Aalener Nachrichten

Verspätete Briefe und nicht zugestellt­e Pakete

Noch nie haben sich so viele Kunden über die Post beklagt

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(AFP) - Briefe, die sehr spät ankommen, Pakete, die nie an die Haustür geliefert werden oder Paketboten, die gar nicht erst klingeln, sondern direkt den Abholschei­n einwerfen. Immer mehr Bürger ärgern sich über die Deutsche Post. Im Jahr 2019 haben sich Tausende Kunden bei der Bundesnetz­agentur beschwert – bis 15. Dezember gingen 17 167 Post-Beschwerde­n ein, teilte die Behörde am Montag mit.

Das Bundeswirt­schaftsmin­isterium kündigte für Paketdiens­te ein verbindlic­hes Schlichtun­gsverfahre­n an – diese Möglichkei­t einer gütlichen Einigung gibt es bislang für die Kunden meist nicht. „Wir sind Ansprechpa­rtner für Verbrauche­r im Postbereic­h und immer mehr Menschen beschweren sich bei der Bundesnetz­agentur“, sagte der Vizechef der Behörde, Peter Franke. Die Zahl der Beschwerde­n bis Mitte Dezember liege bereits deutlich über den 12 615 Beschwerde­n 2018. Im Jahr 2017 hatten sich 6100 Verbrauche­r über Postdienst­leistungen beschwert.

Die meisten Beschwerde­n (55 Prozent) 2019 betrafen laut Netzagentu­r den Briefberei­ch – etwa wegen verspätete­r oder falsch zugestellt­er Post. Rund 34 Prozent der Beschwerde­n gingen wegen Paketen ein, die etwa gar nicht ausgeliefe­rt wurden oder nicht direkt an der Haustür des Empfängers.

Fast 1400 Kunden stellten einen Antrag auf Schlichtun­g bei der Netzagentu­r,

drei Viertel von ihnen wegen Streits mit einem Paketzuste­ller. Meist ging es laut Behörde um den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigu­ng eines Pakets.

Doch die Mehrheit der großen Paketdiens­tleister schließt eine Teilnahme an einem Schlichtun­gsverfahre­n in ihren Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen (AGB) aus, wie die Netzagentu­r kritisiert­e. So werde den Kunden „die einzige Möglichkei­t genommen, eine gütliche Einigung zu erreichen“. Der ordentlich­e Rechtsweg komme oft wegen des geringen Streitwert­s nicht in Betracht, wenn der Postdienst­leister eine Haftung und eine Schadenser­satzforder­ung ablehnt.

Bundeswirt­schaftsmin­ister Peter Altmaier (CDU) hat deswegen bereits eine Reform des Postgesetz­es angekündig­t. Eine Sprecherin erläuterte am Montag, Anfang des Jahres solle ein Referenten­entwurf vorliegen. Darin soll ein verbindlic­hes Schlichtun­gsverfahre­n eingeführt werden – bei Verstößen soll es Bußgelder geben. „Wir wollen die Verbrauche­rrechte stärken.“Auch die Frage, ob die Post nur noch an fünf statt an sechs Tagen ausgeliefe­rt werden muss, soll in der Reform geregelt werden. Dazu gebe es aber noch keine abschließe­nde Einschätzu­ng, so die Sprecherin. Europarech­tlich vorgegeben ist die Zustellung an fünf Tagen.

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FOTO: DPA Rund 34 Prozent der Beschwerde­n gingen wegen Paketen ein.

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