Wird die LEA doch länger gebraucht?
Eigentlich läuft der LEA-Vertrag 2022 aus, aber an der türkisch-griechischen Grenze warten Tausende Flüchtlinge
- Die Türkei hat ihre Grenzen zur EU geöffnet. Doch die griechische Polizei lässt keine Flüchtlinge passieren. Tausende halten sich in der Grenzregion auf, die Situation spitzt zu. Was bedeutet das für die LEA?
- Die Türkei hat ihre Grenzen zur EU geöffnet. Doch die griechische Polizei lässt keine Flüchtlinge passieren. Tausende halten sich in der Grenzregion auf, die Situation spitzt sich zu. Indessen hat die Parteivorsitzende der Grünen, Annalena Baerbock, gefordert, dass Deutschland seine Kapazitäten an Flüchtlingsunterkünften wieder aktivieren soll. Was bedeutet das für die Ellwanger Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA)?
Auf Nachfrage der „Ipf- und JagstZeitung / Aalener Nachrichten“informiert das Regierungspräsidium: Das Land verfüge mit dem dreistufigen Aufnahmesystem für Flüchtlinge über effektive und leistungsfähige Strukturen. Das System besteht demnach aus der Erstaufnahme durch das Land, der vorläufigen Unterbringung durch die Stadt-und Landkreise sowie der Anschlussunterbringung in den Kommunen.
Weiter weist die Behörde darauf hin, dass das Land mit der Standortkonzeption 2016 für die Erstaufnahme von Flüchtlingen mit dem Ankunftszentrum Heidelberg und den vier Landeserstaufnahmeeinrichtungen in Karlsruhe, Sigmaringen, Ellwangen und Freiburg sowie weiteren Erstaufnahmeeinrichtungen ein sogenanntes atmendes System eingeführt habe, „mit dem wir auch kurzfristig auf Zugangsspitzen reagieren können“. Und: „Damit haben wir flexibel Vorsorge für die Zukunft getroffen.“
Was heißt flexibel genau? Sind Stadt und Land angesichts der neuen Entwicklung bereits in Verhandlungen über eine Fortsetzung des LEAVertrags über 2022 hinaus? Und welche Voraussetzungen bräuchte es hierfür? Dazu heißt es: Zur LEA Ellwangen haben die Stadt, der Ostalbkreis und das Land Baden-Württemberg einen Vertrag mit einer Laufzeit bis Ende 2022 unterzeichnet. „Über eine anschließende Fortsetzung des Betriebs soll zu gegebener Zeit verhandelt werden.“
So steht es auch im LEA-Vertrag, der im Mai 2019 verlängert worden ist: Die Vereinbarung trete zum 1. Mai 2020 in Kraft und ende am 31. Dezember 2022. „Sie wird rechtzeitig vor Ablauf zwischen den Parteien neu verhandelt.“Und: „Eine Nutzung, die über diesen Zeitpunkt hinausgeht, kommt nur dann in Betracht, wenn sich Stadt, Landkreis und das Land hierauf einvernehmlich einigen.“
Doch was heißt rechtzeitig? Den verlängerten LEA-Vertrag hat noch OB Karl Hilsenbek unterschrieben. Sein Nachfolger Michael Dambacher hat schon mehrfach öffentlich gesagt, dass der Gemeinderat noch im ersten Halbjahr über den auslaufenden Vertrag diskutieren soll. Das sei der aktuelle Sachstand, bestätigt Bürgermeister Volker Grab. Dambacher ist im Urlaub und war am Montag nicht zu erreichen.
Ob die LEA nach 2022 weiterbetrieben wird, hängt entschieden von den Flüchtlingszahlen ab. Das geht aus dem Vertrag klar hervor. Im Passus zum „Betrieb der LEA“heißt es unter Absatz fünf: „Sollte der Flüchtlingszugang auf ein niedriges Niveau zurückgehen, kann das Land die Erstaufnahmeeinrichtungen nach und nach in einen Standby-Modus überführen.“
In diesen Standby-Modus sollen zuerst die Landeserstaufnahmeeinrichtungen Ellwangen und Sigmaringen fallen. In der Standortkonzeption des Landes sei vorgesehen, sie bei zurückgehendem Bedarf als erste zu deaktivieren – „und bei wieder zunehmendem Bedarf als letzte zu reaktivieren“.
In der Präambel stellen die Vertragspartner Stadt, Kreis und Land allerdings auch klar, dass Flucht und Migration langfristig eine große Herausforderung darstellen. „Das Land Baden-Württemberg muss daher auf einen möglichen Wiederanstieg des Flüchtlingszugangs vorbereitet sein.“Im nächsten Absatz ist zu lesen, dass die Landeserstaufnahmeeinrichtungen der Bereitstellung zusätzlicher Erstaufnahmekapazitäten dienen für den Fall, dass die Kapazität im Ankunftszentrum des Landes nicht ausreichen.