Sturmtief „Sabine“ist auf dem Weg
Die Region muss sich Montag auf Unwetter einstellen – Gebuchte Bahntickets können storniert werden
- In Deutschland, insbesondere in Süddeutschland, droht in der Nacht zum Montag ein Unwetter, möglicherweise mit Auswirkungen auf den Straßen- und Bahnverkehr und der Gefahr erheblicher Sturmschäden. „Die maximalen Windgeschwindigkeiten in der Region werden über jenen des Sturms ,Petra’ liegen“, sagte Roland Roth, Meteorologe der Wetterwarte Süd, am Freitag. „Petra“hatte in der Nacht zum vergangenen Montag mit Windgeschwindigkeiten bis zu 105 Stundenkilometer für Hunderte Feuerwehreinsätze gesorgt.
Wie soll sich die Wetterlage entwickeln?
Roland Roth rechnet ab Sonntagabend mit stetig steigenden Windgeschwindigkeiten. Der Höhepunkt des kommenden Sturms dürfte in der Region am Montag zwischen 6 und 18 Uhr erreicht werden. In exponierten Lagen – zum Beispiel in Horgenzell, auf der Atzenberger Höhe oder auf dem Höchsten – könnten Windgeschwindigkeiten zwischen 80 und 115 Stundenkilometern erreicht werden. „Das ist ein orkanartiger Sturm, teilweise ein richtiger Orkan“, erklärt Roth. Der Bodenseekreis, die Kreise Sigmaringen, Biberach und Ravensburg liegen wahrscheinlich mitten im Zentrum des Sturmtiefs.
Was bedeuten solche Geschwindigkeiten?
Bei solchen Windgeschwindigkeiten können laut dem Meteorologen Bäume entwurzelt werden oder Äsden te herabstürzen. Roth erwartet deshalb unter anderem Verkehrsbehinderungen: „Größere Schäden als beim Sturm Petra sind wahrscheinlich.“Zusätzlich kann es örtlich heftige Regenfälle geben, in höheren Lagen auch als Schnee. Das Besondere am heraufziehenden Unwetter ist die Dauer. Zwar dürfte das meiste am Montagabend vorüber sein – insgesamt soll es aber auch am Dienstag stürmisch bleiben.
Wie kann man sich auf den Sturm vorbereiten?
Gegenstände im Freien sollten in Sicherheit gebracht werden, Autos nicht unter Bäumen stehen, damit sie nicht von heruntergewehten Ästen beschädigt werden. Bei erwarteten Windgeschwindigkeiten von bis zu 140 Stundenkilometern können umherfliegende Gegenstände zur tödlichen Gefahr werden. Da auch Straßen durch Bäume blockiert und Dachziegel heruntergeschleudert werden könnten, „sollte auf Autofahren vielleicht sogar ganz verzichft des et werden“, sagte ein Sprecher Deutschen Wetterdienstes. Zudem kann es sinnvoll sein, die Katastrophenschutz-Apps „Nina“oder „Katwarn“auf seinem Smartphone zu installieren. Dort warnen die Behörden auch vor Unwettern und geben Verhaltensempfehlungen.
Können gebuchte Bahnfahrkarten storniert werden?
Alle Tickets im Fernverkehr, die an den kritischen Tagen vom 9. bis einschließlich 11. Februar betroffen sind, behalten demnach ihre Gültigkeit – und können bereits am Samstag und bis mindestens Dienstag, 18. Februar, genutzt werden. Das gelte auch für zuggebundene Tickets. Alternativ lassen sich die Fahrkarten kostenlos stornieren. Fahrgäste bekommen dann ihr Geld zurück. Die Erstattung können Reisende in den Reisezentren der Bahn, DB-Agenturen und im Internet mit dem Fahrgastrechte-Formular beantragen. Erreichen Bahnreisende ihr Ziel mit erheblicher Verspätung, erstattet die Bahn generell einen Teil des Ticketpreises. Ab 60 Minuten Verspätung gibt es 25 Prozent des Fahrpreises zurück, ab 120 Minuten 50 Prozent. Entscheidend ist dafür die Ankunftszeit am Zielort.
Wie gefährlich ist Autofahren während des Sturms?
Fahrer meiden besser Routen mit vielen Bäumen, um nicht von herunterfallenden Ästen getroffen zu werden. Es gilt: runter mit dem Tempo.
Denn je langsamer Autofahrer unterwegs sind, desto einfacher können sie reagieren. Beide Hände gehören ans Lenkrad. Auf unnötige Ablenkungen wie etwa laute Musik oder Gespräche über die Freisprecheinrichtung sollte verzichtet werden. Bei einem schweren Sturm (ab Windstärke zehn) oder Orkan – wie für die Nacht auf Montag erwartet – rät der ADAC dazu, überhaupt kein Auto oder Motorrad mehr zu fahren.
urch starken Wind geraten Fahrzeuge leicht aus der Bahn, vor allem solche mit höheren Aufbauten wie etwa Wohnmobile und Lastwagen.
Dürfen Arbeitnehmer wegen Unwetter der Arbeit fernbleiben?
Jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet, pünktlich auf der Arbeitsstelle zu erscheinen. Drohen Unwetter, so muss er für den Weg mehr Zeit einplanen. Bei einem Sturm, vor dem im Voraus gewarnt wird, kann jedoch eine begründete Arbeitsverhinderung vorliegen. Dann könne der Arbeitnehmer zu Hause bleiben, habe allerdings keinen Anspruch auf Vergütung. Der Arbeitgeber kann dann also den Lohn einbehalten oder aber von seinem Mitarbeiter verlangen, dass dieser die Arbeitszeit nachholt.
Müssen Kinder trotz Sturm zur Schule gehen?
Ein schwerer Sturm kann ein zwingender Grund dafür sein, vom Unterricht fernzubleiben. Sofern nicht von den Behörden ein Unterrichtsausfall angekündigt wird, müssen die Eltern selbst entscheiden, ob sie ihren Kindern den Weg zur Schule zumuten. Ist das nicht der Fall, muss die Schule informiert werden.