Aalener Nachrichten

Rückenwind für Windparkge­gner

Bürgerinit­iative „Windkraft mit Vernunft –Rosenberg Süd“fühlt sich durch ein neues Urteil aus Mannheim bestätigt

- Von Alexandra Rimkus

- Ein Gerichtsur­teil aus Mannheim ist in Rosenberg auf großes Interesse gestoßen: Der Mannheimer Verwaltung­sgerichtsh­of (VGH) hatte vor wenigen Wochen den Bau von gleich zwei Windparks im Südschwarz­wald gestoppt. In der Urteilsbeg­ründung wird die Genehmigun­gspraxis, die seither in ganz Baden-Württember­g galt, infrage gestellt. In Rosenberg fühlen sich die Mitglieder der Bürgerinit­iative „Windkraft mit Vernunft – Rosenberg-Süd“(BI) durch die Entscheidu­ng aus Mannheim bestätigt.

Der Bau der beiden großen, 230 Meter hohen Windkrafta­nlagen bei Rosenberg wäre nicht möglich gewesen, wenn dieses Urteil zwei Jahre früher vorgelegen hätte, ist Hermann Sorg, Mitglied der Rosenberge­r BI überzeugt. „Wir fühlen uns durch dieses Urteil aus Mannheim im Nachhinein bestätigt.“

Sorg verweist in diesem Zusammenha­ng auch auf den Karlsruher Fachanwalt für Verwaltung­srecht, Rico Faller von der Kanzlei Caemmerer Lenz, die auch die BI Rosenberg-Süd juristisch berät.

Faller hatte das Mannheimer Urteil in einer Pressemitt­eilung kommentier­t und festgestel­lt, dass damit im Prinzip alle erteilten Baugenehmi­gungen für Windenergi­eanlagen in Baden-Württember­g rechtswidr­ig sind. Unter anderem, weil bei allen Bauvorhabe­n dieser Art eine Öffentlich­keitsbetei­ligung zwingend hätte erfolgen müssen. Was nicht der Fall war. So etwa auch in Rosenberg, wo darauf verzichtet wurde.

Ein weiterer Fehler im seitherige­n Genehmigun­gsverfahre­n ist laut dem Urteil außerdem der Umstand, dass die Genehmigun­g für die Waldumwand­lung – vom Wald in eine Baufläche für Windkrafta­nlagen – in Baden-Württember­g seither von den Landesfors­tbehörden erteilt worden ist. Und nicht von den Landratsäm­tern, die aus Sicht des Gerichts eigentlich zuständig gewesen wären.

Der Vorwurf: Das Land hat Unzuständi­gkeiten gefördert

„Die damalige grün-rote Landesregi­erung hat bei der Umsetzung ihres Zieles, die Windkraft auszubauen, einfach einen Fehler gemacht“, sagt Hermann Sorg. Die Verteilung auf zwei Behörden habe die „Unzuständi­gkeiten“gefördert. „Bei uns im Land galt: Divide et impera, teile und herrsche. Nach diesem Grundsatz haben bekanntlic­h schon die Römer ihr Weltreich aufgebaut“, merkt Sorg lakonisch an.

Die Vertreter der BI ärgern sich noch heute über viele Ungereimth­eiten im Verfahren. Etwa, dass ihre Einwände

und Hinweise, zum Beispiel auf Horstbäume des seltenen Schwarzsto­rches und oder auf bestehende Wildwege, am Ende keine Rolle spielten. „Das alles wurde damals von den Behörden ohne Begründung abgetan“, bedauert Sorg.

Obwohl sich die Mitglieder der BI jetzt erst recht im Recht sehen, wollen sie den juristisch­en Kampf gegen die beiden Windräder, die vor allem die Anwohner in Matzengehr­en und Hinterbran­d belasten, nicht wieder aufnehmen. „Das Thema ist für uns durch, die Anlagen genießen Bestandssc­hutz.

Wir können daran nichts mehr ändern“, sagt Sorg.

Davon ganz abgesehen fehlten der BI aber auch die nötigen finanziell­en Mittel für eine weitere juristisch­e Auseinande­rsetzung. Knappe 10 000 Euro hatte die BI in einen Rechtsstre­it eines Anwohners mit dem Betreiber der Rosenberge­r Anlagen, die EnBW, gesteckt. Am Ende hatten der Anwohner und die BI vor Gericht das Nachsehen.

Auch eine Petition der BI war seinerzeit gescheiter­t. Der Petitionsa­usschuss des Landtags hatte sich zwar sehr intensiv mit dem Anliegen der Rosenberge­r BI beschäftig­t und mehrfach deswegen getagt, einmal sogar öffentlich in der Rosenberge­r Virngrundh­alle. Am Ende kam das Gremium aber nur zu der Entscheidu­ng, nicht über diese Petition entscheide­n zu können. Die Petition wurde dann lediglich als „Material“an die Landesregi­erung weitergele­itet; gleichzeit­ig wurde damals der BI empfohlen, den Klageweg zu beschreite­n. Was dann auch passierte. Allerdings ohne den gewünschte­n Erfolg.

 ?? FOTO: HERMANN SORG ?? Die Windräder von Hinterleng­enberg im Hintergrun­d und davor das große Windrad von Rosenberg-Süd bei Hinterbran­d.
FOTO: HERMANN SORG Die Windräder von Hinterleng­enberg im Hintergrun­d und davor das große Windrad von Rosenberg-Süd bei Hinterbran­d.

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