Der Lockdown und seine Lücken
Von Friseur, Spaziergang bis Silvesterböller – Was jetzt noch erlaubt ist und was nicht
(lsw) - Nachts darf man im Lockdown eigentlich nicht mehr raus, falls man aber einen Garten hat, der zum Haus gehört, darf man dort freilich herumspazieren. Das gilt allerdings nicht für einen Schrebergarten – es sei denn, dort müssen Tiere gefüttert werden. Klingt alles ein wenig nach Loriot. Die Alltagsregeln im Kampf gegen die Pandemie sind so komplex geworden, dass man damit ein Bachelor-Studium füllen könnte. Ein Ordnungsversuch.
Darf ich nicht mehr vor die Tür gehen?
Vor die Tür darf man schon – aber nur noch mit einem triftigen Grund. Wer also etwa zur Arbeit, zum Arzt, einkaufen oder das Kind in die Notbetreuung bringen muss, darf das Haus verlassen. Die Liste der triftigen Gründe ist lang, daher kann von einer Ausgangssperre nicht wirklich die Rede sein.
Darf ich noch Freunde und Bekannte treffen?
Ja, das ist weiterhin erlaubt. Doch mehr als fünf Menschen aus zwei Haushalten dürfen nach wie vor im privaten Raum nicht zusammenkommen. Kinder bis zu 14 Jahren werden nicht mitgerechnet. Anders sieht es draußen aus: Da darf man sich nur mit einer Person aus einem anderen Haushalt treffen.
Welche Geschäfte haben noch geöffnet?
Seit diesem Mittwoch nur noch Geschäfte des täglichen Bedarfs. Dazu gehören Supermärkte, Drogerien, Apotheken, Tankstellen und Bäckereien. Auch der Verkauf von Weihnachtsbäumen ist nach wie vor erlaubt. Dagegen mussten Baumärkte, Buchhandlungen, Blumenläden und alle Bekleidungsgeschäfte schließen.
Kann ich mir Ware im Netz bestellen und vor Ort abholen?
Das ist im Einzelhandel nicht möglich. Baden-Württemberg zählt zu den Bundesländern, die da streng vorgehen. Die Landesregierung einigte sich am Dienstag auf ein Verbot von Abholangeboten im Handel. Dadurch sollen lange Warteschlangen vor den Geschäften verhindert werden. Händler dürfen vorbestellte Waren aber liefern.
Darf ich an Silvester böllern?
Auch Silvester soll zur stillen Nacht werden. Das Böllern im öffentlichen Raum ist dieses Jahr verboten. Was man aber im eigenen Garten macht, bleibt weiter jedem selbst überlassen. Es wird keine Silvester-Raketen oder andere Knallkörper in den Supermärkten geben. Dafür sorgt ein Verkaufsverbot.
Darf ich abends spazieren gehen?
Spaziergänge nach 20 Uhr sind nicht erlaubt. Hier greift die nächtliche Ausgangsbeschränkung. Doch wer mit seinem Hund raus muss, muss keinen Ärger befürchten – aber nur, wenn er allein mit dem Vierbeiner unterwegs ist.
Liefern die Lieferdienste auch nach 20 Uhr Essen aus?
Pizza und Co. darf auch danach noch bestellt und ausgeliefert werden. Abholen darf man Speisen und Getränke nach 20 Uhr aber nicht mehr.
Darf ich nach 20 Uhr zu meinem Partner fahren?
Da ist die Corona-Verordnung sehr eindeutig: Man darf seinen Partner beziehungsweise seine Partnerin besuchen, wann immer man will. Dabei spielt die Uhrzeit keine Rolle. Private Übernachtungen sind erlaubt. Allerdings muss man dann bis 5 Uhr dort bleiben.
Ich treffe erst um 23 Uhr mit dem Zug am Stuttgarter Hauptbahnhof ein. Bekomme ich nun Ärger auf dem Nachhauseweg?
Nein. Auch das ist laut Corona-Verordnung ein triftiger Grund, um abends noch unterwegs zu sein – egal ob zur eigenen Wohnung oder zu der des Partners.
Mit wem darf ich Weihnachten nun feiern?
An Heiligabend und den Feiertagen lockert das Land die Kontaktbeschränkungen – doch nur für den engsten Familienkreis. Die Begrenzung auf zwei Haushalte ist zumindest bei Besuchen von Eltern, Geschwistern und anderen engen Verwandten aufgehoben. Doch es können trotzdem nicht Dutzende kommen. Die Treffen sind auf vier Verwandte über den eigenen Hausstand hinaus begrenzt.
Darf ich an Weihnachten in die Kirche gehen?
Auch der Besuch der Christmette ist erlaubt. Gottesdienste gehören an Weihnachten zu den triftigen Gründen, das Haus zu verlassen. Die Heilige Nacht wird zwar sicher stiller als sonst. Trotzdem wollen die Kirchen die Geburt Jesu gebührend feiern. Veranstaltungen finden unter Beachtung von Abstands- und Hygieneregeln, Gesangsverboten und Anmeldepflicht statt. Viele Angebote im Internet, Radio und Fernsehen sollen es allen ermöglichen, an einem Gottesdienst teilzunehmen.