Zentrales Feuerwerk der Stadt steht nicht zur Debatte
Die Stadt Aalen sieht davon ab, ein Verbot der Böllerei in der Innenstadt auszusprechen, sagt die Pressesprecherin Karin Haisch. Ein solches habe eher eine Signalwirkung als einen tatsächlichen Effekt. Es sei auch schwierig, Verstöße zu ahnden. Grundsätzlich ist es verboten, in der Nähe von Fachwerkhäusern, Kirchen, Krankenhäusern sowie von Kinder- und Altenheimen zu böllern. „Diesbezüglich setzen wir auf das Verantwortungsbewusstsein der Bürger“, sagt Haisch. Ein zentrales Feuerwerk, das die Stadt organisiert, sei indiskutabel. In Zeiten der Klimakrise müsste allerdings jeder für sich entscheiden, ob er auf die Knallerei lieber verzichtet. Grundsätzlich dürfen pyrotechnische Gegenstände der Klasse II nicht an Personen unter 18 Jahren verkauft werden. Beim Kauf sollte darauf geachtet werden, dass nur geprüfte und zugelassene Feuerwerksartikel mit der Kennzeichnung des Bundesamtes für Materialforschung (BAM) gekauft werden. Nicht geprüfte Feuerwerksartikel seien verboten. Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen ist für Bürger ab 18 Jahren nur am 31. Dezember und 1. Januar 2020 erlaubt. „Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird“, sagt Karin Haisch.