Blitzer nach Saarland-Urteil außer Betrieb
AALEN (ard) - Weil der saarländische Verwaltungsgerichtshof in einem Urteil die Rechtmäßigkeit von neuen Radarblitzersäulen eines bestimmten Typs angezweifelt hatte, sind derzeit auch im Ostalbkreis etliche dieser Geräte „in Ruhestellung“.
Landrat Klaus Pavel hat dies am Dienstag im Ausschuss für Bildung und Finanzen des Kreistags auf Nachfrage von Georg Ruf (CDU) mitgeteilt. „Ich würde trotzdem nichts riskieren“, so der Landrat mit einem Augenzwinkern weiter, denn ganz wenige der Blitzeranlagen seien weiterhin noch aktiv.
Laut Pavel handelt es sich bei den beanstandeten Geräten um ein Produkt des Herstellers Jenoptik. Juristisch angegriffen werde wohl die darin enthaltene LED-Technik. Die Richter hatten laut Verkehrsdezernent Thomas Wagenblast in ihrem Urteil, das zunächst nur für das Saarland gelte, beanstandet, dass die Geräte zwar den Verstoß als solchen, nicht aber die dafür zugrunde liegenden Rohdaten erfassten.
Jenoptik habe zugesagt, so Wagenblast, diese technische Lücke schnell zu schließen. Pavel sagte, man habe die Geräte auf der Ostalb dennoch außer Betrieb genommen, um nicht einen möglichen „Rattenschwanz“an Einsprüchen und juristischen Auseinandersetzungen zu riskieren. Allerdings seien es „nicht die großen Summen“, die da möglicherweise im Feuer stünden, wie Wagenblast ergänzte.
Wobei Michael Lang (FDP) darauf verwies, dass nach jedem Einspruch, über den ein Amtsgericht entscheiden müsse, die Bußgeldeinnahme nicht mehr in die Kreiskasse, sondern dem Landesfiskus zufließe.