Breitbandanschlüsse im Gemeinderat
Gemeinderäte sind uneins, ob Grundstückseigentümer an Kosten beteiligt werden
(jubl) - Beim Breitbandausbau 2017 bis 2019 im Hauptort und in Bühler hatte eine größere Zahl von Grundstückseigentümer aufgrund der notwendigen finanziellen Eigenbeteiligung auf die Herstellung von Breitbandhausanschlüssen verzichtet.
Nachdem nun der Gemeinderat bei der Sitzung am 12. März beschlossen hat, auf die finanzielle Beteiligung der Grundstückseigentümer zu verzichten und diese Teilfinanzierung stattdessen über die Erhöhung der Grundsteuer B um 20 Prozent zu finanzieren, sind bei der Gemeinde vermehrt Anfragen eingegangen, wie es sich jetzt mit der Kostenträgerschaft eines nachträglichen Breitbandanschlusses verhalte.
Laut Bürgermeister Edwin Hahn müsse man aus Sicht der Gemeindeverwaltung zwischen zwei Fallkonstellationen unterscheiden.
Die Herstellung eines individuellen Breitbandanschlusses und die Herstellung eines Anschlusses im Rahmen einer öffentlichen Maßnahme. In beiden Fällen hätten die Grundstückseigentümer eventuelle
Mehrkosten. Im Fall 1 die Differenz zu den Einheitssätzen und im Fall 2 eventuelle Kosten für die Baustelleneinrichtung.
Während einige Räte dieser differenzierten Betrachtung folgten, forderten andere Räte, die für Grundstückseigentümer kostenneutrale Herstellung der Anschlüsse.
Es entwickelte sich eine angeregte Diskussion, an deren Ende sich die Räte darauf einigten, auf die kommende Zuschussregel 2020/2021 zu warten und erst dann eine Entscheidung zu fällen.