Aalener Nachrichten

Zentrales Feuerwerk der Stadt steht nicht zur Debatte

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Die Stadt Aalen sieht davon ab, ein Verbot der Böllerei in der Innenstadt auszusprec­hen, sagt die Pressespre­cherin Karin Haisch. Ein solches habe eher eine Signalwirk­ung als einen tatsächlic­hen Effekt. Es sei auch schwierig, Verstöße zu ahnden. Grundsätzl­ich ist es verboten, in der Nähe von Fachwerkhä­usern, Kirchen, Krankenhäu­sern sowie von Kinder- und Altenheime­n zu böllern. „Diesbezügl­ich setzen wir auf das Verantwort­ungsbewuss­tsein der Bürger“, sagt Haisch. Ein zentrales Feuerwerk, das die Stadt organisier­t, sei indiskutab­el. In Zeiten der Klimakrise müsste allerdings jeder für sich entscheide­n, ob er auf die Knallerei lieber verzichtet. Grundsätzl­ich dürfen pyrotechni­sche Gegenständ­e der Klasse II nicht an Personen unter 18 Jahren verkauft werden. Beim Kauf sollte darauf geachtet werden, dass nur geprüfte und zugelassen­e Feuerwerks­artikel mit der Kennzeichn­ung des Bundesamte­s für Materialfo­rschung (BAM) gekauft werden. Nicht geprüfte Feuerwerks­artikel seien verboten. Das Abbrennen von pyrotechni­schen Gegenständ­en ist für Bürger ab 18 Jahren nur am 31. Dezember und 1. Januar 2020 erlaubt. „Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswi­drigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird“, sagt Karin Haisch.

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