Stadt beteiligt sich an Abbruchkosten
Die innerörtliche Wohnbauförderung bezuschusst den Abbruch alter Gebäude, wenn neue Wohnungen entstehen
- Bereits seit fünf Jahren fördert die Stadt Ellwangen den Abbruch von Gebäuden, wenn an der Stelle der abgerissenen Bauten neuer Wohnraum entsteht. Mit Hilfe der Initiative zur innerörtlichen Baulandgewinnung sind inzwischen im Stadtgebiet 44 Wohneinheiten entstanden – etwa so viele wie in einem Neubaugebiet. Die Bilanz von Michael Bader, dem Sachgebietsleiter Stadtplanung in Ellwangen, fällt deshalb positiv aus.
Das Motto lautet „Mach Platz!“. Erst Mitte März hat die Stadtverwaltung auf der Titelseite des Mitteilungsblatts „Stadtinfo“wieder auf das Programm hingewiesen. Die Stadt beteiligt sich mit 50 Prozent an den Abbruchkosten von Gebäuden, wenn an ihrer Stelle innerhalb von drei Jahren Wohnraum gebaut wird.
Die Voraussetzungen: Es darf sich nicht um erhaltenswerte Gebäude oder Objekte handeln, die das Ortsbild prägen, und das neu zu bauende Gebäude darf höchstens sechs Wohneinheiten haben. Die maximale Fördersumme beträgt 10 000 Euro. Ausgenommen von dem Förderprogramm sind allerdings die historische Innenstadt zwischen der Aalener Straße, dem Schönen Graben und dem Sebastiansgraben sowie die Grundstücke der Schlossvorstadt.
Für den Sachgebietsleiter Stadtplanung, Michael Bader, ist das Förderprogramm ein wichtiger Beitrag zur Innenentwicklung in Ellwangen. Es gehe darum, in die Ortskerne zu investieren, den Landschaftsverbrauch zu reduzieren und letztlich Natur und Umwelt zu schonen. Man könne nicht immer weiter neuen Baugrund an den Rändern erschließen, sondern müsse auch ein Auge darauf haben, dass die Ortskerne nicht veröden. Zudem wolle man vermeiden, dass bereits bebaute Grundstücke als letzte für eine neue Wohnbebauung in Erwägung gezogen würden. „Das wäre auch nicht schön fürs Ortsbild“, sagt Stadtplaner Bader.
Oberstes Gebot sei es gewesen, das Förderprogramm für Bauherren und Grundstückseigentümer möglichst einfach zu gestalten, so Bader. Es gebe keine Antragsfristen oder Stichtage. Zudem sei das Antragsformular sehr unkompliziert gehalten. Der Antragsteller erhalte einen Bewilligungsbescheid. Mit dem Abbruch darf erst nach der Bewilligung begonnen werden. Danach kann der Antragsteller die Rechnung des Abbruchunternehmens bei der Stadt einreichen. Der förderfähige Betrag werde dann ausbezahlt. Je nach Objekt
fallen die Abbruchkosten natürlich unterschiedlich hoch aus: Bei einer Holzscheune seien die Kosten natürlich deutlich geringer als bei einem Haus. Erfahrungsgemäß kämen die Bauherren aber bei der 50-prozentigen Kostenbeteiligung der Stadt gut hin. „Wir haben bisher alles, was förderfähig war, bezuschussen können“, ergänzt der Stadtplaner.
Mit Blick auf die zurückliegenden Jahre wertet Bader die Initiative als Erfolg. Seit 2016 sei der Bau von immerhin 44 Wohneinheiten mit dem Programm gefördert worden. Das sei ein ganz gutes Ergebnis, wenn man es zum Beispiel mit einem Neubaugebiet vergleiche. Ein solches Gebiet müsse ja auch über mehrere Jahre entwickelt, geplant und erschlossen werden, meint Bader.
Das Programm trage außerdem zu einer effektiveren Nutzung der vorhandenen Flächen bei und sorge dafür, dass die Bausubstanz nicht überaltere, argumentiert Stadtplaner Bader.
Obwohl es im Stadtgebiet immer weniger landwirtschaftliche Betriebe gebe, seien noch viele Wirtschaftsgebäude wie Ställe oder Scheunen vorhanden. Mit der Abbruchförderung könne man dazu beitragen, dass die Grundstücke auf zeitgemäße Weise genutzt werden. Für das laufende Jahr gebe es schon mehrere Anfragen, weiß Bader. Bedingt durch die Corona-Problematik sei es jetzt etwas ruhiger geworden. In der Zeit danach, davon ist der Stadtplaner überzeugt, wird das Interesse aber wieder anziehen.
Nähere zum Förderprogramm sind auf der Website www.ellwangen.de/ib zu finden.