„Impfen dient dem Schutz der Menschen“
Ab dem 1. März gilt die Masern-Impfpflicht - Was das für den Einzelnen bedeutet
– Ab kommenden Montag gilt wieder die Masern-Impfpflicht. Diese Vorschrift hat nicht nur Auswirkungen in Kindergärten und Schulen, sondern auch in vielen anderen Einrichtungen. Während Kinder, die nicht geimpft sind, nicht mehr in Betreuungseinrichtungen aufgenommen, und Erwachsene, sofern sie nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind, in Gemeinschaftseinrichtungen nicht mehr betreut werden dürfen, kann es für erwachsene Beschäftigte um den Arbeitsplatz gehen. In Kliniken oder Gemeinschaftseinrichtungen dürfen sie nicht mehr beschäftigt und auch nicht neu eingestellt werden. Schüler sind auf den ersten Blick fein heraus: Die Schulpflicht geht vor, sie können also nicht vom Unterricht ausgeschlossen werden. Allerdings bekommen es Impfgegner mit dem Gesundheitsamt zu tun. Sie riskieren saftige Geldbußen.
Wenn Eltern ihr mindestens ein Jahr altes Kind neu in einem der Kindergärten in Aalen anmelden, müssen sie gleichzeitig – etwa durch einen Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis - nachweisen, dass es gegen Masern geimpft oder immun ist. Für Kinder, die bereits in einer Betreuungseinrichtung sind, sagt Claudia Frölich, die Kindergartenbeauftragte im katholischen Verwaltungszentrum, muss bis spätestens 31. Juli kommenden Jahres nachgewiesen werden, dass sie geimpft oder immun sind. Wenn dies nicht belegt werden kann, werden die Kinder nicht aufgenommen oder müssen die Einrichtung verlassen. Verantwortlich dafür, dass kein ungeimpftes Kind betreut wird, ist die Leitung der jeweiligen Einrichtung. Diese haftet persönlich dafür und kann bei einem Verstoß mit einer empfindlichen Geldbuße belegt werden, die der Arbeitgeber im Übrigen nicht übernehmen darf.
Eine vergleichbare Regelung gibt es für die evangelischen Kindergärten in Aalen, wie Regina Schlipf von der Verwaltungsstelle auf Anfrage mitteilt, und für die städtischen Einrichtungen, wie Pressesprecherin Karin Haisch bestätigt. Der Nachweis muss spätestens dann vorliegen, wenn die Betreuung beginnt oder wenn die Übergangsfrist für die Kinder endet, die bereits betreut werden. Ansonsten geht eine Meldung einschließlich der personenbezogenen Angaben an das Gesundheitsamt.
Wird übrigens ein Kind nicht aufgenommen, weil es nicht geimpft ist oder dies nicht belegen kann, ist dies kein Verstoß gegen den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, sagt Claudia Frölich. Denn der Platz ist ja vorhanden und folglich nicht der Grund dafür, dass das Kind nicht betreut werden kann.
Für die Schulen, sagt Michael Weiler, der Leiter des KopernikusGymnasiums Wasseralfingen (KGW) und geschäftsführende Rektor für die Gymnasien, hat das Kultusministerium in Stuttgart geregelt, dass die Eltern entweder zur Einschulung im Frühjahr oder spätestens bis zum Schulbeginn im Herbst einen Impfnachweis vorlegen müssen. Können oder wollen sie dies nicht, wird ihr Kind jedoch nicht abgewiesen, denn die Schulpflicht geht vor. Aber das Gesundheitsamt erhält eine Meldung und wird nach Einschätzung von
Weiler versuchen, die Eltern von der Notwendigkeit einer Impfung zu überzeugen.
Das bestätigt das Landratsamt auf Nachfrage. Theresa Stäb teilt mit, dass generell Fälle, in denen der Impfnachweis fehlt, dem Gesundheitsamt namentlich gemeldet werden. Dieses nehme dann Kontakt mit den Sorgeberechtigten auf und entscheide im Einzelfall über das weitere Vorgehen. Es werde darüber gesprochen, warum die Impfung nicht erfolgt sei und die Eltern würden beraten. Es könnten aber auch Bußgelder gegen die Eltern verhängt werden.
Im Übrigen, sagt Weiler, will er auch nicht, dass Schüler ausgegrenzt werden. Nach seiner Schätzung sind ohnehin weniger als ein Prozent der Schüler nicht geimpft. Eine Gefahr sieht er allerdings: Sollte es nicht geimpfte Schüler geben, müssten schwangere Lehrerinnen sofort mit einem Beschäftigungsverbot belegt werden. Dass alle an der Schule Beschäftigten gegen Masern geimpft sind, sei ohnehin selbstverständlich. Die Impfpflicht gilt übrigens an Schulen, an denen mehr als die Hälfte der Schüler unter 18 Jahre alt ist. Bei Berufsschulen können daher andere Umstände gegeben sein.
Wer an den Kliniken des Ostalbkreises in Aalen, Ellwangen oder Mutlangen neu angestellt werden will, muss nach den Worten von Sylvia Pansow vom Klinik-Vorstand nachweisen, dass er gegen Masern geimpft ist. Ansonsten wird dies beim Betriebsarzt nachgeholt. Klar ist auch, dass die bisherigen Mitarbeiter geimpft sind oder sich bis spätestens 31. Juli kommenden Jahres impfen lassen müssen. Impfgegner haben schlechte Karten: Ihr Arbeitsplatz ist weg, denn das Gesetz verbietet ihnen den Kontakt mit Patienten. Pansow: „Solche Mitarbeiterinnen dürfen wir nicht beschäftigen.“
Mitarbeiter der Arztpraxen sind geimpft, sagt der Vorsitzende der Kreisärzteschaft und Ellwanger Gynäkologe Sebastian Hock. Patienten versuche man selbstverständlich von der Wichtigkeit einer Impfung zu überzeugen, aber es gebe für sie weder eine Impfpflicht noch würden sie wegen nicht vorhandener Impfung der Praxis verwiesen. „Das wäre mit Kanonen auf Spatzen geschossen, zumal die Wahrscheinlichkeit höher ist, dass sie sich im Supermarkt anstecken könnten.“Dass er sich über, wie er sagt, impfmüde und impffaule Menschen ärgert, daraus macht der Mediziner jedoch keinen Hehl. Impfung und Hygiene seien für das Überleben sehr wichtig. In Simbabwe, wo er gearbeitet habe, hätten die Menschen dies gewusst und hätten sich ohne Anstände zum Impfen in die Schlange eingereiht. Und es sei eine Schande, dass deutsche Touristen die Masern wieder in Guatemala eingeschleppt hätten. Impfen, bekräftigt Hock, diene dem Schutz der Menschen, die Nebenwirkungen seien im Vergleich dazu weitaus geringer.
Mitarbeiter des Roten Kreuzes, vor allem solche in Kindergärten und Gemeinschaftseinrichtungen, müssen geimpft sein. „Ich vertraue auf die Vernunft derer, die im Gesundheitswesen tätig sind“, sagt DRK-Kreisgeschäftsführer Matthias Wagner. Deswegen werde sich die Frage eines Beschäftigungsverbots sicherlich erst gar nicht stellen.
„Ich vertraue auf die Vernunft derer, die im Gesundheitswesen tätig sind.“
Matthias Wagner, DRK