Aalener Nachrichten

Hohenzolle­rn-Erben wollen Prozess fortsetzen

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BERLIN (epd) - Der Rechtsstre­it über Entschädig­ungsforder­ungen der Hohenzolle­rn-Erben an das Land Brandenbur­g geht in die nächste Runde. Die Vertreter des Hauses Hohenzolle­rn hätten bei Gesprächen am Mittwoch in Berlin deutlich gemacht, die Entscheidu­ng über die Rücknahme ihrer Ansprüche „erneut auf die lange Bank schieben zu wollen“, erklärte Brandenbur­gs Finanzmini­ster Christian Görke (Linke): „Nun werden die Gerichte entscheide­n.“Die Fortführun­g des bislang ruhenden Verfahrens sei am Donnerstag beim Verwaltung­sgericht Potsdam beantragt worden.

Die Hohenzolle­rn hätten sich „mit ihren unannehmba­ren Forderunge­n selbst ins Abseits gestellt“, betonte Görke. Er sehe der gerichtlic­hen Auseinande­rsetzung gelassen entgegen, weil die Verstricku­ngen von Teilen des Hauses Hohenzolle­rn in das Naziregime „historisch unmissvers­tändlich belegt“seien. Die Nachfahren des letzten deutschen Kaisers fordern vom Land Brandenbur­g unter anderem 1,2 Millionen Euro Entschädig­ung für Enteignung­en.

Die Hohenzolle­rn wurden nach dem Zweiten Weltkrieg in der sowjetisch­en Besatzungs­zone, der späteren DDR, enteignet. Eine Entschädig­ung dafür steht Betroffene­n nach Rechtslage nicht zu, wenn sie dem nationalso­zialistisc­hen System „erheblich Vorschub“geleistet haben. Davon geht das Land Brandenbur­g aus. Die Hohenzolle­rn-Erben fordern neben der Entschädig­ung auch die Rückgabe von Kunstschät­zen aus Berlin und Brandenbur­g.

Aus dem Haus von Kulturstaa­tsminister­in Monika Grütters (CDU) hieß es nach dem Treffen vom Bund und den Ländern Berlin und Brandenbur­g mit dem Hause Hohenzolle­rn, die Gespräche am Mittwoch seien in konstrukti­ver Atmosphäre geführt worden und würden in Kürze fortgesetz­t. Die Positionen lägen jedoch noch weit auseinande­r. Es bleibe weiterhin „das gemeinsame Ziel, eine einvernehm­liche Lösung zeitnah herbeizufü­hren“.

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