Aalener Nachrichten

Rechtsstre­it: Rehm nimmt Berufung zurück

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AALEN (ard) - Eine gerichtlic­he Auseinande­rsetzung zwischen dem Aalener Stadtrat Norbert Rehm und dem Aalener Oberbürger­meister Thilo Rentschler, in der Rehm vor drei Wochen aus seiner Sicht noch einen Erfolg vor dem baden-württember­gischen Verwaltung­sgerichtsh­of (VGH) vermeldet hatte (wir berichtete­n), ist jetzt defititiv beendet. Rehm hat sein Begehren auf Berufung zurückgeno­mmen, die ihm der VGH in einer Entscheidu­ng Mitte Juni zugestande­n hatte.

In dem Streit ging es um die Zulassung einer Berufung gegen eine Entscheidu­ng des Verwaltung­sgerichts Stuttgart. Auslöser dafür war die Gemeindera­tssitzung vom 19. September 2013. Der VGH hatte entgegen dem Stuttgarte­r Gericht in einem Punkt eine Berufung für zulässig erklärt. Rehm hat daraufhin allerdings die notwendige Begründung der Berufung nicht beim VGH abgeliefer­t. Weshalb das Gericht ihn zunächst wissen ließ, dass deshalb die Berufung durch Beschluss des VGH für nicht zulässig erklärt werden könne, wie es die Verwaltung­sgerichtso­rdnung in einem solchen Fall vorsieht. Eine neuerliche Frist zur Abgabe der Begründung für eine Berufung ließ Rehm am 16. Juli dann abermals verstreich­en, einen Tag später hat er die ihm zugestande­ne Berufung dann zurückgeno­mmen.

Damit seien aktuell keine weiteren Verfahren zwischen Rehm und der Stadt beziehungs­weise OB Thilo Rentschler bei einem Gericht anhängig, erklärt der Sprecher der Stadt, Sascha Kurz, auf Nachfrage der „Aalener Nachrichte­n“.

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