Gefahr ist gering
Zu „Spahn rechnet mit weiterer Ausbreitung“(28.2.):
Nach amtlichen Verlautbarungen der chinesischen Regierung gibt es zur Zeit in China etwa 80 000 durch das Coronavirus Erkrankte. Erhöht man diese Anzahl, auch wegen ihrer zu erwartenden Zunahme, auf 140 000, so entspricht dieser Zahl 0,01 Prozent der chinesischen Gesamtbevölkerung von 1,4 Milliarden. Auf Deutschland übertragen, wären demnach, bei einer Bevölkerung von 83 Millionen, mit 8300 Erkrankten zu rechnen. Gemessen an der Grippeepidemie 2017/18 mit 25 000 Toten deutschlandweit, relativiert sich doch die Wahrscheinlichkeit, durch das Coronavirus zu erkranken oder gar zu sterben, erheblich.
Dr. Heinz Schumann, Waldburg
Gefahr für die Demokratie
Zu „Getrieben von Verfolgungswahn und Rassismus“(21.2.):
Natürlich muss ein Mensch krank sein, um eine solche Tat, wie sie in Hanau geschehen ist, auszuführen. Aber er war getrieben von Rassismus und Fremdenhass. Dieses Gift wirkt langsam, aber zerstörend. Es zerstört vor allem das Miteinander in einem demokratischen Staat sowie die gegenseitige Achtung und Respekt. Es geht um Toleranz gegenüber deinem Nachbarn, der vielleicht anders aussieht, anders denkt, handelt und fühlt, und der anders betet. Für ein Miteinander ist Toleranz Verpflichtung geworden. Sie ist die Voraussetzung zum Gelingen der Demokratie.
Hans Seemann, Erbach
Umwelt anders schonen
Zu „Mehr Geld für Elektroautos“(15.2.): Durch Umweltbonus und saftige Rabatte wird versucht, möglichst viele EAutos auf den Markt zu bringen. Abgesehen von der fragwürdigen Beschaffung der Rohstoffe für die Batterien und die ungeklärte Verwertung von Unfallfahrzeugen, wird eine wichtige Tatsache verschwiegen: Wie soll die wegfallende Mineralölsteuer ersetzt werden? Irgendwann kommt der große Hammer. Die Umwelt kann auch anders geschont werden: Auf unnötige Fahrten und Transporte verzichten: zum Beispiel Reimport von Autos, regional und saisonal einkaufen u.v.m.
Anton Albrecht, Argenbühl
Würde eines Menschen endet nicht
Zum Leitartikel „Jetzt sind die Kirchen gefragt“(27.2.):
Danke für den besonnenen Leitartikel! Ich kann jeden Schwerkranken verstehen, dessen Leben so mühsam und beschwerlich geworden ist, dass nur noch der Tod Erlösung verspricht, seien es die Schmerzen, die Atemnot oder der Kummer darüber, seinen Angehörigen zur Last zu fallen – alles nachvollziehbar. Weiß ich denn, unter welchen Qualen ich selber einmal ableben werde? Nun hat das Bundesverfassungsgericht den begleiteten Suizid straffrei gemacht. Ärzte, die den vorzeitigen Tod eines Patienten ermöglichen, bleiben straffrei. Oft können sie deren Qualen selber nicht mehr mit ansehen. Aber ich protestiere dagegen, dass der Freitod künftig als „würdiges Sterben“gilt. Bedeutet es neuerdings, dass das Leben und Sterben eines Menschen als totaler Pflegefall „unwürdig“ist? Ist das Leben eines Säuglings oder eines Frühchens, gleichfalls als totaler
Pflegefall rund um die Uhr auch „unwürdig“? Hier liegen meines Erachtens die Verfassungsrichter falsch. Es kann nicht sein, dass die Würde eines Menschen endet, sobald er total auf fremde Hilfe angewiesen ist. Eventuell freuen sich strapazierte Krankenoder Rentenkassen sogar über solche Urteile. In einer Zeit, wo deren Ressourcen erschöpft sind, bedeutet jeder vorzeitige Tod ein willkommenes Plus. Artikel 1 Grundgesetz von 1949 spricht jedem Menschen ab seiner Zeugung eine unantastbare Würde zu, die es ohne Einschränkungen lebenslang zu respektieren gilt. Mit dem legal begleiteten Suizid am Ende des Lebens wird auch der begleitete Tod eines Menschen am Anfang seines Lebens automatisch legal. Reines Nützlichkeitsdenken verabschiedet sich von Humanität und wird künftig unsere europäisch unaufhörlich beschworene „Wertegemeinschaft" in den selbstverschuldeten Ruin führen.
Bärbel Fischer, Leutkirch
Ein weises Urteil
Zum selben Thema:
Die „Schwäbische Zeitung“erweckt mit der Überschrift („Breite Kritik an Sterbehilfe-Urteil“) den Eindruck, dass breite Schichten der Bevölkerung dieses Urteil kritisieren. Meine umfassenden Informationen am Tag der Urteilsverkündung in zahlreichen Kommentaren, Stellungnahmen und Äußerungen einer großen Anzahl von Privatpersonen in den sozialen Medien, lassen diesen Rückschluss keineswegs zu! Dass Vertreter der beiden großen Kirchen, Lebensschützer und Palliativmediziner sich kritisch äußern, mag nachvollziehbar sein. Dass nach christlichem Verständnis der Mensch sein Leben in die Hände Gottes legt, ist ebenfalls erklärbar.
Bedenklich scheint mir aber zu sein, dass in Leitartikel und Kommentar des Chefredakteurs eindeutige Hinweise auf das „zentrale Recht“eines jeden Menschen, sein eigenes Leben selbstbestimmt zu beenden, vollkommen fehlen! Der Autor stellt hingegen die Frage: „Wer entscheidet, welche Leiden ertragbar sind und welche nicht?“Genau diese Frage hat das Gericht beantwortet: Es entscheidet der Betroffene selbst!
Die hoch verantwortlichen Aufgaben der Kirchen, Verbände und Mediziner sehe ich nun darin, Betroffene zu begleiten, zu beraten und zu unterstützen. Wobei nach meinem Verständnis absolut der Wille des Menschen im Vordergrund zu stehen hat und nicht das Verständnis der Kirche. Hoffen wir, dass die Politik glasklare Regelungen finden wird, die diesem Urteil vollumfänglich entsprechen. Parteipolitische Gedankenspiele verbieten sich. Alle Beteiligten (Mediziner, Pflegepersonal. Angehörige und Juristen), vor allem aber die Betroffenen selbst, haben Anspruch auf absolute juristische Klarheit!
Detlev M. Baunach, Laupheim