Geschäftsmodell Flughund
Eigentlich wollte Jack vor rund vier Wochen den Morgenflug aus dem sizilianischen Palermo zur Insel Lampedusa nehmen. Der fiel allerdings aus technischen Gründen aus. Jetzt fordert Jack Schadenersatz von der Fluggesellschaft Danish Air Transport. Damit hat die Airline ein Problem. Denn Jack ist ein Hund.
Er war zusammen mit Herrchen und Frauchen gereist, die beiden haben bereits eine Überweisung mit ihrer Entschädigung erhalten. Für den Hund habe das Paar ein Ticket für 27 Euro gekauft. Die Entschädigungsforderung
ist mit 250 Euro fast zehnmal so hoch, doch diese Summe steht so auch in Artikel 7 der EU-Verordnung für Flüge mit einer Strecke von unter 1500 Kilometern. Ein Problem sei, dass die Regelung nicht festlege, ob ein Fluggast ein Mensch sein müsse, um einen Anspruch auf Kompensation zu haben, heißt es seitens der dänischen Airline. Vermutlich werden die Dänen also zahlen müssen.
Das ist zwar etwas kurios, aber potenziell ein tolles Geschäftsmodell mit guten Renditechancen. Doppelt unverantwortlich, wer da seinen Hund zu Beginn der Sommerferien immer noch an der Leitplanke einer Autobahnraststätte festbindet. Wer in Zukunft drei bis vier Pudel in die Tasche packt und Tickets von Flügen mit hoher Ausfallwahrscheinlichkeit bucht, kann ordentlich Kasse machen. Sollte demnächst der eine oder andere Lamborghini vor dem Tierheim parken, wissen Sie Bescheid.
Für Vierbeiner Jack gibt’s jetzt wohl Boeuf Bourguignon statt Futter aus der Alupackung. Das soll angeblich sogar besser schmecken als die Verpflegung bei der Airline.