Aalen fährt zum zweiten Mal herunter
Lockdown: Was ab diesem Dienstag und ab Mittwoch in der Kreisstadt gilt.
- Der Countdown läuft: Ab Mittwoch wird in ganz Deutschland wieder ein strenger Lockdown gelten, um die außer Kontrolle geratene Corona-Pandemie in den Griff zu bekommen. Auch in Aalen werden die meisten Einzelhandelsgeschäfte vorerst bis zum 10. Januar schließen müssen, ebenso öffentliche Einrichtungen. Die Stadt wird bereits ab diesem Dienstag, 15. Dezember, das Rathaus in Aalen sowie die Rathäuser in den Teilorten für den allgemeinen Publikumsverkehr sperren. Die Aalener Schulen und Kitas sowie die Einrichtungen der Kindertagespflege werden dann ab Mittwoch, 16. Dezember, geschlossen sein. Die letzte Sitzung des Gemeinderats in diesem Jahr, die für diesen Donnerstag geplant war, wird nach Rücksprache mit allen Fraktionen im Ältestenrat abgesagt.
Am Montag war bei strahlend blauem Himmel der bevorstehende Lockdown in der Aalener Innenstadt durchaus zu spüren: Vor allem am Montagnachmittag haben deutlich mehr Menschen den Weg in die Fußgängerzone gefunden als etwa an den Werktagen der vergangenen Woche. Derweil wurde hinter den Kulissen, etwa in vielen Amtsstuben und Büros, intensiv an der Umsetzung des Lockdowns gearbeitet.
Wenn ab diesem Mittwoch Schulen und Kitas geschlossen sein werden, wird es in Aalen für Kita-Kinder sowie Kinder in der Tagespflege eine Notbetreuung geben. Sie organisiert der jeweilige Träger. Anspruch darauf haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Homeoffice-Arbeitsplätze gleichermaßen. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch. Entscheidend für die konkrete Ausgestaltung der Notbetreuung werden laut Stadt die derzeit noch nicht bekannten Inhalte der Corona-Verordnung des Landes sein. Bis dahin sollen sich die Eltern direkt an die jeweilige Kita wenden.
Auch die Aalener Schulen werden ab Mittwoch, 16. Dezember, bis einschließlich 10. Januar geschlossen. Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge werden bis zum Beginn der regulären Weihnachtsferien am 23. Dezember verpflichtend im Fernunterricht unterrichtet. Für die Schülerinnen und Schüler der übrigen Jahrgänge sind ab 16. Dezember vorgezogene Ferien.
Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 7, deren Eltern zwingend darauf angewiesen sind, wird im Zeitraum 16. bis 22. Dezember an den regulären Schultagen eine Notbetreuung eingerichtet. In den Sonderschulen wird die Notbetreuung für alle Jahrgangsstufen eingerichtet. Beim Anspruch auf Notbetreuung an den Schulen gelten die gleichen Vorgaben wie bei den Kitas. Eltern mit Bedarf an einer Notbetreuung für die Schulzeiten beziehungsweise für die Zeiten der Schulkindbetreuung können sich an die jeweiligen Schulsekretariate wenden. Die Schulen und die Stadt wollen ergänzend auch direkt die Eltern über das weitere Vorgehen informieren.
Obwohl die Aalener Rathäuser bereits ab diesem Dienstag für den generellen Publikumsverekehr zu sind, sollen aber die Ämter der Stadt zu den üblichen Sprechzeiten nach persönlicher Terminvereinbarung geöffnet sein. Bei dringlichen und unaufschiebbaren Angelegenheiten werde darum gebeten, mit dem zuständigen Fachamt telefonisch oder per E-Mail einen Termin zu vereinbaren, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt. Der Zugang zum Rathaus erfolgt ab Dienstag demnach nur nach Voranmeldung über den Haupteingang am Marktplatz. Entsprechendes gelte auch für die Rathäuser in den Teilorten.
Die Angebote des Bürgerspitals, des Treffpunkts Rötenberg und der städtischen Jugendtreffs in Aalen, Wasseralfingen und im Weststadtzentrum werden ab Mittwoch ausgesetzt. Telefonisch sind alle Einrichtungen laut Stadt im Notfall erreichbar. Die Stadtbibliothek und ihre Außenstellen bleiben hingegen bis auf Weiteres für den Ausleihbetrieb geöffnet, es gilt das Hygienekonzept.
Endgültig abgesagt worden sind nach Auskunft beim Pfarramt Salvator auch von katholischer Seite aus nun die drei für Heiligabend geplanten ökumenischen Gottesdienste auf dem Greutplatz.
unter www.aalen.de oder unter Telefon 07361 / 52-0 zu den üblichen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung.