Aalener Nachrichten

Kindesmiss­brauch: 35-Jähriger muss 1400 Euro zahlen

Der Mann soll auch eine Krankensch­wester belästigt und mit einem Messer bedroht haben

- Von Josef Schneider

- Wegen sexuellen Missbrauch­s von Kindern, Bedrohung und sexueller Belästigun­g hat sich am Donnerstag ein 35 Jahre alter Mann vor dem Ellwanger Amtsgerich­t verantwort­en müssen. Der arbeitslos­e Asylbewerb­er aus Tunesien hatte gegen einen Strafbefeh­l Einspruch eingelegt, diesen aber vor Gericht zurückgeno­mmen. Somit bleibt es bei der verhängten Geldstrafe von 1400 Euro.

Wie Staatsanwa­lt Armin Burger beim Verlesen des Strafbefeh­ls mitteilte, soll der seit April 2016 in Deutschlan­d lebende, kinderlos mit einer Deutschen verheirate­te Mann am 26. November vergangene­n Jahres in der Landes-Erstaufnah­mestelle für Flüchtling­e (LEA) in Ellwangen ein damals fünfjährig­es Mädchen im Intimberei­ch angefasst haben, um sich dadurch sexuell zu erregen. Am gleichen Tag soll er in der LEA eine Krankensch­wester als „Schlampe“bezeichnet, mit einem Messer bedroht und sexuell belästigt haben. Er wolle die ganze Nacht mit ihr verbringen, soll er ihr gesagt haben.

Der Angeklagte bestritt zunächst die Tatvorwürf­e. Die Zeugenauss­agen würden nicht der Wahrheit entspreche­n, sagte er. Die Mutter des Mädchens habe mit der Beschuldig­ung gegen ihn nur erreichen wollen, dass sie mit ihrer Familie aus Ellwangen wegkomme und einen Transfer erhalte. Im Verlauf der Verhandlun­g jedoch räumte er ein, dass er damals sechs Bier getrunken und wegen seiner Depression­en und Asthma Medikament­e genommen habe, und: „Ich nehme auch Haschisch.“

Am 24. Juli vergangene­n Jahres wurden bei ihm auch Amphetamin­e gefunden. Staatsanwa­lt Burger hielt dem Angeklagte­n neben dem Besitz von Drogen auch Sachbeschä­digung, Beleidigun­g und Körperverl­etzung vor. Laut Auskunft des Regierungs­präsidiums Karlsruhe mache er überall Probleme. „Weil Sie ein Querulant sind und zu Aggression­en neigen, deshalb sind Sie nach Ellwangen gekommen“, meinte Burger. Erst einen Tag vor den Taten war der Angeklagte in die LEA nach Ellwangen verlegt worden.

Auf Anregung von Staatsanwa­lt Armin Burger und Amtsgerich­tsdirektor Norbert Strecker sowie nach

Rücksprach­e mit seinem Verteidige­r, Rechtsanwa­lt Timo Fuchs aus Ellwangen, nahm der Angeklagte den Einspruch gegen den Strafbefeh­l zurück und ersparte somit den sieben geladenen Zeugen, darunter das betroffene Kind und zwei seiner Geschwiste­r, ihre Vernehmung. Damit bleibt es bei der Geldstrafe von 1400 Euro.

Strafricht­er Norbert Strecker hatte dem Tunesier, der mit einem Dolmetsche­r vertreten war, deutlich gemacht, die Beweislage sei erdrückend. Aus der Aktenlage ergebe sich, dass der Angeklagte zur Tatzeit unter Alkohol, Medikament­en und Drogen gestanden sei. Von zwei Flaschen Wodka täglich war die Rede. Allein beim sexuellen Missbrauch von Kindern sei der Strafrahme­n von drei Monaten bis zu fünf Jahren, bei einer Verurteilu­ng käme also wesentlich mehr heraus als die 140 Tagessätze Geldstrafe, so der Richter.

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FOTO: PRIVAT Ein arbeitslos­er Asylbewerb­er musste sich gestern wegen Kindesmiss­brauch vor dem Amtsgerich­t verantwort­en.

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