Viele Minijobber sind jetzt schlecht dran
Kurzarbeitergeld gibt es bei 450-Euro-Jobs nicht – Welche Rechte Betroffene haben
- Hotel Papa heißt momentan die Devise des Studenten Bela J. Bisher konnte er sich mit dem Nebenjob auf einer Volleyballanlage selbst finanzieren. Doch wie alle Sportanlagen ist auch diese per Verordnung geschlossen. Seitdem ist der Job weg. Belas Rettungsschirm ist der Vater. „Das ist alles noch entspannt“, sagt er.
Wie viele der rund sieben Millionen Minijobber auf eine ähnliche familiäre Hilfe bauen können, ist nicht bekannt. Das betrifft vor allem Frauen, die 70 Prozent der geringfügig Beschäftigten stellen. Sie dürften auch sehr unterschiedlich von der CoronaKrise betroffen sein. Ein Blick auf die Branchen, die am meisten auf die 450-Euro-Jobber setzen, lässt das Ausmaß allerdings erahnen. 1,1 Millionen Minijobs waren im Handel vor der Krise gemeldet. Da außerhalb der Grundversorgung alle Geschäfte schließen mussten, wird ein großer Teil der Beschäftigten derzeit die Nebentätigkeit verloren haben.
Noch schlimmer sind die Aussichten im Gastgewerbe, der zweitgrößten Branche mit 870 000 Minijobbern. Auch die gut 300 000 Haushaltshilfen werden angesichts des Kontaktverbots überwiegend freigestellt sein. Im Gesundheitswesen, mit 730 000 Nebenjobbern auf Rang drei, wird es vermutlich eher mehr Arbeit geben. Dort wird jede helfende Hand gerade dringend gebraucht. Das gilt auch für Supermärkte und die gesamte Kette der Grundversorgung. Hier hat die Bundesregierung auch die Höchstarbeitszeit von 20 Wochenstunden aufgehoben.
Die Minijob-Zentrale geht davon aus, dass sich an der Gesamtzahl der geringfügig Beschäftigten zumindest längerfristig wenig ändern wird. Nur die Zahl der Stundungsanträge sei gestiegen, erläutert Sprecher Wolfgang Buschfort.
Von der großzügigen Kurzarbeiterregelung für „normale“Arbeitnehmer haben geringfügig Beschäftigte nichts. Da für einen Minijob keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichtet werden müssen, erhalten sie auch keine Leistungen von der Arbeitsagentur. Etwas besser sieht es aus, wenn der Arbeitgeber seine Minijobber freistellt, etwa weil sein Geschäft geschlossen bleiben muss. In diesem Fall wird der vereinbarte Lohn sechs Wochen lang weiterbezahlt. Der Arbeitgeber kann sich den Betrag von der Behörde, die die Schließung verordnet hat, erstatten lassen. Das sind in der Regel die Gesundheitsämter. So sieht es das Infektionsschutzgesetz vor.
Gehen dem Betrieb oder Geschäft die Aufträge aus, haben Minijobber ebenfalls einen Anspruch auf Lohnfortzahlung
für die vereinbarte Arbeitszeit von maximal 20 Stunden. Voraussetzung ist, dass der oder die Beschäftigte ihre Arbeitsleistung auch anbietet. Im schlimmsten Fall kündigen die Arbeitgeber den Vertrag. In diesem Fall gibt es bis zum Ablauf der Kündigungsfrist die vereinbarte Vergütung weiter.
Erkrankt eine Minjobberin am Virus, hat sie das Recht auf eine bis zu sechs Wochen lange Lohnfortzahlung. Wenn der Arbeitgeber nicht dagegen versichert ist, muss er die Kosten dafür tragen. Anders ist die Sachlage, wenn die Beschäftigte sich in
Quarantäne begeben muss. In diesem Fall erstatten die Gesundheitsämter diese Ausgaben nach dem Infektionsschutzgesetz.
Einen wichtigen Ratschlag hat die Minijob-Zentrale für alle Arbeitgeber, auch die privaten. Auch wenn ihre Beschäftigten derzeit keinen Lohn erhalten, muss dies der Zentrale gemeldet werden. Denn die automatisierten Systeme der Rechnungsstelle verschicken sonst Mahnungen und erheben Säumniszuschläge. Sollten Arbeitgeber nicht in der Lage sein, die Sozialbeiträge zu entrichten, können sie diese stunden lassen.