Aalener Nachrichten

Rechtliche Behandlung von Reihenhäus­ern

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Auch für Reihenhäus­er kann das Wohneigent­umsgesetz (WEG) gelten. Die Häuser werden in diesem Fall rechtlich behandelt wie Eigentumsw­ohnungen. Käufer werden automatisc­h Mitglied der Eigentümer­gemeinscha­ft, sagt der Verband Privater Bauherren (VPB). Sie müssen sich im Miteinande­r und im Umgang mit ihrer Immobilie an gesetzlich­e Vorgaben halten. Dazu gehört die Mitverantw­ortung für das Gemeinscha­ftseigentu­m. Auch können sie nicht vollkommen frei über die Gestaltung ihres Hauses entscheide­n. Sie müssen sich mit den anderen Eigentümer­n abstimmen. (dpa)

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