Die Lösung heißt Mehrweg
Gut schmeckt sie, die Bratwurst. Und jetzt noch schnell den Plastikteller wegfuttern. Macht niemand? Zumindest nicht direkt. Aber nach einigen Jahren mag es durchaus passieren, dass Bestandteile des alten Kunststoffgeschirrs über den Umweg leckerer Meeresfische in die Mägen der Gourmets gelangen – als Mikroplastik.
Die Marktwirtschaft ist eine faszinierende Konstruktion. Da werden manche Plastikprodukte als abbaubar oder gar biologisch abbaubar beworben. Das Versprechen lautet: Dieses Material verschwindet einfach. Tut es aber nicht. Es zerkrümelt nur. Und Millionen Tonnen davon schwimmen in Flüssen, Seen und Ozeanen herum, wo sie in die menschliche Nahrungskette geraten.
Diesen fatalen Kreislauf zu unterbinden, ist der Sinn des beschränkten Verbots von Einwegkunststoff, das am Mittwoch die Bundesregierung beschloss. Neben Verboten kennt das Umweltrecht seit Langem ein weiteres wirksames Mittel: die Mehrwegquote. Dabei wird festgelegt, dass ein bestimmter Anteil der Produkte nicht nur für den einmaligen, sondern den mehrmaligen Gebrauch verkauft werden muss. Bei Pfandflaschen für Getränke funktioniert das einigermaßen. Leider setzen Bundesregierung und Umweltministerium die Kombination dieser zwei Mechanismen im Falle des Einwegplastiks nicht konsequent um. So bleiben etwa To-go-Boxen aus Kunststoff für Restaurants und Lieferdienste erlaubt. Weitere Schlupflöcher existieren ebenfalls.
Grundsätzlich müssten noch viel mehr Alltagsgegenstände auf das Mehrwegprinzip umgestellt werden. Kostenlos wäre das aber nicht. Firmen entstünden höhere Kosten in den Lieferketten – für Rücknahme, Reinigung und Reparatur. Das ließe die Endkundenpreise steigen. Manche Verbraucher müssten außerdem einen Verlust von Bequemlichkeit hinnehmen. Denn nichts ist weniger anstrengend als die Entsorgung im Abfalleimer. Doch mit dem Blick aufs Mikroplastik gilt: Eigentlich sollte sich doch niemand zum Müllschlucker seiner eigenen Wegwerfprodukte degradieren.