Kein Schutz für Mietverweigerer
Haus & Grund Ellwangen rät, bei Zahlungsnot Kontakt mit dem Vermieter aufzunehmen
(fg) - Wenn Mieter durch die Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten kommen, sollten sie zeitnah das Gespräch mit ihrem Vermieter suchen, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Dazu rät Rolf Merz, der Vorsitzende der Ellwanger Ortsgruppe des Eigentümerverbandes Haus & Grund.
Laut Paragraf 543 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann ein Vermieter seinem Mieter fristlos kündigen, wenn der Mieter für zwei aufeinander folgende Termine mit seinen Mietzahlungen im Rückstand ist. Weil Wohnungsmieten in der Regel monatlich entrichtet werden, tritt dieser Fall gewöhnlich dann ein, wenn der Mieter zwei aufeinanderfolgende Monatsmieten nicht bezahlt hat. Da die Corona-Krise zum Teil gravierende Einkommenseinbußen nach sich zieht, etwa bei Selbstständigen, aber auch bei Angestellten, denen Kurzarbeit droht, hat der Bund dieses Recht auf fristlose Kündigung vorübergehend ausgesetzt. Konkret gelte das zunächst für die Mieten der Monate April, Mai und Juni, erläutert Rolf Merz. Es sei aber durchaus möglich, dass diese Regelung verlängert werde, falls sich die Pandemie noch länger hinziehe, sagt Merz.
Merz lässt keinen Zweifel daran, dass der Eigentümerverband die aktuelle Regelung „bass erstaunt“zur Kenntnis genommen hat. „Dass der Gesetzgeber so ins Gesetz eingreift, dass sich das wirtschaftliche Risiko einseitig auf die Vermieter verlagert, sehe ich kritisch“, sagt der Ellwanger Rechtsanwalt. Es gebe ja auch Eigentümer, die gegenüber den Banken Darlehensund Tilgungsleistungen erbringen müssen, die sie mit den Mieteinkünften gegenfinanzieren: „Wenn dann die Miete wegfällt, ist das eine schwierige Situation.“Merz plädiert daher für einen Fonds des Bundes, der die Forderungen der Vermieter abdeckt, falls die Mieten bis zum 30. Juni oder darüber hinaus ausbleiben.
Selbst wenn das Recht des Vermieters zur fristlosen Kündigung zeitweilig ausgesetzt sei, bedeute das umgekehrt nicht, dass ein Mieter einseitig seine Zahlungen einstellen könne, erläutert Merz. Der Mieter müsse glaubhaft machen können, dass er wegen der Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten gekommen sei, zum Beispiel durch weggebrochene Aufträge oder Kurzarbeit. Im Zweifelsfall müsse dies dokumentiert werden, etwa durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers. Deswegen sei es in jedem Fall anzuraten, möglichst schnell das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen. „Ich bin mir sicher, dass die Vermieter hier großzügig sind – zumindest die, die ich kenne“, so Merz.
Auch der Deutsche Mieterbund betont auf seiner Homepage, dass die Miete grundsätzlich weiter gezahlt werden muss, selbst wenn die finanziellen Engpässe aufgrund der Corona-Krise eingetreten sind. Deshalb rät der Mieterbund ebenfalls dazu, in diesem Fall sofort Kontakt zum Vermieter aufzunehmen und sich eventuell mit ihm auf eine Stundung der Miete oder eine Ratenzahlung zu einigen. Diese Vereinbarung sollte zur Sicherheit schriftlich festgehalten werden.
Der Vorsitzende des Eigentümerverbands gibt außerdem zu bedenken, dass kaum jemand in der Lage sein dürfte, die über mehrere Monate aufgelaufenen Mietschulden auf einmal abzuzahlen. Auch diese Frage sollte man mit dem Vermieter klären. Wer die Mietzahlungen ohne Vorwarnung einstelle, werde durch die aktuelle gesetzliche Regelung nicht geschützt, betont Merz. Deswegen sei es wichtig, dass beide Parteien miteinander ins Gespräch kommen.
„Wenn ich ein Vertragsverhältnis eingehe, muss ich vertragstreu bleiben“, sagt Rolf Merz. Das gelte selbstverständlich für beide Parteien eines Mietvertrags. Er habe aber kein Verständnis dafür, wenn große Firmen unter Verweis auf die Umsatzeinbrüche durch die Corona-Krise plötzlich ihre Mietzahlungen für ihre Ladengeschäfte in den 1A-Lagen der Großstädte einstellten. „Mieter von größeren Gewerbeeinheiten müssen voll in der Pflicht bleiben“, unterstreicht der Vorsitzende der Ellwanger Haus & Grund. Deren Situation sei aber nicht mit der von Inhabern von Friseursalons oder kleinen Läden zu vergleichen.
für betroffene Mieter hat der Deutsche Mieterbund auf seiner Homepage www.mieterbund.de/service/corona-mieterschutz.html zusammengestellt. Der Mieterverein Ostalbkreis ist unter der Rufnummer 07171 / 8744822 erreichbar.