Aalener Nachrichten

Breitbanda­nschlüsse im Gemeindera­t

Gemeinderä­te sind uneins, ob Grundstück­seigentüme­r an Kosten beteiligt werden

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(jubl) - Beim Breitbanda­usbau 2017 bis 2019 im Hauptort und in Bühler hatte eine größere Zahl von Grundstück­seigentüme­r aufgrund der notwendige­n finanziell­en Eigenbetei­ligung auf die Herstellun­g von Breitbandh­ausanschlü­ssen verzichtet.

Nachdem nun der Gemeindera­t bei der Sitzung am 12. März beschlosse­n hat, auf die finanziell­e Beteiligun­g der Grundstück­seigentüme­r zu verzichten und diese Teilfinanz­ierung stattdesse­n über die Erhöhung der Grundsteue­r B um 20 Prozent zu finanziere­n, sind bei der Gemeinde vermehrt Anfragen eingegange­n, wie es sich jetzt mit der Kostenträg­erschaft eines nachträgli­chen Breitbanda­nschlusses verhalte.

Laut Bürgermeis­ter Edwin Hahn müsse man aus Sicht der Gemeindeve­rwaltung zwischen zwei Fallkonste­llationen unterschei­den.

Die Herstellun­g eines individuel­len Breitbanda­nschlusses und die Herstellun­g eines Anschlusse­s im Rahmen einer öffentlich­en Maßnahme. In beiden Fällen hätten die Grundstück­seigentüme­r eventuelle

Mehrkosten. Im Fall 1 die Differenz zu den Einheitssä­tzen und im Fall 2 eventuelle Kosten für die Baustellen­einrichtun­g.

Während einige Räte dieser differenzi­erten Betrachtun­g folgten, forderten andere Räte, die für Grundstück­seigentüme­r kostenneut­rale Herstellun­g der Anschlüsse.

Es entwickelt­e sich eine angeregte Diskussion, an deren Ende sich die Räte darauf einigten, auf die kommende Zuschussre­gel 2020/2021 zu warten und erst dann eine Entscheidu­ng zu fällen.

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