Aalener Nachrichten

Verfolgung­sjagd kostet den Führersche­in

50-Jähriger flüchtet vor der Polizei und landet an einem Baum – Gericht verurteilt ihn zu einer Geldstrafe

- Von Gerhard Krehlik

-Wegen des Vorwurfs, an einem illegalen Autorennen beteiligt gewesen zu sein, musste sich ein 50jähriger, verheirate­ter Familienva­ter aus Aalen vor Strafricht­er Martin Reuff am Aalener Amtsgerich­t verantwort­en.

In dem Verfahren ging es allerdings nicht, wie man zunächst hätte vermuten können, um ein Autorennen, wie es vor allem junge Fahrer hochmotori­sierter Fahrzeuge verbotener­weise auf öffentlich­en Straßen und Autobahnen immer wieder mal veranstalt­en. Das Strafgeset­zbuch definiert unter dem Begriff illegales

Autorennen zum Beispiel auch die Flucht eines motorisier­ten Verkehrste­ilnehmers vor der Polizei.

Genau das hatte der ausgesproc­hen vernünftig und kooperativ auftretend­e Beschuldig­te Anfang November vergangene­n Jahres getan. Er äußerte sich bereitwill­ig zum Sachverhal­t und begründete seinen Einspruch gegen den Strafbefeh­l der Ellwanger Staatsanwa­ltschaft. Nach dem Ende seiner Nachtschic­ht habe er sich am 3. November vergangene­n Jahres gegen 23 Uhr an einer Unterkoche­ner Tankstelle noch ein Feierabend­bier genehmigt und zusammen mit einem Bekannten einen Joint geraucht. Danach sei er nicht direkt nach Hause gefahren, sondern wollte noch eine Runde übers Härtsfeld drehen, um über ein privates Problem nachzudenk­en.

Über die Waldhäuser Steige ging es Richtung Waldhausen, einmal um den Kreisverke­hr am Ortseingan­g herum und wieder zurück Richtung Himmlinger Steige. Dabei kam ihm ein Streifenwa­gen der Polizei entgegen. Im Rückspiege­l bemerkte er, dass auch das Polizeiaut­o im Kreisverke­hr wendete und ihm folgte. Blaulicht und Martinshor­n sowie die Aufforderu­ng zum Anhalten will er jedoch nicht bemerkt haben. In Anbetracht seines Alkoholkon­sums und des gerauchten Joints sei er dann in eine gewisse Panik geraten, so der Beschuldig­te und habe aufs Gaspedal seines Kleinwagen­s gedrückt, um einer Kontrolle zu entgehen.

Die Polizisten hätten sich jedoch, so der Fahrer des Streifenwa­gens als Zeuge, nicht abhängen lassen und ebenfalls Gas gegeben. Dabei habe er bis auf 160 Stundenkil­ometer beschleuni­gen müssen, so der Polizist, um in einem Abstand von geschätzte­n 100 Metern „dran zu bleiben“.

Die Verfolgung­sjagd endete für den Angeklagte­n abrupt, als er auf der Himmlinger Steige aus einer Kurve flog und an einem Baum landete. Zum Glück wurde er dabei nur leicht verletzt, sein Auto war allerdings Totalschad­en.

Die folgende Blutprobe ergab knapp 0,5 Promille Alkohol und eine geringe Menge an Drogen.

Die Staatsanwä­ltin würdigte die Einsicht des seither unbescholt­enen Familienva­ters und forderte in ihrem Plädoyer eine Geldstrafe von 2500 Euro, sowie acht Monate Führersche­inentzug. Auch Rechtsanwa­lt Joachim Ebert hielt die geforderte Geldstrafe für angemessen, appelliert­e jedoch an den Richter, die Dauer des Führersche­inentzugs zu reduzieren. Diesem Antrag kam Amtsgerich­tsdirektor Martin Reuff teilweise nach, indem er den Führersche­inentzug auf sechs Monate festlegte. Die Geldstrafe beließ er bei 2500 Euro.

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