Ostalbkreis will Trassenfindung übernehmen
Befragung im östlichen Teil geplant - Ortsumfahrungen Trochtelfingen und Pflaumloch haben hohe Priorität
(tu) - Der Ostalbkreis will in die Bresche springen und für das Land Baden-Württemberg das sogenannte Linienbestimmungsverfahren für eine künftige Trassierung der Bundesstraße 29 zwischen der Röttinger Höhe und Nördlingen übernehmen. Man stehe kurz vor dem Abschluss eines entsprechenden Vertrags, hat Landrat Klaus Pavel in der jüngsten Sitzung des Kreistagsausschusses für Umwelt und Kreisentwicklung mitgeteilt. Zu diesem Verfahren werde auch eine Verkehrsbefragung gehören, die ein großes Gebiet im östlichen Teil des Ostalbkreises
und das Ries bei Nördlingen umfassen wird.
Diese Befragung wird Pavel zufolge nicht nur den engeren Bereich der Bundesstraße 29 erfassen, sondern auch den Virngrund, das Härtsfeld und eben auch einen Teil des Rieses. Dort werden Lastwagenfahrer angehalten und nach ihrem Woher und Wohin gefragt. Pavel: „Das wird eine Herkulesaufgabe und man wird das auch spüren.“Dafür, dass Schwerlaster angehalten werden und dass es dadurch zu Behinderungen kommen kann, bat der Landrat die Bevölkerung um Verständnis, denn die Mitwirkung
der Befragten sei wichtig.
Dass der Ostalbkreis anstelle des Landes Baden-Württemberg das sogenannte Linienbestimmungsverfahren für eine künftige Trassierung der B29 zwischen der Röttinger Höhe und Nördlingen übernimmt, hat der Kreistag des Ostalbkreises, wie berichtet, Ende vergangenen Jahres beschlossen. Der Kreis springt damit für das Land in die Bresche, das sich aus Personalnot dazu außerstande sieht. Die Kosten werden dem Kreis erstattet. Das Motiv des Ostalbkreises ist, daran ließ Landrat Klaus Pavel damals keinen Zweifel, dass für ihn die Verwirklichung der Ortsumfahrungen Trochtelfingen und Pflaumloch eine hohe Priorität hat.
Beim Linienbestimmungsverfahren handelt es sich um eine behördenverbindliche und vorbereitende Grundsatzentscheidung über eine ungefähre, aber noch nicht parzellenscharfe Trasse. Festgelegt werden dabei die Anfangs- und Endpunkte der geplanten Trasse, also Röttinger Höhe und Nördlingen, sowie der grundsätzliche Verlauf der Trasse. Diese Linienbestimmung ist Voraussetzung für die Erlangung des Baurechts für einzelne Bauabschnitte.