Rechtliche Behandlung von Reihenhäusern
Auch für Reihenhäuser kann das Wohneigentumsgesetz (WEG) gelten. Die Häuser werden in diesem Fall rechtlich behandelt wie Eigentumswohnungen. Käufer werden automatisch Mitglied der Eigentümergemeinschaft, sagt der Verband Privater Bauherren (VPB). Sie müssen sich im Miteinander und im Umgang mit ihrer Immobilie an gesetzliche Vorgaben halten. Dazu gehört die Mitverantwortung für das Gemeinschaftseigentum. Auch können sie nicht vollkommen frei über die Gestaltung ihres Hauses entscheiden. Sie müssen sich mit den anderen Eigentümern abstimmen. (dpa)