Notbetreuung für Schüler eingerichtet
Ferienbetreuungsangebot vom 6. April bis 19. April für Schüler der Klassen eins bis sechs
(an) - Die Stadt Aalen bietet gemeinsam mit den Aalener Schulen in den Osterferien vom 6. April bis 19. April eine Ferienbetreuung für Schüler der Klassenstufen eins bis sechs an. Die Betreuung wird in Kooperation von Lehrkräften aller Aalener Schulen und pädagogischen Fachkräften der städtischen Jugendhäuser realisiert.
Mit der Greutschule in Aalen, dem Schülerhaus Welland in Hofherrnweiler und der Braunenbergschule in Wasseralfingen wurden drei dezentrale Standorte für die Osterferien-Notbetreuung gewählt. Die Betreuungszeiten erstrecken sich von 7 bis 17 Uhr an allen Ferientagen. An den Feiertagen und am Wochenende findet keine Betreuung statt. Die Bringzeiten sind täglich von 6.45 Uhr bis 9 Uhr. Eine Abholung der Kinder kann ab 13 Uhr erfolgen. Die Verpflegung ist von den Schüler*innen selbst mitzubringen.
Die Stadt Aalen hat mit allen 24 Schulen auf ihrer Gemarkung ein zentrales Anmeldeverfahren für die Familien organisiert. Unter der Telefonnummer 07361 52-1251 oder unter amt-fuer-soziales@aalen.de beim Amt für Soziales, Jugend und Familie erhalten Eltern weitere Auskünfte und können sich ab sofort anmelden.
Die Notbetreuungsplätze in den Schulen und in der Ferienbetreuung waren bisher – ebenso wie diejenigen in Kindertagesstätten - reserviert für Familien, in denen beide Elternteile (bei Alleinerziehende ein Elternteil) in der sogenannten kritischen Infrastruktur (systemrelevante Bereiche) arbeiten. Die Landesregierung ermöglicht jetzt den Kommunen, den Kreis der Berechtigten weiter zu fassen.
Die Stadt Aalen wird ab sofort für ihre Eltern, bei denen nur ein Elternteil im Gesundheits- und Pflegbereich tätig ist, ebenso eine Notbetreuung anbieten, sofern die Kinderbetreuung durch das andere Elternteil nicht gesichert werden kann. Beide Elternteile sind allerdings zukünftig verpflichtet, eine formlose Bescheinigung des Arbeitgebers über die vorliegende Unabkömmlichkeit vorzulegen.
Diese Regelung gilt sowohl für den Kitabereich, den Schulbereich wie auch für den Bereich der Ferienbetreuung an den Schulen. Anlass für die Neuregelung ist der zunehmende Personalmangel im Gesundheitsbereich.