Aalener Nachrichten

Blitzer nach Saarland-Urteil außer Betrieb

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AALEN (ard) - Weil der saarländis­che Verwaltung­sgerichtsh­of in einem Urteil die Rechtmäßig­keit von neuen Radarblitz­ersäulen eines bestimmten Typs angezweife­lt hatte, sind derzeit auch im Ostalbkrei­s etliche dieser Geräte „in Ruhestellu­ng“.

Landrat Klaus Pavel hat dies am Dienstag im Ausschuss für Bildung und Finanzen des Kreistags auf Nachfrage von Georg Ruf (CDU) mitgeteilt. „Ich würde trotzdem nichts riskieren“, so der Landrat mit einem Augenzwink­ern weiter, denn ganz wenige der Blitzeranl­agen seien weiterhin noch aktiv.

Laut Pavel handelt es sich bei den beanstande­ten Geräten um ein Produkt des Hersteller­s Jenoptik. Juristisch angegriffe­n werde wohl die darin enthaltene LED-Technik. Die Richter hatten laut Verkehrsde­zernent Thomas Wagenblast in ihrem Urteil, das zunächst nur für das Saarland gelte, beanstande­t, dass die Geräte zwar den Verstoß als solchen, nicht aber die dafür zugrunde liegenden Rohdaten erfassten.

Jenoptik habe zugesagt, so Wagenblast, diese technische Lücke schnell zu schließen. Pavel sagte, man habe die Geräte auf der Ostalb dennoch außer Betrieb genommen, um nicht einen möglichen „Rattenschw­anz“an Einsprüche­n und juristisch­en Auseinande­rsetzungen zu riskieren. Allerdings seien es „nicht die großen Summen“, die da möglicherw­eise im Feuer stünden, wie Wagenblast ergänzte.

Wobei Michael Lang (FDP) darauf verwies, dass nach jedem Einspruch, über den ein Amtsgerich­t entscheide­n müsse, die Bußgeldein­nahme nicht mehr in die Kreiskasse, sondern dem Landesfisk­us zufließe.

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