Ein UN-Rapporteur als Kronzeuge für Assange
Sonderermittler hält Vorwürfe gegen Wikileaks-Gründer für konstruiert – Auslieferungsverfahren beginnt
- Wikileaks-Gründer Julian Assange hat schwere USKriegsverbrechen enthüllt. Nun droht dem in Großbritannien Inhaftierten möglicherweise die Auslieferung an die Vereinigten Staaten. Ein Haftbefehl aus Schweden wegen Vergewaltigungsvorwürfen hat ihn in diese Situation getrieben und seine Anhänger verunsichert. Nun bekommt Assange Unterstützung vom UNO-Sonderbeauftragten für Folter Nils Melzer. Der Schweizer bezeichnet die Anklage gegen Assange als abgekartetes Spiel.
Die juristische Odyssee des nach knapp zehn Jahren Haft und QuasiHaft gesundheitlich schwer angeschlagenen Julian Assange könnte verworrener kaum sein. Die Hauptfrage bleibt bis heute, ob er ein Opfer US-amerikanischer Vergeltung ist oder tatsächlich Sexualverbrechen begangen haben könnte.
Wird der Enthüller schwerer USKriegsverbrechen tatsächlich an die USA abgeschoben, droht ihm dort lebenslange Haft. Ein über Wikileaks veröffentlichtes Video aus Bagdad hatte den weißhaarigen Aktivsten weltberühmt gemacht. Darin ist zu sehen, wie elf Zivilisten, darunter zwei Journalisten, aus einem USHubschrauber ohne Vorwarnung erschossen werden. Assanges Informant, der US-Soldat Bradley Manning wurde dafür von einem US-Militärgericht zu 35 Jahren Haft verurteilt.
Assange selbst sitzt in Großbritannien im Gefängnis, aufgrund eines seit 2010 mehrmals erhobenen und wieder zurückgezogenen internationalen Haftbefehls aus Schweden. Es geht um den Verdacht auf sexuelle Nötigung und „weniger grober Vergewaltigung“. Assange verlor viel Unterstützung, Anhänger und seinen guten Ruf. Weil Schweden ihm keine Garantie für eine Nichtauslieferung an die USA geben wollte, weigerte er sich von London aus zurück nach Schweden zu reisen, um sich einem Verhör zu stellen.
Gegen eine Bürgschaft kam er frei, während über das Auslieferungsgesuch aus Schweden verhandelt wurde. Daraufhin flüchtete er 2012 in die Londoner Botschaft des südamerikanischen Staates Ecuador, wo er sich jahrelang verschanzte – bis man ihn nach einem Regierungswechsel in Ecuador 2019 vor die Tür setzte. Die britische Polizei, die die Botschaft jahrelang wegen Assange bewachte, nahm ihn wieder gefangen. Seitdem sitzt er wegen Verstoßes gegen Kautionsauflagen im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh bei London, obwohl Schweden den Internationalen Haftbefehl letztlich zurückgezogen hat. Ende Februar beginnt in London ein Prozess, der über seine Auslieferung an die USA entscheiden wird.
Nun hat der Schweizer Jurist und UNO-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer, den Fall eingehend geprüft. In einem kürzlich im Schweizer Magazin „Republik“veröffentlichten Interview richtet Melzer, der auch Schwedisch spricht, schwere Anschuldigungen gegen die britische und vor allem die schwedische Polizei und Justiz.
Assange sei Opfer einer Konspiration und wurde „psychisch gefoltert“, behauptet er. Die Vergewaltigungsanschuldigung habe die schwedische Polizei konstruiert. Die Aussage einer der beiden Frauen, die Assange angezeigt hatten, sei von der Polizei umgeschrieben worden, so Melzer. Die Schwedin habe Assange gar nicht der Vergewaltigung bezichtigt; sie habe lediglich wissen wollen, ob sie ihn zu einem HIV-Test zwingen kann. Laut Melzer verweigerte die Frau sogar die Unterschrift unter dem Polizeiprotokoll, als die Polizistin ihr sagte, dass man das, was sie geschildert hatte, als Vergewaltigung einstufen werde. Dennoch informierten die schwedischen Behörden umgehend die Presse über die Vorwürfe gegen Assange – und die schwedischen Zeitungen berichteten daraufhin sogleich, der Aktivist könnte zwei Frauen vergewaltigt haben.
Auch das weitere Vorgehen der schwedischen Behörden wirkt widersprüchlich. Zunächst begann die Staatsanwaltschaft umgehend eine Voruntersuchung gegen Assange. Doch schon kurz darauf legte die Staatsanwältin Eva Finné den Fall als unbegründet zu den Akten: „Ich vertrete den Standpunkt, dass es keinen Grund gibt, Assange dafür zu verdächtigen, dass er eine Vergewaltigung begangen hat“, sagte sie damals.
Kurz nach Finnés Beschluss 2010 hatte die als Vorkämpferin für Frauenrechte geltende Staatsanwältin Marianne Ny die Voruntersuchung noch einmal eröffnet und einen Internationalen Haftbefehl ausgestellt. 2017 wurde auch diese Voruntersuchung wieder eingestellt. Im Mai 2019 wurde sie noch einmal aufgenommen, weil Assange inzwischen die Botschaft Ecuadors hatte verlassen
müssen und sich erneut in britischer Haft befand. Und wieder wurde das Verfahren eingestellt. „Die Beweise reichen nicht für eine Anklageerhebung“, sagte Staatsanwältin Eva-Maria Persson im November 2019 zur Begründung. Die schwedische Justiz hat also kein Interesse mehr an Assange – die US-amerikanische aber sehr wohl. Eine Auslieferung gilt derzeit als wahrscheinlich.