Versicherung muss für geschrotteten Porsche zahlen
Trotz unverantwortlichen Rasens des Fahrers
MÜNCHEN (dpa) - Erlaubt ist nur Tempo 70. Aber Dirk Vahlkamp rast mit seinem Porsche im März 2014 mit mehr als 140 Stundenkilometern über die Landstraße in der Nähe von Neunkirchen-Seelscheid (RheinSieg-Kreis). In einer Rechtskurve kommt der damals 43-Jährige auf die Gegenspur und prallt mit seinem nigelnagelneuen Wagen in ein anderes Auto. Vahlkamp und der andere Fahrer werden schwer verletzt; der schwarze Porsche 911 Carrera ist Schrott.
Von seiner Versicherung bekommt Vahlkamp jetzt mehr als 82 000 Euro für den Schaden. Vor dem Oberlandesgericht München (OLG) gewann er am Freitag einen Rechtsstreit mit der Generali-Versicherung.
Die Anwältin der Versicherungsgruppe kritisierte die Entscheidung. Sie sprach von einer „Belohnung“. Vahlkamp habe mit seinem riskanten Fahrstil einen anderen Autofahrer schwer verletzt – und bekomme dafür nun sein geschrottetes Auto erstattet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Anwältin schloss nicht aus, das Urteil vor dem Bundesgerichtshof anzufechten.
Die Richter in München mussten entscheiden: Handelte Vahlkamp mit seinem Manöver auf der Landstraße in Nordrhein-Westfalen grob fahrlässig oder vorsätzlich? Das Gericht entschied, keinen Vorsatz zu sehen. Die Frage war entscheidend dafür, ob der Versicherungsschutz greift oder nicht. Vahlkamp hatte für seinen Porsche bei Generali eine Premiumversicherung abgeschlossen. Der Schutz gilt aber nur bei Schäden, die durch Fahrlässigkeit entstanden sind, die Teilnahme an Autorennen ist ausgeschlossen.
Ein zufälliges Treffen
Genau das hatte die Versicherung dem IT-Abteilungsleiter aber zunächst vorgeworfen. Über mehrere Kilometer hinweg sei Vahlkamp in seinem Porsche vor einem Audi gerast, sagte die Anwältin. Die beiden Männer hätten sich gegenseitig angespornt, schneller zu fahren. Vahlkamps Anwalt sagte, die beiden seien auf der Strecke zufällig aufeinander getroffen. Absprachen oder eine Verabredung habe es nicht gegeben.
Der Vorsitzende Richter am OLG sah das ähnlich und berief sich auf Zeugen: Vahlkamp habe Gas gegeben, weil der Audi-Fahrer hinter ihm zu dicht aufgefahren sei und er sich absetzen wollte. Zwischen die beiden Fahrzeuge habe „kein Blatt mehr gepasst“. Der Audi-Fahrer habe Vahlkamp genötigt. Seinen Porsche mit dem gefährlichen Fahrstil zu beschädigen, habe Vahlkamp nicht billigend in Kauf nehmen wollen, erklärte der Richter. Deswegen habe er vor der Kurve auch gebremst.
Dafür, dass Vahlkamp das Tempolimit bei Weitem überschritten hatte, wurde er vor dem Amtsgericht Siegburg bestraft. Nach eigener Darstellung erhielt er zwei Jahre auf Bewährung und zwei Jahre Fahrverbot, außerdem eine Geldstrafe von 30 000 Euro. Vahlkamp „hat Mist gebaut“, sagte nun auch der Richter am OLG in München.