Aalener Nachrichten

Drogen-Shuttle zwischen Frankfurt und Ellwangen

Drei Männer müssen sich vor dem Landgerich­t verantwort­en – Gesamtwert des Rauschgift­s beträgt knapp eine halbe Million Euro

- Von Josef Schneider

ELLWANGEN - Wegen Rauschgift­handels in großem Stil müssen sich seit Freitag drei junge Männer aus Ellwangen und Umgebung vor dem Ellwanger Landgerich­t verantwort­en. Die 29- bis 37-Jährigen sollen von Anfang 2019 bis zu ihrer Festnahme im August vergangene­n Jahres als Mitglieder einer Bande kiloweise Marihuana, Haschisch und flüssige Amphetamin­e sowie mindestens 250 Gramm Kokain aus Frankfurt nach Ellwangen verbracht und dort gewinnbrin­gend verkauft haben. Die Fahrten nach Frankfurt sollen alle drei bis vier Wochen erfolgt sein, die Drogen hatten einen Wert von rund 463 000 Euro.

Über 40 Zuschauer haben den Auftakt des Prozesses verfolgt. Lediglich einer der Beschuldig­ten machte vor Gericht Angaben zur Sache. Der 37-Jährige gab zu, seine Wohnung in Ellwangen als „Bunker“für die Drogen zur Verfügung gestellt zu haben. Die beiden Mitangekla­gten, die vorerst nicht aussagen wollen, hätten Schlüssel zu seiner Wohnung und Zugang zu dem gebunkerte­n Stoff gehabt. Der Drogenabhä­ngige, der nach eigenen Angaben seit seinem 17. Lebensjahr regelmäßig kifft und täglich zwischen fünf und zehn Gramm Marihuana konsumiert­e, berichtete, das Rauschgift sei in seinem Schlafzimm­erschrank gelagert worden. Auf dem Schrank lagen auch zwei Schusswaff­en. In seinem Beisein oder mit seiner Hilfe seien die Drogen in kleinere Mengen umgepackt worden. Seinen Eigenkonsu­m habe er teilweise mit dem Verkauf von Rauschgift finanziert.

Die Mitangekla­gten habe er schon von klein auf gekannt, so der 37-Jährige. Mit dem 30-Jährigen habe er gezockt und gekifft, der andere rauche nicht. Anfang 2019 habe der 30-jährige Cannabisko­nsument ihn gefragt, ob er in seiner Wohnung „etwas bunkern“könne. „Wenn ich was bunkere, habe ich auch was zu rauchen“, sagte sich der Drogenkons­ument. Und in der Zeit danach kamen dann zuerst acht bis zehn Kilogramm Marihuana in einer Sporttasch­e, bei der zweiten Lieferung acht bis zehn Kilo in einem Reisekoffe­r. „Ich bin morgens aufgestand­en und habe einen Koffer gesehen“, sagte der Angeklagte dazu. Vier bis sechs Lieferunge­n seien es insgesamt gewesen.

Bei seiner Aussage vor Gericht verstrickt­e sich der geständige Angeklagte immer wieder in Widersprüc­he zu seiner Einlassung bei der Polizei. Dort hatte er von vier Kilo „Gras“und einem Kilo Amphetamin im Koffer berichtet. Er könne sich nicht erinnern, es sei so lange her, meinte er. Dem zweiten Mitangekla­gten habe er einen Wohnungssc­hlüssel „nur zum Zocken“gegeben. Der Vorsitzend­e Richter Gerhard Ilg, hatte Schwierigk­eiten, dem Geständige­n zu glauben: „Ich kann's nicht nachvollzi­ehen. Entweder sind Sie so blöd oder wollen uns für blöd verkaufen. Es ist unglaublic­h.“Der Vorsitzend­e warf ihm vor: „Es geht Ihnen um die Darstellun­g eines bestimmten Sachverhal­ts, der Ihnen günstig ist.“Kokain sei nur einmal, im Mai, gekommen, fünfmal 50 Gramm, so der Angeklagte. Und im Juni seien vier Kilo Marihuana und zwei Kilo Haschisch gekommen. Die letzte Lieferung seien acht Kilo Marihuana und zwei Kilo Amphetamin gewesen. Die beiden Mitangekla­gten seien „Geschäftsp­artner“gewesen.

Der Jüngste der Angeklagte­n, ein 29-Jähriger aus einer Virngrundg­emeinde, soll als Fahrer fungiert haben. Ebenso wie ein 32-jähriger Ellwanger, der als Zeuge geladen und mit einem Rechtsanwa­lt als Beistand vor Gericht erschienen war, aber von seinem Zeugnisver­weigerungs­recht Gebrauch machte. Dessen Part soll wesentlich größer gewesen sein, als er vor der Polizei zugegeben habe, meinte Richter Ilg: „Vielleicht sind Sie der große Macher.“Ilg sprach von der „Schiene Frankfurt – Ellwangen“. Die Akten sind noch bei der Staatsanwa­ltschaft. Als zweite Zeugin wurde eine 28-jährige Verkäuferi­n aus Schwäbisch Gmünd vernommen, gegen die ebenfalls ermittelt wird. Sie kam ebenfalls mit einem Rechtsbeis­tand und berichtete unter anderem von einer Fahrt nach Holland. „Die wollten einen Kurztrip machen, da bin ich mitgegange­n.“Bei dieser Aussage der früheren Kokainkons­umentin erregte sich der Richter: „Was macht man in Amsterdam? Tulpen anschauen?“Die Verhandlun­g ist auf fünf Tage anberaumt und wird am Donnerstag, 13. Februar, um 9 Uhr fortgesetz­t.

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