Rechtsstreit: Rehm nimmt Berufung zurück
AALEN (ard) - Eine gerichtliche Auseinandersetzung zwischen dem Aalener Stadtrat Norbert Rehm und dem Aalener Oberbürgermeister Thilo Rentschler, in der Rehm vor drei Wochen aus seiner Sicht noch einen Erfolg vor dem baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) vermeldet hatte (wir berichteten), ist jetzt defititiv beendet. Rehm hat sein Begehren auf Berufung zurückgenommen, die ihm der VGH in einer Entscheidung Mitte Juni zugestanden hatte.
In dem Streit ging es um die Zulassung einer Berufung gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart. Auslöser dafür war die Gemeinderatssitzung vom 19. September 2013. Der VGH hatte entgegen dem Stuttgarter Gericht in einem Punkt eine Berufung für zulässig erklärt. Rehm hat daraufhin allerdings die notwendige Begründung der Berufung nicht beim VGH abgeliefert. Weshalb das Gericht ihn zunächst wissen ließ, dass deshalb die Berufung durch Beschluss des VGH für nicht zulässig erklärt werden könne, wie es die Verwaltungsgerichtsordnung in einem solchen Fall vorsieht. Eine neuerliche Frist zur Abgabe der Begründung für eine Berufung ließ Rehm am 16. Juli dann abermals verstreichen, einen Tag später hat er die ihm zugestandene Berufung dann zurückgenommen.
Damit seien aktuell keine weiteren Verfahren zwischen Rehm und der Stadt beziehungsweise OB Thilo Rentschler bei einem Gericht anhängig, erklärt der Sprecher der Stadt, Sascha Kurz, auf Nachfrage der „Aalener Nachrichten“.