Drogen-Shuttle zwischen Frankfurt und Ellwangen
Drei Männer müssen sich vor dem Landgericht verantworten – Gesamtwert des Rauschgifts beträgt knapp eine halbe Million Euro
ELLWANGEN - Wegen Rauschgifthandels in großem Stil müssen sich seit Freitag drei junge Männer aus Ellwangen und Umgebung vor dem Ellwanger Landgericht verantworten. Die 29- bis 37-Jährigen sollen von Anfang 2019 bis zu ihrer Festnahme im August vergangenen Jahres als Mitglieder einer Bande kiloweise Marihuana, Haschisch und flüssige Amphetamine sowie mindestens 250 Gramm Kokain aus Frankfurt nach Ellwangen verbracht und dort gewinnbringend verkauft haben. Die Fahrten nach Frankfurt sollen alle drei bis vier Wochen erfolgt sein, die Drogen hatten einen Wert von rund 463 000 Euro.
Über 40 Zuschauer haben den Auftakt des Prozesses verfolgt. Lediglich einer der Beschuldigten machte vor Gericht Angaben zur Sache. Der 37-Jährige gab zu, seine Wohnung in Ellwangen als „Bunker“für die Drogen zur Verfügung gestellt zu haben. Die beiden Mitangeklagten, die vorerst nicht aussagen wollen, hätten Schlüssel zu seiner Wohnung und Zugang zu dem gebunkerten Stoff gehabt. Der Drogenabhängige, der nach eigenen Angaben seit seinem 17. Lebensjahr regelmäßig kifft und täglich zwischen fünf und zehn Gramm Marihuana konsumierte, berichtete, das Rauschgift sei in seinem Schlafzimmerschrank gelagert worden. Auf dem Schrank lagen auch zwei Schusswaffen. In seinem Beisein oder mit seiner Hilfe seien die Drogen in kleinere Mengen umgepackt worden. Seinen Eigenkonsum habe er teilweise mit dem Verkauf von Rauschgift finanziert.
Die Mitangeklagten habe er schon von klein auf gekannt, so der 37-Jährige. Mit dem 30-Jährigen habe er gezockt und gekifft, der andere rauche nicht. Anfang 2019 habe der 30-jährige Cannabiskonsument ihn gefragt, ob er in seiner Wohnung „etwas bunkern“könne. „Wenn ich was bunkere, habe ich auch was zu rauchen“, sagte sich der Drogenkonsument. Und in der Zeit danach kamen dann zuerst acht bis zehn Kilogramm Marihuana in einer Sporttasche, bei der zweiten Lieferung acht bis zehn Kilo in einem Reisekoffer. „Ich bin morgens aufgestanden und habe einen Koffer gesehen“, sagte der Angeklagte dazu. Vier bis sechs Lieferungen seien es insgesamt gewesen.
Bei seiner Aussage vor Gericht verstrickte sich der geständige Angeklagte immer wieder in Widersprüche zu seiner Einlassung bei der Polizei. Dort hatte er von vier Kilo „Gras“und einem Kilo Amphetamin im Koffer berichtet. Er könne sich nicht erinnern, es sei so lange her, meinte er. Dem zweiten Mitangeklagten habe er einen Wohnungsschlüssel „nur zum Zocken“gegeben. Der Vorsitzende Richter Gerhard Ilg, hatte Schwierigkeiten, dem Geständigen zu glauben: „Ich kann's nicht nachvollziehen. Entweder sind Sie so blöd oder wollen uns für blöd verkaufen. Es ist unglaublich.“Der Vorsitzende warf ihm vor: „Es geht Ihnen um die Darstellung eines bestimmten Sachverhalts, der Ihnen günstig ist.“Kokain sei nur einmal, im Mai, gekommen, fünfmal 50 Gramm, so der Angeklagte. Und im Juni seien vier Kilo Marihuana und zwei Kilo Haschisch gekommen. Die letzte Lieferung seien acht Kilo Marihuana und zwei Kilo Amphetamin gewesen. Die beiden Mitangeklagten seien „Geschäftspartner“gewesen.
Der Jüngste der Angeklagten, ein 29-Jähriger aus einer Virngrundgemeinde, soll als Fahrer fungiert haben. Ebenso wie ein 32-jähriger Ellwanger, der als Zeuge geladen und mit einem Rechtsanwalt als Beistand vor Gericht erschienen war, aber von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machte. Dessen Part soll wesentlich größer gewesen sein, als er vor der Polizei zugegeben habe, meinte Richter Ilg: „Vielleicht sind Sie der große Macher.“Ilg sprach von der „Schiene Frankfurt – Ellwangen“. Die Akten sind noch bei der Staatsanwaltschaft. Als zweite Zeugin wurde eine 28-jährige Verkäuferin aus Schwäbisch Gmünd vernommen, gegen die ebenfalls ermittelt wird. Sie kam ebenfalls mit einem Rechtsbeistand und berichtete unter anderem von einer Fahrt nach Holland. „Die wollten einen Kurztrip machen, da bin ich mitgegangen.“Bei dieser Aussage der früheren Kokainkonsumentin erregte sich der Richter: „Was macht man in Amsterdam? Tulpen anschauen?“Die Verhandlung ist auf fünf Tage anberaumt und wird am Donnerstag, 13. Februar, um 9 Uhr fortgesetzt.