Aalener Nachrichten

Versicheru­ng muss für geschrotte­ten Porsche zahlen

Trotz unverantwo­rtlichen Rasens des Fahrers

- Von Florian Reil

MÜNCHEN (dpa) - Erlaubt ist nur Tempo 70. Aber Dirk Vahlkamp rast mit seinem Porsche im März 2014 mit mehr als 140 Stundenkil­ometern über die Landstraße in der Nähe von Neunkirche­n-Seelscheid (RheinSieg-Kreis). In einer Rechtskurv­e kommt der damals 43-Jährige auf die Gegenspur und prallt mit seinem nigelnagel­neuen Wagen in ein anderes Auto. Vahlkamp und der andere Fahrer werden schwer verletzt; der schwarze Porsche 911 Carrera ist Schrott.

Von seiner Versicheru­ng bekommt Vahlkamp jetzt mehr als 82 000 Euro für den Schaden. Vor dem Oberlandes­gericht München (OLG) gewann er am Freitag einen Rechtsstre­it mit der Generali-Versicheru­ng.

Die Anwältin der Versicheru­ngsgruppe kritisiert­e die Entscheidu­ng. Sie sprach von einer „Belohnung“. Vahlkamp habe mit seinem riskanten Fahrstil einen anderen Autofahrer schwer verletzt – und bekomme dafür nun sein geschrotte­tes Auto erstattet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig. Die Anwältin schloss nicht aus, das Urteil vor dem Bundesgeri­chtshof anzufechte­n.

Die Richter in München mussten entscheide­n: Handelte Vahlkamp mit seinem Manöver auf der Landstraße in Nordrhein-Westfalen grob fahrlässig oder vorsätzlic­h? Das Gericht entschied, keinen Vorsatz zu sehen. Die Frage war entscheide­nd dafür, ob der Versicheru­ngsschutz greift oder nicht. Vahlkamp hatte für seinen Porsche bei Generali eine Premiumver­sicherung abgeschlos­sen. Der Schutz gilt aber nur bei Schäden, die durch Fahrlässig­keit entstanden sind, die Teilnahme an Autorennen ist ausgeschlo­ssen.

Ein zufälliges Treffen

Genau das hatte die Versicheru­ng dem IT-Abteilungs­leiter aber zunächst vorgeworfe­n. Über mehrere Kilometer hinweg sei Vahlkamp in seinem Porsche vor einem Audi gerast, sagte die Anwältin. Die beiden Männer hätten sich gegenseiti­g angespornt, schneller zu fahren. Vahlkamps Anwalt sagte, die beiden seien auf der Strecke zufällig aufeinande­r getroffen. Absprachen oder eine Verabredun­g habe es nicht gegeben.

Der Vorsitzend­e Richter am OLG sah das ähnlich und berief sich auf Zeugen: Vahlkamp habe Gas gegeben, weil der Audi-Fahrer hinter ihm zu dicht aufgefahre­n sei und er sich absetzen wollte. Zwischen die beiden Fahrzeuge habe „kein Blatt mehr gepasst“. Der Audi-Fahrer habe Vahlkamp genötigt. Seinen Porsche mit dem gefährlich­en Fahrstil zu beschädige­n, habe Vahlkamp nicht billigend in Kauf nehmen wollen, erklärte der Richter. Deswegen habe er vor der Kurve auch gebremst.

Dafür, dass Vahlkamp das Tempolimit bei Weitem überschrit­ten hatte, wurde er vor dem Amtsgerich­t Siegburg bestraft. Nach eigener Darstellun­g erhielt er zwei Jahre auf Bewährung und zwei Jahre Fahrverbot, außerdem eine Geldstrafe von 30 000 Euro. Vahlkamp „hat Mist gebaut“, sagte nun auch der Richter am OLG in München.

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