Feuerwehrgerätehaus beschäftigt den Ortschaftsrat
Zum wiederholten Mal ist der Bau Gegenstand der Beratung gewesen
- Ortsvorsteher Gunther Ziegelbauer und Bürgermeisterin Andrea Schnele haben in der jüngsten Sitzung des Ortschaftsrats den abgeänderten Plan für das Feuerwehrgerätehaus erläutert. Für den Bau ist ein Lebensmittel-Verkaufsraum-Anbau mit 47 Quadratmetern Grundfläche im Erdgeschoss vorgesehen.
Die Kosten für das Feuerwehrgerätehaus samt Laden seien mit 1,1 Millionen Euro kalkuliert und Zuschüsse von 187 000 Euro bewilligt, darüber hinaus sei ein Zuschussantrag über 250 000 Euro beim Ausgleichsstock eingereicht worden, sagte Bürgermeisterin Andrea Schnele. Schon im April 2019 hatten Ortschaftsrat und Gemeinderat grünes Licht für den Bau gegeben, doch Grundstücksverhandlungen mit dem Nachbarn, Sonnenwirt Franz Weber, verzögerten den Baubeginn.
Denn zur Realisierung des Plans für das Haus in der Ortsmitte benötige die Stadtverwaltung einen Teil des Grundstücks von Familie Weber, das sie jetzt durch einen Flächentausch erhalten habe, berichtete Bürgermeisterin Andrea Schnele. Zusammen mit Ortsvorsteher Gunther
Ziegelbauer konnte sie die Ortschaftsräte überzeugen, dass die Parkplatzsituation mit der überarbeiteten Planung verbessert worden ist.
Beiden Seiten gerecht zu werden, sei nicht immer einfach, ließ Ortsvorsteher Gunther Ziegelbauer zu einem Bauvorhaben in der Dreyerstraße wissen. Dort hatte ein Anwohner Einspruch gegen ein Bauvorhaben erhoben, weil er Beschattung seines Grundstücks befürchtete. Ein Ortstermin zusammen mit Kreisbaumeister Alfons Hug brachte Einigung und dem Bauwilligen den roten Punkt.
Diesen erhofft man sich auch für dringende Sanierungen am Kindergartengebäude. Wann denn endlich damit begonnen werde, wollte ein Ortschaftsrat, der auch Gefahr für die Kinder im „rissigen Gebäude“, dem alten Teil des Kindergartens, sieht, wissen. Es ist das ehemalige Schwesternwohnhaus, in Röttingen Klösterle genannt. Bürgermeisterin Andrea Schnele belehrte ihn dahingehend, dass die katholische Kirchengemeinde Eigentümer des Hauses und Träger des Kindergartens sei und sich der noch in Konstitution befindliche Kirchengemeinderat damit zu befassen habe.