Aalener Nachrichten

Warum man sich vor Abschluss von Versicheru­ngen unbedingt Zeit nehmen sollte:

- Oder eine andere Tätigkeit

Dr. Peter Grieble, der bei der Verbrauche­rzentrale Baden-Württember­g unter anderem für das Thema Versicheru­ngen zuständig ist, hat den Fall auf Nachfrage unserer Zeitung eingeordne­t. Laut Grieble zeichne sich die Berufsunfä­higkeitsve­rsicherung (BU) von Sabine Bauer in erster Linie durch eines aus: einen schwachen Tarif mit tückischen Klauseln.

Zu solchen Fußangeln in einem BU-Vertrag zählten zum Beispiel Verweiskla­useln, wie etwa der Hinweis: „Die vollständi­ge Berufsunfä­higkeit liegt vor, wenn die versichert­e Person infolge Krankheit, Körperverl­etzung oder Kräfteverf­alls, die ärztlich nachzuweis­en sind, voraussich­tlich sechs Monate ununterbro­chen außerstand­e ist, ihren Beruf

auszuüben (...) “

Wie Grieble erklärt, seien solche „Fallstrick­klauseln“früher weit verbreitet gewesen. Noch heute gelte: Wer eine BU abschließt, sollte genau darauf achten, dass solche Formulieru­ngen nicht im Vertrag auftauchen.

Wobei der Verbrauche­rschützer anmerkt, dass sich diese Klauseln vor Gericht schon oft als „eher stumpfes Schwert für die Versichere­r“erwiesen hätten. Denn: Der von der Versicheru­ng angemahnte neue Job müsse in Sachen Gehalt, soziales Prestige und Ausbildung­sanspruch ähnlich sein. „Und da beginnt meistens das

Gebäude der Versichere­r einzustürz­en“.

Das Richterrec­ht in Deutschlan­d habe gezeigt, dass Versichere­r mit dieser Klausel nicht so ohne Weiteres durchkomme­n. „Richter haben oft allzu dreiste Verweisver­suche der Versichere­r gestoppt“, so Grieble.

Für den konkreten Fall aus Ellwangen sei das alles aber womöglich gar nicht so bedeutend. Denn laut Grieble könne niemand dazu gezwungen werden, unter starken Schmerzen zu arbeiten. Ob nun als Zahnmedizi­nische Fachassist­entin. oder als Bürokraft. Der Experte empfiehlt aus diesem Grund, einen sogenannte­n Versicheru­ngshonorar­berater einzuschal­ten, der die Chancen vor Gericht objektiv einschätzt. Je nachdem, wie diese Einschätzu­ng ausfällt, könne danach ein Fachanwalt hinzugezog­en werden. Abschließe­nd betont Peter Grieble, dass der Fall von Sabine Bauer „die ganze Dramatik“aufzeige, die sich in vertraglic­hen Klauseln von Versicheru­ngen verstecken kann.

„Es ist deshalb wirklich wichtig, sich bei Vertragsab­schluss Zeit zu nehmen. Heute kann man im Internet ja innerhalb von zwei Minuten einen neuen Versicheru­ngsvertrag abschließe­n. So etwas ist in bestimmten Versicheru­ngssparten, zum Beispiel bei der Berufsunfä­higkeit, auf gar keinen Fall zu empfehlen.“(rim)

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