Aalener Nachrichten

Kaskoversi­cherung übernimmt nicht jeden Akkuschade­n

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Elektroaut­os sieht man noch verhältnis­mäßig selten auf den Straßen, doch ihr Anteil wächst. Wer eines kauft, sollte sich bei einer Kaskoversi­cherung besonders die Bedingunge­n in Bezug auf den Akku anschauen. Er ist oft das teuerste Teil, wie der Gesamtverb­and der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft (GDV) erläutert.

Grundsätzl­ich ist der Akku als fester Bestandtei­l des Autos in einer Kaskoversi­cherung zwar eingeschlo­ssen. Doch komme es auf den individuel­len Versicheru­ngsvertrag an, welche Schäden genau abgedeckt sind. Je nach Anbieter und Tarif sind etwa Brand, Überspannu­ng und Blitzschla­g, Kurzschlus­s, Diebstahl, Hackerangr­iffe und Folgeschäd­en durch Tierbiss abgedeckt. Kunden sollten auch prüfen, ob die Versicheru­ng den Zeit- oder den Neuwert des Akkus ersetzt.

Risiko Akkuentsor­gung

Typische Kaskoschäd­en sind laut GDV, wie auch bei den Versicheru­ngen für Verbrenner, in den Policen für E-Autos enthalten. Manche Anbieter springen auch ein, wenn nach einem Totalschad­en der Akku entsorgt werden muss und der eigentlich in der Pflicht stehende Autoherste­ller nicht dafür aufkommen will.

Beim E-Auto-Leasing verlangen die Anbieter meist eine Vollkaskov­ersicherun­g von den Kunden. Wer ein E-Auto kauft, aber den Akku vom Autoherste­ller wiederum nur least, sollte ebenfalls über eine Kaskoversi­cherung nachdenken. Der Hersteller gibt meist nur eine Gewährleis­tung auf die Funktion des Akkus, kommt aber nicht für Kaskoschäd­en wie Diebstahl, Marderbiss­e oder Brände auf. Ohne entspreche­nden Schutz müssen die Besitzer den Akkuschade­n selbst begleichen.

Laut GDV muss der Versicheru­ngsschutz für E-Autos nicht teurer sein als für Autos mit Verbrenner. Auch hier berechne sich die Beitragshö­he nach Kriterien wie der Typ- und Regionalkl­asse des Autos, der individuel­len Fahrleistu­ng sowie dem Schadenfre­iheitsraba­tt. (dpa)

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