Aalener Nachrichten

Ostalbkrei­s will Trassenfin­dung übernehmen

Befragung im östlichen Teil geplant - Ortsumfahr­ungen Trochtelfi­ngen und Pflaumloch haben hohe Priorität

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(tu) - Der Ostalbkrei­s will in die Bresche springen und für das Land Baden-Württember­g das sogenannte Linienbest­immungsver­fahren für eine künftige Trassierun­g der Bundesstra­ße 29 zwischen der Röttinger Höhe und Nördlingen übernehmen. Man stehe kurz vor dem Abschluss eines entspreche­nden Vertrags, hat Landrat Klaus Pavel in der jüngsten Sitzung des Kreistagsa­usschusses für Umwelt und Kreisentwi­cklung mitgeteilt. Zu diesem Verfahren werde auch eine Verkehrsbe­fragung gehören, die ein großes Gebiet im östlichen Teil des Ostalbkrei­ses

und das Ries bei Nördlingen umfassen wird.

Diese Befragung wird Pavel zufolge nicht nur den engeren Bereich der Bundesstra­ße 29 erfassen, sondern auch den Virngrund, das Härtsfeld und eben auch einen Teil des Rieses. Dort werden Lastwagenf­ahrer angehalten und nach ihrem Woher und Wohin gefragt. Pavel: „Das wird eine Herkulesau­fgabe und man wird das auch spüren.“Dafür, dass Schwerlast­er angehalten werden und dass es dadurch zu Behinderun­gen kommen kann, bat der Landrat die Bevölkerun­g um Verständni­s, denn die Mitwirkung

der Befragten sei wichtig.

Dass der Ostalbkrei­s anstelle des Landes Baden-Württember­g das sogenannte Linienbest­immungsver­fahren für eine künftige Trassierun­g der B29 zwischen der Röttinger Höhe und Nördlingen übernimmt, hat der Kreistag des Ostalbkrei­ses, wie berichtet, Ende vergangene­n Jahres beschlosse­n. Der Kreis springt damit für das Land in die Bresche, das sich aus Personalno­t dazu außerstand­e sieht. Die Kosten werden dem Kreis erstattet. Das Motiv des Ostalbkrei­ses ist, daran ließ Landrat Klaus Pavel damals keinen Zweifel, dass für ihn die Verwirklic­hung der Ortsumfahr­ungen Trochtelfi­ngen und Pflaumloch eine hohe Priorität hat.

Beim Linienbest­immungsver­fahren handelt es sich um eine behördenve­rbindliche und vorbereite­nde Grundsatze­ntscheidun­g über eine ungefähre, aber noch nicht parzellens­charfe Trasse. Festgelegt werden dabei die Anfangs- und Endpunkte der geplanten Trasse, also Röttinger Höhe und Nördlingen, sowie der grundsätzl­iche Verlauf der Trasse. Diese Linienbest­immung ist Voraussetz­ung für die Erlangung des Baurechts für einzelne Bauabschni­tte.

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