Rückenwind für Windparkgegner
Bürgerinitiative „Windkraft mit Vernunft –Rosenberg Süd“fühlt sich durch ein neues Urteil aus Mannheim bestätigt
- Ein Gerichtsurteil aus Mannheim ist in Rosenberg auf großes Interesse gestoßen: Der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte vor wenigen Wochen den Bau von gleich zwei Windparks im Südschwarzwald gestoppt. In der Urteilsbegründung wird die Genehmigungspraxis, die seither in ganz Baden-Württemberg galt, infrage gestellt. In Rosenberg fühlen sich die Mitglieder der Bürgerinitiative „Windkraft mit Vernunft – Rosenberg-Süd“(BI) durch die Entscheidung aus Mannheim bestätigt.
Der Bau der beiden großen, 230 Meter hohen Windkraftanlagen bei Rosenberg wäre nicht möglich gewesen, wenn dieses Urteil zwei Jahre früher vorgelegen hätte, ist Hermann Sorg, Mitglied der Rosenberger BI überzeugt. „Wir fühlen uns durch dieses Urteil aus Mannheim im Nachhinein bestätigt.“
Sorg verweist in diesem Zusammenhang auch auf den Karlsruher Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Rico Faller von der Kanzlei Caemmerer Lenz, die auch die BI Rosenberg-Süd juristisch berät.
Faller hatte das Mannheimer Urteil in einer Pressemitteilung kommentiert und festgestellt, dass damit im Prinzip alle erteilten Baugenehmigungen für Windenergieanlagen in Baden-Württemberg rechtswidrig sind. Unter anderem, weil bei allen Bauvorhaben dieser Art eine Öffentlichkeitsbeteiligung zwingend hätte erfolgen müssen. Was nicht der Fall war. So etwa auch in Rosenberg, wo darauf verzichtet wurde.
Ein weiterer Fehler im seitherigen Genehmigungsverfahren ist laut dem Urteil außerdem der Umstand, dass die Genehmigung für die Waldumwandlung – vom Wald in eine Baufläche für Windkraftanlagen – in Baden-Württemberg seither von den Landesforstbehörden erteilt worden ist. Und nicht von den Landratsämtern, die aus Sicht des Gerichts eigentlich zuständig gewesen wären.
Der Vorwurf: Das Land hat Unzuständigkeiten gefördert
„Die damalige grün-rote Landesregierung hat bei der Umsetzung ihres Zieles, die Windkraft auszubauen, einfach einen Fehler gemacht“, sagt Hermann Sorg. Die Verteilung auf zwei Behörden habe die „Unzuständigkeiten“gefördert. „Bei uns im Land galt: Divide et impera, teile und herrsche. Nach diesem Grundsatz haben bekanntlich schon die Römer ihr Weltreich aufgebaut“, merkt Sorg lakonisch an.
Die Vertreter der BI ärgern sich noch heute über viele Ungereimtheiten im Verfahren. Etwa, dass ihre Einwände
und Hinweise, zum Beispiel auf Horstbäume des seltenen Schwarzstorches und oder auf bestehende Wildwege, am Ende keine Rolle spielten. „Das alles wurde damals von den Behörden ohne Begründung abgetan“, bedauert Sorg.
Obwohl sich die Mitglieder der BI jetzt erst recht im Recht sehen, wollen sie den juristischen Kampf gegen die beiden Windräder, die vor allem die Anwohner in Matzengehren und Hinterbrand belasten, nicht wieder aufnehmen. „Das Thema ist für uns durch, die Anlagen genießen Bestandsschutz.
Wir können daran nichts mehr ändern“, sagt Sorg.
Davon ganz abgesehen fehlten der BI aber auch die nötigen finanziellen Mittel für eine weitere juristische Auseinandersetzung. Knappe 10 000 Euro hatte die BI in einen Rechtsstreit eines Anwohners mit dem Betreiber der Rosenberger Anlagen, die EnBW, gesteckt. Am Ende hatten der Anwohner und die BI vor Gericht das Nachsehen.
Auch eine Petition der BI war seinerzeit gescheitert. Der Petitionsausschuss des Landtags hatte sich zwar sehr intensiv mit dem Anliegen der Rosenberger BI beschäftigt und mehrfach deswegen getagt, einmal sogar öffentlich in der Rosenberger Virngrundhalle. Am Ende kam das Gremium aber nur zu der Entscheidung, nicht über diese Petition entscheiden zu können. Die Petition wurde dann lediglich als „Material“an die Landesregierung weitergeleitet; gleichzeitig wurde damals der BI empfohlen, den Klageweg zu beschreiten. Was dann auch passierte. Allerdings ohne den gewünschten Erfolg.