WFV-Pokal im August
Das bedeuten die neuen Lockerungen für die Fußballvereine in Württemberg
(an) - Die am Donnerstag durch das Kultusministerium und das Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg beschlossene „Corona-Verordnung Sport“bringt gute Nachrichten für alle Sportler. Die neue Verordnung ersetzt und bündelt die bisherigen Verordnungen Sportstätten, Sportwettkämpfe sowie Profi- und Spitzensport und tritt am kommenden Mittwoch, den 1. Juli in Kraft.
So darf ab Juli in Gruppen von bis zu 20 Personen trainiert werden. Dabei soll zwar grundsätzlich ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen weiterhin eingehalten werden; davon ausgenommen sind aber ausdrücklich für das Training oder die Übungseinheit übliche Sport-, Spiel- und Übungssituationen. Das bedeutet, dass im Trainingsbetrieb wieder Fußball nach den üblichen Regeln mit Zweikämpfen, Standardsituationen usw. gespielt werden kann.
Die neue Verordnung lässt darüber hinaus einen geregelten Sportbetrieb unter Einbindung von Zuschauern unter gewissen Auflagen zu. Sportwettkämpfe sind mit bis zu 100 Sportlern und bis zu 100 Zuschauern wieder erlaubt.
Ab 1. August erhöht sich die Zahl der insgesamt zugelassenen Personen auf 500 (die zahlenmäßige Aufteilung zwischen Sportlern und Zuschauern ist dem Veranstalter freigestellt). Auch Umkleiden und Duschen dürfen wieder genutzt werden – allerdings nur unter Einhaltung des
Mindestabstands von 1,5 Metern und zeitlich beschränkt auf das unbedingt erforderliche Maß. Grundsätzlich sind die bisherigen Hygienevorschriften und Dokumentationspflichten weiterhin einzuhalten. Abseits des Sportbetriebes gilt nach wie vor der Abstand von mindestens 1,5 Metern.
Die Regelungen in der Corona Verordnung Sport führen für den Fußball in Württemberg zu folgenden konkreten Lockerungen:
• Der Trainingsbetrieb kann mit bis zu 20 Personen stattfinden, grundsätzlich unter Wahrung des Abstandsgebots von 1,5 Metern; Ausnahme: übliche Spielsituationen.
• Fußballspiele im 11 gegen 11 zwischen Mannschaften verschiedener Vereine können ab 1. Juli unter den in der Verordnung genannten Voraussetzungen nach staatlichem Recht wieder ausgetragen werden, dies mit bis zu 100 Zuschauern unter Beachtung des Abstandsgebots von 1,5 Metern; Ligabetrieb und Wettkampfserien erfordern ein Hygienekonzept.
• Freundschaftsspiele sind verbandsrechtlich wieder erlaubt und können beantragt werden; Schiedsrichter werden eingeteilt; auch kleine Turniere mit maximal vier Mannschaften können stattfinden.
• DB Regio-wfv-Pokal 2019/20 wird nach derzeitigem Stand im August fortgesetzt und zu Ende geführt.
• Die Fortsetzung der Bezirkspokal-Wettbewerbe 2019/20 ist den Bezirken freigestellt, Meldefrist für den DB Regio-wfv-Pokal 2020/21 ist der 3. August 2020.