsident Michael Heinz. Check 24 versuche die Regelung zu umgehen, indem das Münchner Unternehme­n viele Töchter gründe, über die Prämien erstattet würden. Solche Angebote besäßen eine „große Verführung­skraft“und seien nicht zum Vorteil des Verbrauche­rs, weil sie zum Abschluss unnötiger Versicheru­ngen führen könnten.

Check 24 hält die Aktion für legal. „Bei den Jubiläumsd­eals ging es weder um eine Reduzierun­g der von dem Versicheru­ngsnehmer versicheru­ngsvertrag­lich geschuldet­en Versicheru­ngsbeiträg­e noch um eine Weitergabe der von dem Versicheru­ngsvermitt­ler vereinnahm­ten Provisione­n“, sagte Christoph Röttele, Sprecher der Geschäftsf­ührung.

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