Kaskoversicherung übernimmt nicht jeden Akkuschaden
Elektroautos sieht man noch verhältnismäßig selten auf den Straßen, doch ihr Anteil wächst. Wer eines kauft, sollte sich bei einer Kaskoversicherung besonders die Bedingungen in Bezug auf den Akku anschauen. Er ist oft das teuerste Teil, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erläutert.
Grundsätzlich ist der Akku als fester Bestandteil des Autos in einer Kaskoversicherung zwar eingeschlossen. Doch komme es auf den individuellen Versicherungsvertrag an, welche Schäden genau abgedeckt sind. Je nach Anbieter und Tarif sind etwa Brand, Überspannung und Blitzschlag, Kurzschluss, Diebstahl, Hackerangriffe und Folgeschäden durch Tierbiss abgedeckt. Kunden sollten auch prüfen, ob die Versicherung den Zeit- oder den Neuwert des Akkus ersetzt.
Risiko Akkuentsorgung
Typische Kaskoschäden sind laut GDV, wie auch bei den Versicherungen für Verbrenner, in den Policen für E-Autos enthalten. Manche Anbieter springen auch ein, wenn nach einem Totalschaden der Akku entsorgt werden muss und der eigentlich in der Pflicht stehende Autohersteller nicht dafür aufkommen will.
Beim E-Auto-Leasing verlangen die Anbieter meist eine Vollkaskoversicherung von den Kunden. Wer ein E-Auto kauft, aber den Akku vom Autohersteller wiederum nur least, sollte ebenfalls über eine Kaskoversicherung nachdenken. Der Hersteller gibt meist nur eine Gewährleistung auf die Funktion des Akkus, kommt aber nicht für Kaskoschäden wie Diebstahl, Marderbisse oder Brände auf. Ohne entsprechenden Schutz müssen die Besitzer den Akkuschaden selbst begleichen.
Laut GDV muss der Versicherungsschutz für E-Autos nicht teurer sein als für Autos mit Verbrenner. Auch hier berechne sich die Beitragshöhe nach Kriterien wie der Typ- und Regionalklasse des Autos, der individuellen Fahrleistung sowie dem Schadenfreiheitsrabatt. (dpa)