Kammern setzen Soforthilfeprogramm des Landes um
(lsw) - Die Industrieund Handels- sowie Handwerkskammern werden von Mittwoch an das Soforthilfeprogramm des Landes für betroffene Unternehmen in der Corona-Krise umsetzen. Das teilt der baden-württembergische Industrieund Handelskammertag (BWIHK) mit. Die Kammern übernehmen demnach die Prüfung der Anträge auf Soforthilfe. Diese könnten ab Mittwochabend online gestellt werden. Das Beantragungsverfahren soll in zwei einfachen Schritten ablaufen: Zunächst sollen voraussichtlich ab Mittwochabend die Antragsformulare beim Wirtschaftsministerium online abrufbar sein. Diese Anträge können dann ebenfalls ab Mittwochabend in einem zweiten Schritt über einen Upload auf der eigens dafür eingerichteten Internetseite der Kammern (www.bw-soforthilfe.de) eingereicht werden – die jeweils zuständigen Kammern übernehmen die Bearbeitung.
Die Soforthilfe richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten eines Unternehmens und beträgt für drei Monate insgesamt bis zu 9000 Euro für berechtigte Solo-Selbstständige sowie Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten. Darüber hinaus gibt es Hilfen von bis zu 15 000 Euro für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten und bis zu 30 000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten.