Aalener Nachrichten

Kuhglocken-Streit beigelegt: Bäuerin und Ehepaar schließen Vergleich

-

(dpa) - Nach jahrelange­m Rechtsstre­it um die Lautstärke von Kuhglocken haben sich ein Ehepaar und eine benachbart­e Bäuerin am Dienstag vor dem Oberlandes­gericht München auf einen Vergleich geeinigt. Höchstens drei

Kühe dürfen demnach Glocken tragen – genau genommen handelt es sich um Schellen. Der Durchmesse­r darf maximal zwölf Zentimeter betragen, allerdings gibt es einen Zentimeter Toleranz. Zudem dürfen die beglockten Tiere nur in einem bestimmten Teil der Weide grasen – das sieht ein Vergleich von 2015 vor.

In dem Streit waren die Richter am Dienstag zu einer Hörprobe angereist. Allerdings zeigten sich die fünf Kühe eher müde – von dem umstritten­en Gebimmel war wenig zu hören, da die Tiere vorwiegend im Gras lagen. Die Tiere waren trächtig. Der Augenschei­n sei deshalb „aus unserer Sicht mehr oder weniger nutzlos verlaufen“, stellte der Vorsitzend­e Richter Nikolaus Stackmann fest. Zu verantwort­en habe dies die beklagte Bäuerin, die trächtige Mutterkühe anstelle von Jungvieh auf die Weide gestellt habe. Zugleich stellte der Richter der klagenden Frau wenig Chancen auf Erfolg der Klage in Aussicht. Selbst bei einem Abstand von drei, vier Metern zu einer Kuh habe der Lärmpegel – gemessen mit einer Handy-App eines Richters – „nur ein bisschen über 60 Dezibel“gelegen, und damit knapp unter dem Richtwert von 65 Dezibeln. Es müsse beiden Seiten klar sein: „Es gibt Gründe, sich zu vergleiche­n.“

 ??  ?? Nur drei Kühe dürfen gleichzeit­ig Glocke tragen.
Nur drei Kühe dürfen gleichzeit­ig Glocke tragen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany