Verfolgungsjagd kostet den Führerschein
50-Jähriger flüchtet vor der Polizei und landet an einem Baum – Gericht verurteilt ihn zu einer Geldstrafe
-Wegen des Vorwurfs, an einem illegalen Autorennen beteiligt gewesen zu sein, musste sich ein 50jähriger, verheirateter Familienvater aus Aalen vor Strafrichter Martin Reuff am Aalener Amtsgericht verantworten.
In dem Verfahren ging es allerdings nicht, wie man zunächst hätte vermuten können, um ein Autorennen, wie es vor allem junge Fahrer hochmotorisierter Fahrzeuge verbotenerweise auf öffentlichen Straßen und Autobahnen immer wieder mal veranstalten. Das Strafgesetzbuch definiert unter dem Begriff illegales
Autorennen zum Beispiel auch die Flucht eines motorisierten Verkehrsteilnehmers vor der Polizei.
Genau das hatte der ausgesprochen vernünftig und kooperativ auftretende Beschuldigte Anfang November vergangenen Jahres getan. Er äußerte sich bereitwillig zum Sachverhalt und begründete seinen Einspruch gegen den Strafbefehl der Ellwanger Staatsanwaltschaft. Nach dem Ende seiner Nachtschicht habe er sich am 3. November vergangenen Jahres gegen 23 Uhr an einer Unterkochener Tankstelle noch ein Feierabendbier genehmigt und zusammen mit einem Bekannten einen Joint geraucht. Danach sei er nicht direkt nach Hause gefahren, sondern wollte noch eine Runde übers Härtsfeld drehen, um über ein privates Problem nachzudenken.
Über die Waldhäuser Steige ging es Richtung Waldhausen, einmal um den Kreisverkehr am Ortseingang herum und wieder zurück Richtung Himmlinger Steige. Dabei kam ihm ein Streifenwagen der Polizei entgegen. Im Rückspiegel bemerkte er, dass auch das Polizeiauto im Kreisverkehr wendete und ihm folgte. Blaulicht und Martinshorn sowie die Aufforderung zum Anhalten will er jedoch nicht bemerkt haben. In Anbetracht seines Alkoholkonsums und des gerauchten Joints sei er dann in eine gewisse Panik geraten, so der Beschuldigte und habe aufs Gaspedal seines Kleinwagens gedrückt, um einer Kontrolle zu entgehen.
Die Polizisten hätten sich jedoch, so der Fahrer des Streifenwagens als Zeuge, nicht abhängen lassen und ebenfalls Gas gegeben. Dabei habe er bis auf 160 Stundenkilometer beschleunigen müssen, so der Polizist, um in einem Abstand von geschätzten 100 Metern „dran zu bleiben“.
Die Verfolgungsjagd endete für den Angeklagten abrupt, als er auf der Himmlinger Steige aus einer Kurve flog und an einem Baum landete. Zum Glück wurde er dabei nur leicht verletzt, sein Auto war allerdings Totalschaden.
Die folgende Blutprobe ergab knapp 0,5 Promille Alkohol und eine geringe Menge an Drogen.
Die Staatsanwältin würdigte die Einsicht des seither unbescholtenen Familienvaters und forderte in ihrem Plädoyer eine Geldstrafe von 2500 Euro, sowie acht Monate Führerscheinentzug. Auch Rechtsanwalt Joachim Ebert hielt die geforderte Geldstrafe für angemessen, appellierte jedoch an den Richter, die Dauer des Führerscheinentzugs zu reduzieren. Diesem Antrag kam Amtsgerichtsdirektor Martin Reuff teilweise nach, indem er den Führerscheinentzug auf sechs Monate festlegte. Die Geldstrafe beließ er bei 2500 Euro.