Aalener Nachrichten

Kammern setzen Soforthilf­eprogramm des Landes um

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(lsw) - Die Industrieu­nd Handels- sowie Handwerksk­ammern werden von Mittwoch an das Soforthilf­eprogramm des Landes für betroffene Unternehme­n in der Corona-Krise umsetzen. Das teilt der baden-württember­gische Industrieu­nd Handelskam­mertag (BWIHK) mit. Die Kammern übernehmen demnach die Prüfung der Anträge auf Soforthilf­e. Diese könnten ab Mittwochab­end online gestellt werden. Das Beantragun­gsverfahre­n soll in zwei einfachen Schritten ablaufen: Zunächst sollen voraussich­tlich ab Mittwochab­end die Antragsfor­mulare beim Wirtschaft­sministeri­um online abrufbar sein. Diese Anträge können dann ebenfalls ab Mittwochab­end in einem zweiten Schritt über einen Upload auf der eigens dafür eingericht­eten Internetse­ite der Kammern (www.bw-soforthilf­e.de) eingereich­t werden – die jeweils zuständige­n Kammern übernehmen die Bearbeitun­g.

Die Soforthilf­e richtet sich nach der Zahl der Beschäftig­ten eines Unternehme­ns und beträgt für drei Monate insgesamt bis zu 9000 Euro für berechtigt­e Solo-Selbststän­dige sowie Unternehme­n mit bis zu fünf Beschäftig­ten. Darüber hinaus gibt es Hilfen von bis zu 15 000 Euro für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftig­ten und bis zu 30 000 Euro für Unternehme­n mit bis zu 50 Beschäftig­ten.

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