Mit Steuervorteil das Eigenheim erneuern
Welche Fördermöglichkeiten bei energetischen Gebäudesanierungen möglich sind
- Soll ein Gebäude energetisch saniert werden, gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten. Seit diesem Jahr steht noch ein weiterer Weg offen: der Steuerbonus für die energetische Sanierung. Der Staat fördert die energetische Sanierung bislang mittels zinsgünstiger Kredite und Zuschüssen über die KfW-Bank und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Der wichtigste Punkt: Bauherren müssen vor dem Vorhabenbeginn festlegen, welche Förderung sie nutzen möchten.
Steuerbonus: Die neue Förderung G ist in Paragraf 35c des Einkommensteuergesetzes verankert. Es muss sich immer um eine Maßnahme handeln, die eine deutliche Energieeinsparung verspricht. Die Mindeststandards sind praktisch deckungsgleich mit denen der KfW-Programme. Die Steuerermäßigung kann bis zu 40 000 Euro auf drei Jahre verteilt betragen. So gibt es in den ersten beiden Jahren eine Ersparnis von sieben Prozent und im dritten Jahr von sechs Prozent der Kosten, insgesamt also von 20 Prozent der Aufwendungen für die energetische Sanierung. Ausgeschlossen ist der Bonus, falls noch andere staatliche Fördermittel bezogen werden. Eine Ausnahme hiervon ist das Baukindergeld.
KfW, BAFA, Förderbanken der G
Bundesländer: Diese Institutionen bieten zinsvergünstigte Kredite oder Zuschüsse an. Bei der KfW gibt es Förderkredite von bis zu 120 000 Euro für zurzeit 0,75 Prozent Sollzins pro Jahr (Stand: 7. Mai). Hinzu kommt ein Tilgungszuschuss von bis zu 40 Prozent des Kreditbetrags, je nach erzielter Energieeffizienz. Auch ohne Kredit gibt es einen Investitionszuschuss von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 48 000 Euro. Die Höhe ist ebenfalls abhängig von der erzielten Energieeffizienz. Das BAFA fördert ausschließlich Heizanlagen bis zu einer Höhe von 45 Prozent der förderfähigen Kosten. LänderförderbanKfW-Förderung ken unterstützen und ergänzen die KfW-Programme beispielsweise durch Zinsvergünstigungen.
Anforderungen: Die Mindestanforderungen G und das, was förderbar ist, sind bei allen Programmen und dem Steuerbonus ähnlich. Einen wichtigen Unterschied gibt es allerdings: Wer ein Haus energetisch sanieren möchte, das ab 2002 gebaut wurde, der kann nicht auf das KfWProgramm zurückgreifen. Hier bleibt nur der Steuerbonus – da reicht es aus, wenn das Gebäude mindestens zehn Jahre alt ist. Und: „Diese Steuerermäßigung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Steuerpflichtige das Gebäude im jeweiligen Kalenderjahr ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken nutzt“, sagt Sibylle Barent, Syndikusanwältin beim Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Der entscheidende Unterschied zwischen einer
und der Steuerermäßigung ist der Ablauf. Muss bei der KfW und der BAFA ein Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt werden, so reicht es für den Steuerbonus aus, diesen bei der nächsten Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Was auf den ersten Blick einfach aussieht, ist dann doch ein ziemlicher Aufwand, alle Bescheinigungen zu beschaffen.
Maßnahmen, die unter die Förderbedingungen G des Steuerbonus fallen:
Wärmedämmung des Hauses, G Erneuerung der Fenster oder Außentüren, G
Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage, G von Heizungsanlagen auf der Basis erneuerbarer Energien
Einbau von digitalen Systemen zur G Verbrauchsoptimierung (Smart Metering),
Optimierung bestehender Heizungsanlagen, G
sofern diese älter als zwei Jahre sind.
Die Arbeiten müssen von zertifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden. Eine Sanierung in Eigenregie ist nicht möglich. Aus den bei der Steuer eingereichten Unterlagen muss hervorgehen, dass alle Mindestanforderungen erfüllt sind und welche Maßnahmen durchgeführt wurden. Ein einfacher Austausch von einer Ölheizung zu einer Gasbrennwerttherme wird nicht unterstützt. Hier bleibt als Notnagel noch, den Austausch als Handwerkerbonus zu deklarieren. Dies bringt bei Arbeitskosten von mindestens 6000 Euro einen anrechenbaren Betrag von 1200 Euro, der bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden kann. „Für Rentner dürfte es vielfach schwierig werden, den Steuerbonus aufgrund niedriger Steuerlast zu nutzen“, erläutert Barent.