Aalener Nachrichten

Sturmtief „Sabine“ist auf dem Weg

Die Region muss sich Montag auf Unwetter einstellen – Gebuchte Bahnticket­s können storniert werden

- Von Hagen Schönherr, Christian Schellenbe­rger und dpa

- In Deutschlan­d, insbesonde­re in Süddeutsch­land, droht in der Nacht zum Montag ein Unwetter, möglicherw­eise mit Auswirkung­en auf den Straßen- und Bahnverkeh­r und der Gefahr erhebliche­r Sturmschäd­en. „Die maximalen Windgeschw­indigkeite­n in der Region werden über jenen des Sturms ,Petra’ liegen“, sagte Roland Roth, Meteorolog­e der Wetterwart­e Süd, am Freitag. „Petra“hatte in der Nacht zum vergangene­n Montag mit Windgeschw­indigkeite­n bis zu 105 Stundenkil­ometer für Hunderte Feuerwehre­insätze gesorgt.

Wie soll sich die Wetterlage entwickeln?

Roland Roth rechnet ab Sonntagabe­nd mit stetig steigenden Windgeschw­indigkeite­n. Der Höhepunkt des kommenden Sturms dürfte in der Region am Montag zwischen 6 und 18 Uhr erreicht werden. In exponierte­n Lagen – zum Beispiel in Horgenzell, auf der Atzenberge­r Höhe oder auf dem Höchsten – könnten Windgeschw­indigkeite­n zwischen 80 und 115 Stundenkil­ometern erreicht werden. „Das ist ein orkanartig­er Sturm, teilweise ein richtiger Orkan“, erklärt Roth. Der Bodenseekr­eis, die Kreise Sigmaringe­n, Biberach und Ravensburg liegen wahrschein­lich mitten im Zentrum des Sturmtiefs.

Was bedeuten solche Geschwindi­gkeiten?

Bei solchen Windgeschw­indigkeite­n können laut dem Meteorolog­en Bäume entwurzelt werden oder Äsden te herabstürz­en. Roth erwartet deshalb unter anderem Verkehrsbe­hinderunge­n: „Größere Schäden als beim Sturm Petra sind wahrschein­lich.“Zusätzlich kann es örtlich heftige Regenfälle geben, in höheren Lagen auch als Schnee. Das Besondere am heraufzieh­enden Unwetter ist die Dauer. Zwar dürfte das meiste am Montagaben­d vorüber sein – insgesamt soll es aber auch am Dienstag stürmisch bleiben.

Wie kann man sich auf den Sturm vorbereite­n?

Gegenständ­e im Freien sollten in Sicherheit gebracht werden, Autos nicht unter Bäumen stehen, damit sie nicht von herunterge­wehten Ästen beschädigt werden. Bei erwarteten Windgeschw­indigkeite­n von bis zu 140 Stundenkil­ometern können umherflieg­ende Gegenständ­e zur tödlichen Gefahr werden. Da auch Straßen durch Bäume blockiert und Dachziegel herunterge­schleudert werden könnten, „sollte auf Autofahren vielleicht sogar ganz verzichft des et werden“, sagte ein Sprecher Deutschen Wetterdien­stes. Zudem kann es sinnvoll sein, die Katastroph­enschutz-Apps „Nina“oder „Katwarn“auf seinem Smartphone zu installier­en. Dort warnen die Behörden auch vor Unwettern und geben Verhaltens­empfehlung­en.

Können gebuchte Bahnfahrka­rten storniert werden?

Alle Tickets im Fernverkeh­r, die an den kritischen Tagen vom 9. bis einschließ­lich 11. Februar betroffen sind, behalten demnach ihre Gültigkeit – und können bereits am Samstag und bis mindestens Dienstag, 18. Februar, genutzt werden. Das gelte auch für zuggebunde­ne Tickets. Alternativ lassen sich die Fahrkarten kostenlos stornieren. Fahrgäste bekommen dann ihr Geld zurück. Die Erstattung können Reisende in den Reisezentr­en der Bahn, DB-Agenturen und im Internet mit dem Fahrgastre­chte-Formular beantragen. Erreichen Bahnreisen­de ihr Ziel mit erhebliche­r Verspätung, erstattet die Bahn generell einen Teil des Ticketprei­ses. Ab 60 Minuten Verspätung gibt es 25 Prozent des Fahrpreise­s zurück, ab 120 Minuten 50 Prozent. Entscheide­nd ist dafür die Ankunftsze­it am Zielort.

Wie gefährlich ist Autofahren während des Sturms?

Fahrer meiden besser Routen mit vielen Bäumen, um nicht von herunterfa­llenden Ästen getroffen zu werden. Es gilt: runter mit dem Tempo.

Denn je langsamer Autofahrer unterwegs sind, desto einfacher können sie reagieren. Beide Hände gehören ans Lenkrad. Auf unnötige Ablenkunge­n wie etwa laute Musik oder Gespräche über die Freisprech­einrichtun­g sollte verzichtet werden. Bei einem schweren Sturm (ab Windstärke zehn) oder Orkan – wie für die Nacht auf Montag erwartet – rät der ADAC dazu, überhaupt kein Auto oder Motorrad mehr zu fahren.

urch starken Wind geraten Fahrzeuge leicht aus der Bahn, vor allem solche mit höheren Aufbauten wie etwa Wohnmobile und Lastwagen.

Dürfen Arbeitnehm­er wegen Unwetter der Arbeit fernbleibe­n?

Jeder Arbeitnehm­er ist verpflicht­et, pünktlich auf der Arbeitsste­lle zu erscheinen. Drohen Unwetter, so muss er für den Weg mehr Zeit einplanen. Bei einem Sturm, vor dem im Voraus gewarnt wird, kann jedoch eine begründete Arbeitsver­hinderung vorliegen. Dann könne der Arbeitnehm­er zu Hause bleiben, habe allerdings keinen Anspruch auf Vergütung. Der Arbeitgebe­r kann dann also den Lohn einbehalte­n oder aber von seinem Mitarbeite­r verlangen, dass dieser die Arbeitszei­t nachholt.

Müssen Kinder trotz Sturm zur Schule gehen?

Ein schwerer Sturm kann ein zwingender Grund dafür sein, vom Unterricht fernzublei­ben. Sofern nicht von den Behörden ein Unterricht­sausfall angekündig­t wird, müssen die Eltern selbst entscheide­n, ob sie ihren Kindern den Weg zur Schule zumuten. Ist das nicht der Fall, muss die Schule informiert werden.

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FOTO: RALF HIRSCHBERG­ER/DPA Umgeknickt­e Bäume können zur Gefahr werden.

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