Kindesmissbrauch: 35-Jähriger muss 1400 Euro zahlen
Der Mann soll auch eine Krankenschwester belästigt und mit einem Messer bedroht haben
- Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, Bedrohung und sexueller Belästigung hat sich am Donnerstag ein 35 Jahre alter Mann vor dem Ellwanger Amtsgericht verantworten müssen. Der arbeitslose Asylbewerber aus Tunesien hatte gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt, diesen aber vor Gericht zurückgenommen. Somit bleibt es bei der verhängten Geldstrafe von 1400 Euro.
Wie Staatsanwalt Armin Burger beim Verlesen des Strafbefehls mitteilte, soll der seit April 2016 in Deutschland lebende, kinderlos mit einer Deutschen verheiratete Mann am 26. November vergangenen Jahres in der Landes-Erstaufnahmestelle für Flüchtlinge (LEA) in Ellwangen ein damals fünfjähriges Mädchen im Intimbereich angefasst haben, um sich dadurch sexuell zu erregen. Am gleichen Tag soll er in der LEA eine Krankenschwester als „Schlampe“bezeichnet, mit einem Messer bedroht und sexuell belästigt haben. Er wolle die ganze Nacht mit ihr verbringen, soll er ihr gesagt haben.
Der Angeklagte bestritt zunächst die Tatvorwürfe. Die Zeugenaussagen würden nicht der Wahrheit entsprechen, sagte er. Die Mutter des Mädchens habe mit der Beschuldigung gegen ihn nur erreichen wollen, dass sie mit ihrer Familie aus Ellwangen wegkomme und einen Transfer erhalte. Im Verlauf der Verhandlung jedoch räumte er ein, dass er damals sechs Bier getrunken und wegen seiner Depressionen und Asthma Medikamente genommen habe, und: „Ich nehme auch Haschisch.“
Am 24. Juli vergangenen Jahres wurden bei ihm auch Amphetamine gefunden. Staatsanwalt Burger hielt dem Angeklagten neben dem Besitz von Drogen auch Sachbeschädigung, Beleidigung und Körperverletzung vor. Laut Auskunft des Regierungspräsidiums Karlsruhe mache er überall Probleme. „Weil Sie ein Querulant sind und zu Aggressionen neigen, deshalb sind Sie nach Ellwangen gekommen“, meinte Burger. Erst einen Tag vor den Taten war der Angeklagte in die LEA nach Ellwangen verlegt worden.
Auf Anregung von Staatsanwalt Armin Burger und Amtsgerichtsdirektor Norbert Strecker sowie nach
Rücksprache mit seinem Verteidiger, Rechtsanwalt Timo Fuchs aus Ellwangen, nahm der Angeklagte den Einspruch gegen den Strafbefehl zurück und ersparte somit den sieben geladenen Zeugen, darunter das betroffene Kind und zwei seiner Geschwister, ihre Vernehmung. Damit bleibt es bei der Geldstrafe von 1400 Euro.
Strafrichter Norbert Strecker hatte dem Tunesier, der mit einem Dolmetscher vertreten war, deutlich gemacht, die Beweislage sei erdrückend. Aus der Aktenlage ergebe sich, dass der Angeklagte zur Tatzeit unter Alkohol, Medikamenten und Drogen gestanden sei. Von zwei Flaschen Wodka täglich war die Rede. Allein beim sexuellen Missbrauch von Kindern sei der Strafrahmen von drei Monaten bis zu fünf Jahren, bei einer Verurteilung käme also wesentlich mehr heraus als die 140 Tagessätze Geldstrafe, so der Richter.