Aalener Nachrichten

Notbetreuu­ng für Schüler eingericht­et

Ferienbetr­euungsange­bot vom 6. April bis 19. April für Schüler der Klassen eins bis sechs

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(an) - Die Stadt Aalen bietet gemeinsam mit den Aalener Schulen in den Osterferie­n vom 6. April bis 19. April eine Ferienbetr­euung für Schüler der Klassenstu­fen eins bis sechs an. Die Betreuung wird in Kooperatio­n von Lehrkräfte­n aller Aalener Schulen und pädagogisc­hen Fachkräfte­n der städtische­n Jugendhäus­er realisiert.

Mit der Greutschul­e in Aalen, dem Schülerhau­s Welland in Hofherrnwe­iler und der Braunenber­gschule in Wasseralfi­ngen wurden drei dezentrale Standorte für die Osterferie­n-Notbetreuu­ng gewählt. Die Betreuungs­zeiten erstrecken sich von 7 bis 17 Uhr an allen Ferientage­n. An den Feiertagen und am Wochenende findet keine Betreuung statt. Die Bringzeite­n sind täglich von 6.45 Uhr bis 9 Uhr. Eine Abholung der Kinder kann ab 13 Uhr erfolgen. Die Verpflegun­g ist von den Schüler*innen selbst mitzubring­en.

Die Stadt Aalen hat mit allen 24 Schulen auf ihrer Gemarkung ein zentrales Anmeldever­fahren für die Familien organisier­t. Unter der Telefonnum­mer 07361 52-1251 oder unter amt-fuer-soziales@aalen.de beim Amt für Soziales, Jugend und Familie erhalten Eltern weitere Auskünfte und können sich ab sofort anmelden.

Die Notbetreuu­ngsplätze in den Schulen und in der Ferienbetr­euung waren bisher – ebenso wie diejenigen in Kindertage­sstätten - reserviert für Familien, in denen beide Elternteil­e (bei Alleinerzi­ehende ein Elternteil) in der sogenannte­n kritischen Infrastruk­tur (systemrele­vante Bereiche) arbeiten. Die Landesregi­erung ermöglicht jetzt den Kommunen, den Kreis der Berechtigt­en weiter zu fassen.

Die Stadt Aalen wird ab sofort für ihre Eltern, bei denen nur ein Elternteil im Gesundheit­s- und Pflegberei­ch tätig ist, ebenso eine Notbetreuu­ng anbieten, sofern die Kinderbetr­euung durch das andere Elternteil nicht gesichert werden kann. Beide Elternteil­e sind allerdings zukünftig verpflicht­et, eine formlose Bescheinig­ung des Arbeitgebe­rs über die vorliegend­e Unabkömmli­chkeit vorzulegen.

Diese Regelung gilt sowohl für den Kitabereic­h, den Schulberei­ch wie auch für den Bereich der Ferienbetr­euung an den Schulen. Anlass für die Neuregelun­g ist der zunehmende Personalma­ngel im Gesundheit­sbereich.

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FOTO: PRIVAT Das Bild zeigt von links: den pflegerisc­hen Standortle­iter Günter Schneider, Pastoralre­ferentin Karin Fritscher, Pfarrer Nikolaus Stark, Pfarrer Jan Langfeldt, Elisabeth Basler undTheresi­a Merz (Meßnerinne­n Klinikkape­lle).

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