Oberkochen will Zahl an Pendlern verringern
Stadt sichert sich Vorkaufsrecht an Grundstücken – In Oberkochen Beschäftigte sollen hier auch wohnen
- In seiner jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat einstimmig eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet „Innenstadt Oberkochen“beschlossen. Betroffen ist das Areal im Einmündungsbereich der Katzenbachstraße in die Aalener Straße, und zwar beidseitig der Katzenbachstraße nördlich der Aalener Straße.
In der Praxis heißt das, dass die Stadt in jeden Kaufvertrag über Grundstücke und Gebäude im betroffenen Gebiet als Erwerber eintreten kann. Bürgermeister Peter Traub begründete den Erlass der Satzung mit dem Ziel der Stadt, die hohe Zahl der beruflichen Einpendler nach Oberkochen zu verringern.
Durch die dynamische Entwicklung der ortsansässigen Betriebe und die damit verbundene hohe Anzahl an Arbeitsplätzen pendeln mittlerweile rund 8000 Berufstätige jeden Tag nach Oberkochen. Das sind so viele, wie Oberkochen insgesamt Einwohner hat.
Ziel der Stadt ist es, die Zahl der Einpendler und die damit verbundenen Verkehrsbelastungen durch die Bereitstellung von attraktivem Wohnraum und Wohnbauflächen vor Ort mittelfristig zu verringern, und auch die Kaufkraft der Einpendler an Oberkochen zu binden.
Da die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete jedoch nur begrenzt möglich ist, liegt der Focus verstärkt auf der Innenentwicklung.
Mit der beschlossenen Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht im Innenstadtbereich will sich die Stadt Oberkochen die dafür notwendige Handlungsfähigkeit sichern.